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| BGH, 20.01.1955 - 3 StR 528/54 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.04.1953 - 4 StR 635/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 20.01.1955 - 3 StR 528/54
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs ist dem 1. Strafsenat beigetreten (4 StR 635/52 vom 23. April 1953 und 4 StR 385/53 vom 29. Oktober 1953). - BGH, 29.10.1953 - 4 StR 385/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 20.01.1955 - 3 StR 528/54
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs ist dem 1. Strafsenat beigetreten (4 StR 635/52 vom 23. April 1953 und 4 StR 385/53 vom 29. Oktober 1953). - BGH, 01.06.1954 - 1 StR 693/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 20.01.1955 - 3 StR 528/54
Schon in der Entscheidung 1 StR 228/51 vom 19. Juni 1951 (JZ 1951, 569) hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit eingehender Begründung, auf welche verwiesen wird, ausgeführt, die Entscheidung, ob das StFG 1949 Strafen nach § 2 Abs. 2 bedingt erlassen hat, stehe der Vollstreckungsbehörde und dem Vollstreckungsgericht, nicht dem erkennenden Gericht zu (ebenso BGH 1 StR 693/53 vom 1. Juni 1954).
- BGH, 23.06.1955 - 3 StR 614/54
Rechtsmittel
Daß dieser Ausspruch Sache der Vollstreckungsbehörde ist, hat das Landgericht mit Recht ausgeführt (BGH 1 StR 228/51 vom 19.6.1951 = JZ 1951, 569; 3 StR 528/54 vom 20.1.1955). - BGH, 09.02.1956 - 3 StR 351/55
Rechtsmittel
Auch dies hat der Bundesgerichtshof mehrfach entschieden (BGHSt 7, 186, 189 [BGH 11.01.1955 - 2 StR 230/54], mit Nachweisen, BGH 3 StR 528/54 vom 20. Januar 1955).
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