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BGH, 17.07.1990 - 1 StR 267/90 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verwirklichung des Qualifikationsmerkmals der gemeinschaftlichen Körperverletzung durch gleichzeitige Tatbegehung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHR StGB § 223a Abs. 1 Gemeinschaftlich 1
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.10.1969 - 2 StR 334/69
Schuldmindernde Auswirkung von Alkoholmissbrauch - Mittäterschaftliche …
Auszug aus BGH, 17.07.1990 - 1 StR 267/90
Die Täter müssen die Tat vielmehr als gemeinschaftliche wollen, also Mittäter sein (BGHSt 23, 122 [BGH 15.10.1969 - 2 StR 334/69]).
- BGH, 14.10.1999 - 4 StR 312/99
Landfriedensbruch (Besonders schwerer Fall); Strafzumessungsregel; Qualifikation; …
Für eine gemeinschaftliche Tatbegehung ist es nicht erforderlich, daß jeder der Mittäter eigenhändig an der Körperverletzungshandlung teilnimmt; auch kann ein dritter Mittäter abwesend sein, vorausgesetzt, daß zwei weitere Täter dem Opfer gegenüberstehen (BGH StV 1998, 127, 128;… vgl. auch Stree in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 223a Rdn. 11;… Tröndle/Fischer aaO § 224 Rdn. 11) und die Täter die Tat als gemeinschaftliche wollen (BGHR StGB § 223a Abs. 1 gemeinschaftlich 1).