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   BGH, 17.07.1990 - 1 StR 267/90   

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https://dejure.org/1990,7400
BGH, 17.07.1990 - 1 StR 267/90 (https://dejure.org/1990,7400)
BGH, Entscheidung vom 17.07.1990 - 1 StR 267/90 (https://dejure.org/1990,7400)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 1990 - 1 StR 267/90 (https://dejure.org/1990,7400)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwirklichung des Qualifikationsmerkmals der gemeinschaftlichen Körperverletzung durch gleichzeitige Tatbegehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 223a Abs. 1 Gemeinschaftlich 1
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.10.1969 - 2 StR 334/69

    Schuldmindernde Auswirkung von Alkoholmissbrauch - Mittäterschaftliche

    Auszug aus BGH, 17.07.1990 - 1 StR 267/90
    Die Täter müssen die Tat vielmehr als gemeinschaftliche wollen, also Mittäter sein (BGHSt 23, 122 [BGH 15.10.1969 - 2 StR 334/69]).
  • BGH, 14.10.1999 - 4 StR 312/99

    Landfriedensbruch (Besonders schwerer Fall); Strafzumessungsregel; Qualifikation;

    Für eine gemeinschaftliche Tatbegehung ist es nicht erforderlich, daß jeder der Mittäter eigenhändig an der Körperverletzungshandlung teilnimmt; auch kann ein dritter Mittäter abwesend sein, vorausgesetzt, daß zwei weitere Täter dem Opfer gegenüberstehen (BGH StV 1998, 127, 128; vgl. auch Stree in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 223a Rdn. 11; Tröndle/Fischer aaO § 224 Rdn. 11) und die Täter die Tat als gemeinschaftliche wollen (BGHR StGB § 223a Abs. 1 gemeinschaftlich 1).
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