Rechtsprechung
| BGH, 27.04.2004 - VIII ZB 103/02 (1) |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
BRAGO § 2, § 11 Abs. 1 Satz 4, § 66
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
BRAGO § 2; ; BRAGO § 11 Abs. 1 Satz 4; ; BRAGO § 66
- IWW
- Wolters Kluwer
Erinnerung gegen eine die Vergütung eines Prozessbevollmächtigten betreffende Festsetzung der PKH-Kosten; Anspruch eines Prozessbevollmächtigten auf eine 13/10 Gebühr für Tätigkeit bei einer zugelassenen Rechtsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof
- Wolters Kluwer
Vergütung eines Rechtsanwalts bei einer Rechtsbeschwerde im Nebenverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAGO § 2 § 66 § 11 Abs. 1 S. 4
Vergütung des Rechtsanwalts im Rechtsbeschwerdeverfahren - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vergütung für Rechtsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 21.05.2003 - VIII ZB 103/02
- BGH, 27.04.2004 - VIII ZB 103/02 (1)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 1293
- MDR 2004, 1024
- FamRZ 2004, 1193
- Rpfleger 2004, 523
- BGHReport 2004, 1130
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.01.2004 - IXa ZB 153/03
Anwaltsgebühren für Rechtsbeschwerden in Zwangsvollstreckungsverfahren vor dem …
Auszug aus BGH, 27.04.2004 - VIII ZB 103/02
Die Vergütung des Rechtsanwalts für seine Tätigkeit im Verfahren über eine vom Beschwerdegericht zugelassene Rechtsbeschwerde bestimmt sich außer in Zwangsvollstreckungsverfahren auch in anderen Nebenverfahren nach der sinngemäß anwendbaren Bestimmung des § 11 Abs. 1 Satz 4 BRAGO (im Anschluß an BGH, Beschluß vom 30. Januar 2004 - IXa ZB 153/03).Zur Begründung bezieht er sich auf den Beschluß des IXa-Zivilsenates des Bundesgerichtshofes vom 30. Januar 2004 zu den Gebühren eines Rechtsanwaltes für Rechtsbeschwerden im Zwangsvollstreckungsverfahren (IXa ZB 153/03, zur Veröffentlichung bestimmt), dessen Grundsätze auch auf den vorliegenden Fall anzuwenden seien.
- BGH, 27.04.2005 - VIII ZB 77/03
Rechtsanwaltsgebühren im Rechtsbeschwerdeverfahren
Dem hat sich der erkennende Senat für andere zugelassene Rechtsbeschwerden angeschlossen (BGH, Beschluß vom 27. April 2004 - VIII ZB 103/02, BGH Report 2004, 1130). - BGH, 16.12.2004 - IX ZB 463/02
Anwaltsgebühren im Verfahren der Insolvenzrechtsbeschwerde
Dem hat sich der VIII. Zivilsenat für andere zugelassene Rechtsbeschwerden angeschlossen (BGH, Beschl. v. 27. April 2004 - VIII ZB 103/02, BGH Report 2004, 1130). - BGH, 14.09.2004 - VIII ZB 77/03
Anwaltsgebühren im Rechtsbeschwerdeverfahren
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestimmt sich die Vergütung des Rechtsanwalts für seine Tätigkeit im Verfahren über eine vom Beschwerdegericht zugelassene Rechtsbeschwerde außer in Zwangsvollstreckungsverfahren auch in anderen Nebenverfahren nach der sinngemäß anwendbaren Bestimmung des § 11 Abs. 1 Satz 4 BRAGO (BGH, Beschluß vom 27. April 2004 - VIII ZB 103/02, BGH-Report 2004, 1130, im Anschluß an BGH, Beschluß vom 30. Januar 2004 - IXa ZB 153/03, WM 2004, 494). - OLG Stuttgart, 05.11.2007 - 5 U 99/07
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Erfüllungsort und Gerichtsstand …
Berufe sich die Beklagte erst jetzt, aus Anlaß des vorliegenden Rechtsstreits, darauf, die AGB der Klägerin seien nicht wirksam vereinbart, handle sie insoweit rechtsmißbräuchlich (BGH NJW-RR 2004, 1293).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".