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   BGH, 27.11.1991 - 2 StR 312/91   

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https://dejure.org/1991,5618
BGH, 27.11.1991 - 2 StR 312/91 (https://dejure.org/1991,5618)
BGH, Entscheidung vom 27.11.1991 - 2 StR 312/91 (https://dejure.org/1991,5618)
BGH, Entscheidung vom 27. November 1991 - 2 StR 312/91 (https://dejure.org/1991,5618)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begründung eines Vermögensschadens beim Eingehungsbetrug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 37
  • StV 1992, 117
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.03.1982 - 3 StR 68/82

    Verurteilung wegen versuchter fortgesetzter Steuerhinterziehung und wegen

    Auszug aus BGH, 27.11.1991 - 2 StR 312/91
    Soweit die neu erkennende Strafkammer in diesem Zusammenhang einen Vermögensschaden in der Vereitelung einer anderweitigen Verwertung des Grundstücks und der dadurch entgangenen Nutzungsmöglichkeit sehen sollte, wird sie zu beachten haben, daß dieser Vermögensschaden konkret bestimmbar sein muß (vgl. BGH wistra 1982, 148).
  • BGH, 06.03.2018 - 3 StR 552/17

    Vermögensschaden beim Betrug (notarieller Kaufvertrag; zahlungsunfähiger /

    Für Grundstücksgeschäfte bedeutet dies, dass in einem notariellen Kaufvertragsschluss noch kein Eingehungsbetrug liegt, wenn - wie im Regelfall - die Eintragung im Grundbuch von der vorherigen Kaufpreiszahlung abhängig ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Januar 1973 - 4 StR 544/72, bei Holtz, MDR 1973, 370; vom 4. Dezember 1974 - 2 StR 95/74, bei Holtz, MDR 1975, 196; vom 27. November 1991 - 2 StR 312/91, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 37).

    Der negative Vermögenssaldo muss jedoch in Form eines ausgebliebenen Vermögenszuwachses konkret bestimmbar sein (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 1982 - 1 StR 872/81, wistra 1982, 148; Beschluss vom 27. November 1991 - 2 StR 312/91, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 37; insoweit überholt BGH, Beschluss vom 20. Juli 1988 - 2 StR 348/88, NJW 1989, 918 (gegenüber dem - zahlungsunfähigen - Täter nicht erhobene Entgeltforderung für die Gebrauchsüberlassung)).

  • OLG Frankfurt, 20.12.2007 - 2 Ss 409/07

    Betrug: Vermögensschaden im Falle eines erschlichenen Kaufvertrages

    In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass von einer schadensgleichen Vermögensgefährdung dann nicht gesprochen werden kann, wenn der Getäuschte deshalb genügend abgesichert ist, weil er nicht vorleistungspflichtig ist (vgl. BGH MDR (H) 1973, 307; 1975, 196; StV 1992, 117; OLG Stuttgart a. a. O.).

    Dies ist bei Grundstücksgeschäften in aller Regel der Fall (vgl. BGH wistra 1992, 101; OLG Stuttgart a. a. O.).

  • OLG Stuttgart, 08.06.2001 - 2 Ws 68/01

    Vermögensschaden bei Erschleichen von Grundstückskaufverträgen durch einen

    Dies wird bei Grundstücksgeschäften in aller Regel der Fall sein (St. Rspr.; vgl. BGH, wistra 92, 101 f.).
  • OLG Saarbrücken, 01.08.2003 - 8 W 162/03

    Maßgeblichkeit des Inhalts des zur Erledigung führenden Hauptsachevergleichs bei

    Dies gilt insbesondere auch bei Grundstücksgeschäften, wenn - wie meist und auch vorliegend - die Auflassung oder zumindest die Eintragung im Grundbuch - außerdem Besitz- und Nutzungsübergang - von der vorherigen Zahlung des Kaufpreises abhängen (vgl. BGH Strafverteidiger 1992, 117 m.w.N.; Schönke/Schröder-Cramer, Strafgesetzbuch, 26. Aufl., Rn. 132 zu § 263 StGB).
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