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   BGH, 05.09.1986 - 3 StR 359/86   

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https://dejure.org/1986,3679
BGH, 05.09.1986 - 3 StR 359/86 (https://dejure.org/1986,3679)
BGH, Entscheidung vom 05.09.1986 - 3 StR 359/86 (https://dejure.org/1986,3679)
BGH, Entscheidung vom 05. September 1986 - 3 StR 359/86 (https://dejure.org/1986,3679)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafrechtliche Einordnung der Sicherung von durch einen vorangegangenen Diebstahl erlangten Vorteilen - Räuberischer Diebstahl - Nötigung - Vorteilssicherung - Erpressung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögensschaden 2
  • StV 1986, 530
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.11.1972 - 3 StR 270/72

    Rechtsfolgen der Nichtbefolgung eines Beweisermittlungsantrags - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 05.09.1986 - 3 StR 359/86
    Die nachträgliche Sicherung erweist sich vielmehr unter dem Blickpunkt der Vermögensbeschädigung als mitbestrafte Nachtat (BGH, Urteil vom 21. November 1972 - 3 StR 270/72; Lackner LK § 253 StGB Rdn. 36).

    Dies gilt hier für den Teilaspekt des Verhaltens des Angeklagten, der sich gegen die Willensentschließung des Bestohlenen, gegen die persönliche Freiheit des Opfers der "Vortat" richtet (BGH, Urteil vom 21. November 1972 - 3 StR 270/72; Lackner LK § 253 StGB Rdn. 36).

  • BGH, 13.12.1978 - 3 StR 381/78

    Tankstellendiebstahl - §§ 316a, 252 StGB, Vollendung, Beendigung, 'betroffen',

    Auszug aus BGH, 05.09.1986 - 3 StR 359/86
    Durch die Ausgestaltung des § 252 StGB läßt das Gesetz erkennen, daß die mit Nötigungsmitteln vorgenommene Sicherung der Diebesbeute nur unter den dort genannten begrenzten zeitlichen Voraussetzungen einer qualifizierten Beurteilung unterliegen soll, nämlich bis zur Beendigung des Diebstahls (vgl. dazu BGHSt 28, 224).
  • BGH, 27.05.2008 - 4 StR 58/08

    Schwere räuberische Erpressung; Betrug (Besitz als Vermögensposition;

    Die nach Beendigung des Betruges erfolgte Bedrohung diente allenfalls der Sicherung des vom Angeklagten B. bereits erlangten Vermögensvorteils (vgl. BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögensschaden 2; Eser in Schönke/Schröder StGB 27. Aufl. § 253 Rdn. 37; zu den Sonderfällen unmittelbar anschließender Gewaltanwendung nach fehlgeschlagener Täuschung bzw. vor Beendigung des Betruges vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Versuch 1 m.w.N.; BGH NStZ 2002, 33).
  • OLG Köln, 18.01.2005 - 8 Ss 446/04

    Anforderungen an die Feststellung der Beuteerhaltungsabsicht

    Der Täter wird "bei" einem Diebstahl betroffen, wenn diese Tat zwar vollendet, aber noch nicht beendet ist (BGHR StGB § 252 frische Tat 3 (Gründe); BGHSt 22, 227, 230; 28, 224; BGHR StGB § 252 frische Tat 1 und 2).
  • BGH, 18.02.1988 - 4 StR 28/88

    zufällige Polizeikontrolle - § 252 StGB, "bei einem Diebstahl": nur, wenn dieser

    Der Täter wird "bei" einem Diebstahl betroffen, wenn diese Tat zwar vollendet, aber noch nicht beendet ist (BGHSt 22, 227, 230 [BGH 23.08.1968 - 4 StR 310/68]; 28, 224; BGHR StGB § 252 frische Tat 1 und 2).
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