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Rechtsprechung
   BGH, 30.05.1988 - II ZR 204/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,5115
BGH, 30.05.1988 - II ZR 204/87 (https://dejure.org/1988,5115)
BGH, Entscheidung vom 30.05.1988 - II ZR 204/87 (https://dejure.org/1988,5115)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 1988 - II ZR 204/87 (https://dejure.org/1988,5115)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Falsa demonstratio - Auslegung einer Vertragsbestimmung - Freistellung von Darlehnsverbindlichkeiten - Entlassung aus einer Bürgschaftsverpflichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.10.1983 - IVa ZR 80/82

    Willenserklärung - Vorrang des wirklichen Willens - Interpretation - Verständnis

    Auszug aus BGH, 30.05.1988 - II ZR 204/87
    Kann für die in einem Vertrag enthaltenen Erklärungen ein übereinstimmender Wille der Parteien festgestellt werden oder hat bei einer empfangsbedürftigen Willenserklärung der Erklärungsempfänger den wirklichen Willen des Erklärenden erkannt - mag er ihn auch innerlich nicht gebilligt haben - so ist dieser auch dann allein maßgebend, wenn er von dem Wortlaut der Erklärung nicht gedeckt wird (vgl. BGHZ 20, 109, 110; 71, 243, 247 sowie RGZ 66, 21, 24;… BGH, Urt. v. 21. Mai 1959 - II ZR 165/57, LM BGB § 119 Nr. 6; Urt. v. 26. Oktober 1983 - IVa ZR 80/82, NJW 1984, 721 [BGH 26.10.1983 - IVa ZR 80/82]).
  • BGH, 23.02.1956 - II ZR 207/54

    Anforderungen an die Auslegung eines Vertrages; Auslegung nach dem Sinn und …

    Auszug aus BGH, 30.05.1988 - II ZR 204/87
    Kann für die in einem Vertrag enthaltenen Erklärungen ein übereinstimmender Wille der Parteien festgestellt werden oder hat bei einer empfangsbedürftigen Willenserklärung der Erklärungsempfänger den wirklichen Willen des Erklärenden erkannt - mag er ihn auch innerlich nicht gebilligt haben - so ist dieser auch dann allein maßgebend, wenn er von dem Wortlaut der Erklärung nicht gedeckt wird (vgl. BGHZ 20, 109, 110; 71, 243, 247 sowie RGZ 66, 21, 24;… BGH, Urt. v. 21. Mai 1959 - II ZR 165/57, LM BGB § 119 Nr. 6;… Urt. v. 26. Oktober 1983 - IVa ZR 80/82, NJW 1984, 721 [BGH 26.10.1983 - IVa ZR 80/82]).
  • BGH, 26.04.1978 - VIII ZR 236/76

    Baukostenzuschuß des Untermieters an den Untervermieter

    Auszug aus BGH, 30.05.1988 - II ZR 204/87
    Kann für die in einem Vertrag enthaltenen Erklärungen ein übereinstimmender Wille der Parteien festgestellt werden oder hat bei einer empfangsbedürftigen Willenserklärung der Erklärungsempfänger den wirklichen Willen des Erklärenden erkannt - mag er ihn auch innerlich nicht gebilligt haben - so ist dieser auch dann allein maßgebend, wenn er von dem Wortlaut der Erklärung nicht gedeckt wird (vgl. BGHZ 20, 109, 110; 71, 243, 247 sowie RGZ 66, 21, 24;… BGH, Urt. v. 21. Mai 1959 - II ZR 165/57, LM BGB § 119 Nr. 6;… Urt. v. 26. Oktober 1983 - IVa ZR 80/82, NJW 1984, 721 [BGH 26.10.1983 - IVa ZR 80/82]).
  • BGH, 21.05.1959 - II ZR 165/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.05.1988 - II ZR 204/87
    Kann für die in einem Vertrag enthaltenen Erklärungen ein übereinstimmender Wille der Parteien festgestellt werden oder hat bei einer empfangsbedürftigen Willenserklärung der Erklärungsempfänger den wirklichen Willen des Erklärenden erkannt - mag er ihn auch innerlich nicht gebilligt haben - so ist dieser auch dann allein maßgebend, wenn er von dem Wortlaut der Erklärung nicht gedeckt wird (vgl. BGHZ 20, 109, 110; 71, 243, 247 sowie RGZ 66, 21, 24; BGH, Urt. v. 21. Mai 1959 - II ZR 165/57, LM BGB § 119 Nr. 6;… Urt. v. 26. Oktober 1983 - IVa ZR 80/82, NJW 1984, 721 [BGH 26.10.1983 - IVa ZR 80/82]).
  • RG, 17.04.1907 - V 374/06

    Willenserklärung.; Irrtum.

    Auszug aus BGH, 30.05.1988 - II ZR 204/87
    Kann für die in einem Vertrag enthaltenen Erklärungen ein übereinstimmender Wille der Parteien festgestellt werden oder hat bei einer empfangsbedürftigen Willenserklärung der Erklärungsempfänger den wirklichen Willen des Erklärenden erkannt - mag er ihn auch innerlich nicht gebilligt haben - so ist dieser auch dann allein maßgebend, wenn er von dem Wortlaut der Erklärung nicht gedeckt wird (vgl. BGHZ 20, 109, 110; 71, 243, 247 sowie RGZ 66, 21, 24;… BGH, Urt. v. 21. Mai 1959 - II ZR 165/57, LM BGB § 119 Nr. 6;… Urt. v. 26. Oktober 1983 - IVa ZR 80/82, NJW 1984, 721 [BGH 26.10.1983 - IVa ZR 80/82]).
  • BGH, 12.07.1995 - XII ZR 95/93

    Widerrechtliche Drohung durch Verweigerung des Abschlusses eines wirtschaftlich …

    Anhaltspunkte dafür, daß der verstorbene Ehemann der Klägerin und der Beklagte bei Abschluß der Zusatzvereinbarung vom 1. Januar 1989 entgegen deren Wortlaut übereinstimmend eine inhaltlich andere Regelung treffen wollten (…vgl. dazu Senatsurteil vom 24. Juni 1987 - IVb ZR 48/86 = BGHR BGB § 133 Wille 2; BGH Urteil vom 30. Mai 1988 - II ZR 204/87 = BGHR aaO Wille 4, jeweils m.w.N.) sind nicht hervorgetreten.
  • BGH, 10.02.1992 - II ZR 54/91

    Verjährung von Ansprüchen eines Gesellschafters gegen eine GbR

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist zwar ein übereinstimmender Wille der Vertragspartner für die Auslegung einer Willenserklärung rechtlich auch dann allein maßgebend, wenn er im Erklärungsinhalt keinen oder nur einen unvollkommenen Niederschlag gefunden hat (vgl. u.a. Sen. Urt. v. 30. Mai 1988 - BGHR BGB § 133 - Wille 4;… v. 17. Oktober 1988 - BGHR BGB § 133 - Wille 5, jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 09.02.2023 - 10 U 117/22

    Rechtsstellung des pflichtteilsberechtigten Vermächtnisnehmers; Auslegung der …

    Hat bei einer empfangsbedürftigen Willenserklärung der Erklärungsempfänger den wirklichen Willen des Erklärenden erkannt - mag er ihn auch innerlich nicht gebilligt haben - so ist dieser auch dann allein maßgebend, wenn er von dem Wortlaut der Erklärung nicht gedeckt wird (vgl. BGHZ 20, 109; BGH II ZR 165/57, Urteil vom 21.05.1959; BGH NJW 1984, 721; BGH II ZR 204/87, Urteil vom 30.05.1988).
  • BGH, 15.04.1991 - II ZR 37/90

    Voraussetzungen einer unzureichenden Würdigung des Beweisergebnisses und des …

    Nachdem das Berufungsgericht die dagegen eingelegte Berufung des Beklagten zurückgewiesen und der Senat durch Urteil vom 30. Mai 1988 (II ZR 204/87, teilw. abgedruckt in BGHR BGB § 133 - Wille 4) das angefochtene Urteil aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen hat, hat dieses die Klage nunmehr abgewiesen.
  • BGH, 10.02.1992 - II ZR 296/90

    Schadensersatzansprüche der Erwerber von Eigentumswohnungen aufgrund unrichtiger …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist zwar ein überstimmender Wille der Vertragspartner für die Auslegung einer Willenserklärung rechtlich auch dann allein maßgebend, wenn er im Erklärungsinhalt keinen oder nur einen unvollkommenen Niederschlag gefunden hat (vgl. u.a. Sen. Urt. v. 30. Mai 1988, BGHR BGB § 133 - Wille 4;… v. 17. Oktober 1988, BGHR BGB § 133 - Wille 5, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 10.02.1992 - II ZR 297/90

    Schadensersatzansprüche der Erwerber von Eigentumswohnungen aufgrund unrichtiger …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist zwar ein überstimmender Wille der Vertragspartner für die Auslegung einer Willenserklärung rechtlich auch dann allein maßgebend, wenn er im Erklärungsinhalt keinen oder nur einen unvollkommenen Niederschlag gefunden hat (vgl. u.a. Sen. Urt. v. 30. Mai 1988, BGHR BGB § 133 - Wille 4;… v. 17. Oktober 1988, BGHR BGB § 133 - Wille 5, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 10.02.1992 - II ZR 298/90

    Schadensersatzansprüche der Erwerber von Eigentumswohnungen aufgrund unrichtiger …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist zwar ein überstimmender Wille der Vertragspartner für die Auslegung einer Willenserklärung rechtlich auch dann allein maßgebend, wenn er im Erklärungsinhalt keinen oder nur einen unvollkommenen Niederschlag gefunden hat (vgl. u.a. Sen. Urt. v. 30. Mai 1988, BGHR BGB § 133 - Wille 4;… v. 17. Oktober 1988, BGHR BGB § 133 - Wille 5, jeweils m.w.N.).
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