Rechtsprechung
| BGH, 23.05.1957 - II ZB 5/57 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- RG, 29.09.1934 - V B 20/34
Sind als Berufungsbegründung auch Ausführungen zu berücksichtigen, die der …
Auszug aus BGH, 23.05.1957 - II ZB 5/57
Die besondere Ausgestaltung, wie sie der Entscheidung des III. Zivilsenats (LM ZPO § 519 Nr. 11) zu Grunde lag, war ebensowenig gegeben wie die besonderen Umstände, die das Reichsgericht (RG JW 1937, 439) zur ausnahmeweisen Zulassung einer stillschweigenden Bezugnahme veranlagt haben (vgl. auch RGZ 145, 175; RG HRR 1936 Nr. 1678). - BGH, 11.05.1954 - I ZR 178/52
Cupresa, Cupresa/Kunstseide
Auszug aus BGH, 23.05.1957 - II ZB 5/57
Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß die fehlende Berufungsbegründung durch Bezugnahme auf ein von einem Berufungsanwalt unterzeichnetes anderes Schriftstück ersetzt werden kann wie z.B. ein Armenrechtsgesuch (RGZ 145, 266; BGHZ 13, 244 [BGH 11.05.1954 - I ZR 178/52]). - RG, 04.10.1934 - IV 137/34
Unter welchen Voraussetzungen kann zur Begründung der Berufung auf ein bereits …
Auszug aus BGH, 23.05.1957 - II ZB 5/57
Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß die fehlende Berufungsbegründung durch Bezugnahme auf ein von einem Berufungsanwalt unterzeichnetes anderes Schriftstück ersetzt werden kann wie z.B. ein Armenrechtsgesuch (RGZ 145, 266; BGHZ 13, 244 [BGH 11.05.1954 - I ZR 178/52]).
- BGH, 11.12.1958 - II ZB 18/58
Rechtsmittel
Die Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs hat es allerdings als Berufungsbegründung genügen lassen, wenn auf ein vom Berufungsanwalt unterzeichnetes, den Erfordernissen des § 519 ZPO entsprechendes Schriftstück, z.B. ein Armenrechtsgesuch, verwiesen wird (RGZ 145, 266; BGHZ 13, 244 [BGH 11.05.1954 - I ZR 178/52]; BGH LM ZPO § 519 Nr. 5, 18; BGH II ZB 5/57 vom 23.5.1957; vgl. ferner BGH LM ZPO § 519 Nr. 11; EheG § 48 Abs. 2 Nr. 14).
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