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Rechtsprechung
   BGH, 10.08.1951 - 4 StR 81/50   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,4599
BGH, 10.08.1951 - 4 StR 81/50 (https://dejure.org/1951,4599)
BGH, Entscheidung vom 10.08.1951 - 4 StR 81/50 (https://dejure.org/1951,4599)
BGH, Entscheidung vom 10. August 1951 - 4 StR 81/50 (https://dejure.org/1951,4599)
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 06.04.1955 - 3 StR 47/55

    Rechtsmittel

    Beabsichtigt der Beamte die Deckung eines Fehlbetrages und verwendet er zu diesem Zweck aus Mangel an zureichenden eigenen Mitteln bis zu deren Beschaffung amtliche Gelder, so verwirklicht er den Tatbestand des § 350 StGB; denn ein solches Vorgehen setzt begrifflich die Absicht voraus, das in amtlicher Eigenschaft empfangene Geld wirtschaftlich für sich zu verwenden (RGSt 61, 228 [233]; 62, 173 ff; 64, 414 ff; RG DRZ 1928 Nr. 731; BGH 4 StR 81/50 vom 10. August 1951 = LM Nr. 1 zu § 350 StGB).

    Es kann auch dahingestellt bleiben, ob der Beamte zum Ersatz des Fehlbetrages verpflichtet war; es genügt, dass er seine Ersatzpflicht - sei es auch nur irrtümlich - angenommen hat (BGH 4 StR 81/50 vom 10. August 1951 = LM Nr. 1 zu § 350 StGB).

  • BGH, 24.09.1953 - 4 StR 346/53

    Rechtsmittel

    Das hat der Bundesgerichtshof schon in seinen Urteilenvom 10. August 1951 - 4 StR 81/50 -, vom 16. Oktober 1952 - 4 StR 114/52 undvom 30. Januar 1953 - 2 StR 707/52 - ausgesprochen.
  • BGH, 28.10.1954 - 4 StR 220/54

    Rechtsmittel

    Der Hinweis der Revision, der Angeklagte hätte kurz nach der Entdeckung aus einem Währungsausgleich und einer Hausratshilfe den Betrag ersetzen können, liegt neben der Sache; das Vorhaben, künftig irgendwann Ersatz aus eigenen Mitteln zu schaffen, schließt die Annahme der Zueignungsabsicht nicht aus (4 StR 81/50 bei L-M § 350 Nr. 1).
  • BGH, 30.10.1953 - 2 StR 364/53

    Rechtsmittel

    Er ist dann gegeben, wenn kein anderer als der Täter die Möglichkeit der Einwirkung auf die Sache hat (4 StR 81/50 vom 10. August 1951).
  • BGH, 11.03.1952 - 1 StR 358/51
    Denn ob der Angeklagte, dessen betrügerisches Vorgehen das Landgericht ohne Rechtsirrtum feststellt, darauf ausgegangen ist, die ertragenen Beträge unmittelbar für sich zu verwenden oder einen Kassenfehlbetrag damit zu decken, bleibt für den Betrug wie für die Amtsunterschlagung gleich (4 StR 81/50 vom 10. August 1951).
  • BGH, 06.03.1952 - 4 StR 682/51

    Rechtsmittel

    Das hat das Reichsgericht in RGSt 62, 173 ff; 64, 414 ff ausgesprochen und der Bundesgerichtshof hat sich dem in seinerEntscheidung vom 10. August 1951 - 4 StR 81/50 - angeschlossen.
  • BGH, 10.09.1953 - 4 StR 828/52

    Rechtsmittel

    Nach ständiger Rechtsprechung kann eine die Zueignung kennzeichnende eigentümergleiche Verfügung auch in der Deckung von Fehlbeträgen mit amtlichen Geldern liegen, für die der Täter aus seinem Vermögen aufkommen muss oder aufkommen zu müssen glaubt (BGH 4 StR 81/50 vom 10. August 1951).
  • BGH, 29.05.1953 - 1 StR 65/53

    Rechtsmittel

    Diese Begründung stützt sich ersichtlich auf die - auch vom Bundesgerichtshof übernommene - Rechtsprechung des Reichsgerichts, nach welcher ein Kassenbeamter sich Geld, das er in amtlicher Eigenschaft empfangen hat, auch dann zueignet, wenn er es zwar an die Kasse abführt, die Zahlung aber verheimlicht und mit dem Gelde - äusserlich erkennbar durch die Art der Buchung oder die Nichtbuchung des Einganges - einen Kassenfehlbetrag ersetzen will; denn dann behandelt er das in das Eigentum der öffentlichen Körperschaft übergegangene Geld als eigenes, entzieht es so dem Eigentümer und verleibt den wirtschaftlichen Wert des Geldes gerade dadurch seinem eigenen Vermögen ein, dass er es demselben Eigentümer sogleich wieder zuführt (RGSt 61, 228, 233, 234 aE; 62, 173; 64, 414; RG in DRiZ 1927, 320; LZ 1928, 910; JW 1932, 950; HRR 1935, 79; BGH 4 StR 81/50 vom 10. August 1951).
  • BGH, 20.01.1955 - 3 StR 46/54

    Rechtsmittel

    Dadurch, daß er zur Deckung des Verlustes nicht eigene Mittel verwenden wollte und verwendet hat, sondern amtliche Gelder, hat er diese wirtschaftlich seinen eigenen Zwecken dienstbar gemacht und ihren Sachwert dem eigenen Vermögen zugeführt (RGSt 64, 414; BGH 4 StR 81/50 vom 10. August 1951).
  • BGH, 03.09.1953 - 4 StR 834/52

    Rechtsmittel

    Denn ein derartiges Vorgehen setzt begrifflich die Absicht voraus, das amtlich empfangene Geld wirtschaftlich für sich zu verwenden (RGSt 64, 414 ff; BGH vom 10. August 1951 - 4 StR 81/50 -).
  • BGH, 27.08.1953 - 4 StR 334/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.01.1953 - 2 StR 707/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 02.10.1952 - 5 StR 356/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.04.1952 - 4 StR 734/51

    Rechtsmittel

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