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BGH, 03.02.1987 - 1 StR 730/86 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Entscheidung des Gerichts über die Nichtvereidigung einer Zeugin als wesentliche Förmlichkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHR StPO § 59 Satz 1 Entscheidung, fehlende 2
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.01.1953 - 1 StR 623/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 03.02.1987 - 1 StR 730/86
Der in der Rechtsprechung anerkannte Grundsatz, daß eine rechtsirrige prozeßleitende Anordnung des Vorsitzenden, die sich auf die Nichtvereidigung eines Zeugen bezieht, mit der Revision nicht gerügt werden kann, wenn der Beschwerdeführer es unterlassen hat, die Entscheidung des Gerichts nach § 238 Abs. 2 StPO herbeizuführen (vgl. BGHSt 3, 368, 370; BGH, Urteile vom 16. November 1976 - 5 StR 480/76 - und vom 11. Januar 1977 - 5 StR 252 - 253/76), steht der Geltendmachung des Verfahrensfehlers nicht entgegen, da dieser Grundsatz keine Anwendung findet, wenn der Vorsitzende eine solche Anordnung nicht getroffen hat (vgl. BGH NStZ 1984, 371; BGH NStZ 1981, 71, jeweils m.w.N.). - BGH, 29.03.1984 - 4 StR 154/84
Nichtvereidigung eines Zeugen als Verfahrensfehler - Nichtberücksichtigung des …
Auszug aus BGH, 03.02.1987 - 1 StR 730/86
Der in der Rechtsprechung anerkannte Grundsatz, daß eine rechtsirrige prozeßleitende Anordnung des Vorsitzenden, die sich auf die Nichtvereidigung eines Zeugen bezieht, mit der Revision nicht gerügt werden kann, wenn der Beschwerdeführer es unterlassen hat, die Entscheidung des Gerichts nach § 238 Abs. 2 StPO herbeizuführen (vgl. BGHSt 3, 368, 370; BGH, Urteile vom 16. November 1976 - 5 StR 480/76 - und vom 11. Januar 1977 - 5 StR 252 - 253/76), steht der Geltendmachung des Verfahrensfehlers nicht entgegen, da dieser Grundsatz keine Anwendung findet, wenn der Vorsitzende eine solche Anordnung nicht getroffen hat (vgl. BGH NStZ 1984, 371; BGH NStZ 1981, 71, jeweils m.w.N.). - BGH, 04.11.1980 - 5 StR 508/80
Fehlende Entscheidung des Gerichts über das Absehen von der Vereidigung einer …
Auszug aus BGH, 03.02.1987 - 1 StR 730/86
Der in der Rechtsprechung anerkannte Grundsatz, daß eine rechtsirrige prozeßleitende Anordnung des Vorsitzenden, die sich auf die Nichtvereidigung eines Zeugen bezieht, mit der Revision nicht gerügt werden kann, wenn der Beschwerdeführer es unterlassen hat, die Entscheidung des Gerichts nach § 238 Abs. 2 StPO herbeizuführen (vgl. BGHSt 3, 368, 370; BGH, Urteile vom 16. November 1976 - 5 StR 480/76 - und vom 11. Januar 1977 - 5 StR 252 - 253/76), steht der Geltendmachung des Verfahrensfehlers nicht entgegen, da dieser Grundsatz keine Anwendung findet, wenn der Vorsitzende eine solche Anordnung nicht getroffen hat (vgl. BGH NStZ 1984, 371; BGH NStZ 1981, 71, jeweils m.w.N.). - BGH, 16.11.1976 - 5 StR 480/76
Verurteilung wegen Meineides und wegen falscher uneidlicher Aussage - …
Auszug aus BGH, 03.02.1987 - 1 StR 730/86
Der in der Rechtsprechung anerkannte Grundsatz, daß eine rechtsirrige prozeßleitende Anordnung des Vorsitzenden, die sich auf die Nichtvereidigung eines Zeugen bezieht, mit der Revision nicht gerügt werden kann, wenn der Beschwerdeführer es unterlassen hat, die Entscheidung des Gerichts nach § 238 Abs. 2 StPO herbeizuführen (vgl. BGHSt 3, 368, 370; BGH, Urteile vom 16. November 1976 - 5 StR 480/76 - und vom 11. Januar 1977 - 5 StR 252 - 253/76), steht der Geltendmachung des Verfahrensfehlers nicht entgegen, da dieser Grundsatz keine Anwendung findet, wenn der Vorsitzende eine solche Anordnung nicht getroffen hat (vgl. BGH NStZ 1984, 371; BGH NStZ 1981, 71, jeweils m.w.N.).
- BGH, 20.01.2005 - 3 StR 455/04
Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen (Vorsitzender; Sachleitung; …
Will der Beschwerdeführer die Anordnung des Vorsitzenden über die Vereidigung mit der Revision angreifen, setzt die Zulässigkeit einer entsprechenden Verfahrensrüge voraus, daß er die Entscheidung in der Hauptverhandlung beanstandet und gemäß § 238 Abs. 2 StPO einen Beschluß des Gerichts herbeigeführt hat (BGHR StPO § 59 Satz 1 Entscheidung, fehlende 2;… BGHR StPO § 238 Abs. 2 Vereidigung 1 m. w. N.; BGH NStZ 1997, 198; vgl. auch Senat StV 2005, 7). - BGH, 30.03.2005 - 1 StR 67/05
Zeugenvereidigung nach dem Justizmodernisierungsgesetz und Sachleitungsbefugnis …
Jedenfalls setzt die Zulässigkeit einer entsprechenden Verfahrensrüge voraus, daß der Angeklagte oder seine Verteidiger die Entscheidung in der Hauptverhandlung beanstanden und gemäß § 238 Abs. 2 StPO einen ausdrücklichen Beschluß des Gerichts herbeiführen (BGHR StPO § 59 Satz 1 Entscheidung, fehlende 2;… BGHR StPO § 238 Abs. 2 Vereidigung 1 m.w.N.; BGH NStZ 1997, 198; Beschluß vom 20. Januar 2005 - 3 StR 455/04). - OLG Koblenz, 10.04.2001 - 1 Ss 55/01
Sexueller Missbrauch eines Kindes; Bewährung; Verteidigungsgebot; …
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ergibt sich im Anwendungsbereich des § 60 StPO nur dann, wenn gar keine Entscheidung über die Vereidigung ergangen ist (BGHR StPO § 59 Satz 1, Entscheidung, fehlende 2; BGH NStZ 1987, 374; BGH NStZ 1981, 71 und BGH StV 92, 146;… Kleinknecht, a.a.O. § 59 Rdnr. 11, Karlsruher Kommentar/Tolksdorf § 238 Rdnr. 18). - BGH, 28.01.1992 - 5 StR 3/92
Unterlassene Zeugenvereidigung - Ausdrückliche Entscheidung über Vereidigung - …
Darauf kommt es aber nicht an, weil eine Anordnung des Vorsitzenden nicht ergangen ist (BGHSt 1, 269, 273; BGH NStZ 1981, 71; BGHR StPO § 59 Satz 1 Entscheidung, fehlende 2 und 3; Beschluß des Senats vom 24. Oktober 1989 - 5 StR 490/89 -). - BGH, 24.10.1989 - 5 StR 490/89
Unterlassen der Vereidigung eines Zeugen
Die Revision kann ihn rügen, auch wenn die Verteidigung keine Entscheidung des Gerichts nach § 238 Abs. 2 StPO herbeigeführt hat; darauf kommt es nicht an, weil eine Anordnung des Vorsitzenden nicht ergangen ist (BGHSt 1, 269, 273; BGH NStZ 1981, 71; BGHR StPO § 59 Satz 1 Entscheidung, fehlende 2 und 3).