Rechtsprechung
| BGH, 28.02.2002 - IX ZB 129/00 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
KO § 148; ; GKG § 14; ; GKG § 5 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 99 Abs. 1
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Konkursverwalter - Vertragserfüllungsbürgschaft - Konkursverfahren - Außerordentliche Beschwerde - Greifbare Gesetzwidrigkeit
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 5 Abs. 2 S. 3 § 25 Abs. 3 S. 1; ZPO § 240
Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum Bundesgerichtshof gegen die Streitwertfestsetzung durch ein Oberlandesgericht; Wertfestsetzung bei Feststellung einer Forderung zur Konkurstabelle - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Streitwert in Höhe der voraussichtlichen Konkursquote?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHReport 2002, 750
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (5)
- BGH, 09.09.1997 - IX ZB 92/97
Entscheidung von schwierigen Rechtsfragen im Prozeßkostenhilfeverfahren; …
Auszug aus BGH, 28.02.2002 - IX ZB 129/00
Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß dem Anliegen, Grundrechtsverstöße nach Möglichkeit durch Abhilfe innerhalb der jeweiligen Gerichtsbarkeit zu korrigieren, dadurch Rechnung zu tragen ist, daß in solchen Fällen das Gericht, das die Entscheidung erlassen hat, als befugt angesehen wird, diese auf Gegenvorstellung hin selbst dann zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren, wenn sie nach dem Prozeßrecht grundsätzlich innerhalb der Instanz unabänderlich ist (BGHZ 130, 97, 99 f; BGH, Beschl. v. 9. September 1997 - IX ZB 92/97, NJW 1998, 82; v. 25. November 1999 - IX ZB 95/99, NJW 2000, 590). - BGH, 20.06.1995 - XI ZB 9/95
Anfechtung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Verletzung des …
Auszug aus BGH, 28.02.2002 - IX ZB 129/00
Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß dem Anliegen, Grundrechtsverstöße nach Möglichkeit durch Abhilfe innerhalb der jeweiligen Gerichtsbarkeit zu korrigieren, dadurch Rechnung zu tragen ist, daß in solchen Fällen das Gericht, das die Entscheidung erlassen hat, als befugt angesehen wird, diese auf Gegenvorstellung hin selbst dann zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren, wenn sie nach dem Prozeßrecht grundsätzlich innerhalb der Instanz unabänderlich ist (BGHZ 130, 97, 99 f; BGH, Beschl. v. 9. September 1997 - IX ZB 92/97, NJW 1998, 82; v. 25. November 1999 - IX ZB 95/99, NJW 2000, 590). - BGH, 25.11.1999 - IX ZB 95/99
Festsetzung eines Ordnungsgeldes im einstweiligen Verfügungsverfahren durch das …
Auszug aus BGH, 28.02.2002 - IX ZB 129/00
Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß dem Anliegen, Grundrechtsverstöße nach Möglichkeit durch Abhilfe innerhalb der jeweiligen Gerichtsbarkeit zu korrigieren, dadurch Rechnung zu tragen ist, daß in solchen Fällen das Gericht, das die Entscheidung erlassen hat, als befugt angesehen wird, diese auf Gegenvorstellung hin selbst dann zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren, wenn sie nach dem Prozeßrecht grundsätzlich innerhalb der Instanz unabänderlich ist (BGHZ 130, 97, 99 f; BGH, Beschl. v. 9. September 1997 - IX ZB 92/97, NJW 1998, 82; v. 25. November 1999 - IX ZB 95/99, NJW 2000, 590). - BGH, 29.06.1994 - VIII ZR 28/94
Bemessung des Streitwerts nach Aufnahme eines Rechtsstreits durch den …
Auszug aus BGH, 28.02.2002 - IX ZB 129/00
Damit hatte die Klägerin hinreichend klar zum Ausdruck gebracht, daß sie in der Berufungsinstanz ausschließlich einen Anspruch auf Feststellung ihrer Forderung zur Konkurstabelle verfolgen wollte (vgl. BGH, Beschl. v. 29. Juni 1994 - VIII ZR 28/94, NJW-RR 1994, 1251, 1252). - BGH, 20.02.1986 - IX ZR 146/85
Fortbestand eines dinglichen Wohnrechts - Beurteilung des Wertes eines …
Auszug aus BGH, 28.02.2002 - IX ZB 129/00
Der Streitwert richtet sich in diesem Fall regelmäßig nach dem durch den Streitgegenstand bestimmten Interesse des Rechtsmittelführers (vgl. BGH, Beschl. v. 20. Februar 1986 - IX ZR 146/85, KostRsp. ZPO § 3 Nr. 814 m. Anm. Schneider;… Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 11. Aufl. Rn. 3701), das unter Heranziehung des Klageantrags durch Auslegung zu ermitteln ist.
- OLG Düsseldorf, 03.07.2008 - 24 W 46/08
Eigenständiger Gegenstandswert eines Antrags auf Feststellung eines …
Gemäß §§ 68 Abs. 2 Satz 6, 66 Abs. 3 Satz 1 GKG findet in Streitwertsachen eine Beschwerde zum Bundesgerichtshof nicht statt (vgl. BGH MDR 2004, 355; BGHReport 2002, 750 jeweils zu §§ 5 Abs. 2 Satz 3, 25 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbs. GKG a.F. und BGH BRAGOReport 2003, 163 zu § 14 Abs. 3 Satz 4 KostO in der bis 30.6.2004 geltenden Fassung = § 14 Abss. - BGH, 23.06.2026 - II ZB 10/25
Rechtsbeschwerdeausschluss gilt auch bei Verneinung des Vergütungsanspruchs
Rn. 18 3. Eine Überprüfung durch den Bundesgerichtshof im Rahmen einer außerordentlichen Beschwerde/eines außerordentlichen Rechtsmittels wegen "greifbarer Gesetzwidrigkeit" oder wegen der Verletzung eines Verfahrensgrundrechts ist ausgeschlossen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2002 - IX ZB 129/00, ZInsO 2002, 432; Beschluss vom 21. April 2004 - XII ZB 279/03, BGHZ 159, 14, 18 f.). - OLG Düsseldorf, 11.05.2009 - 24 W 16/09
Streitwert eines nicht anhängige Streitgegenstände miterledigenden …
Gemäß §§ 68 Abs. 2 Satz 6, 66 Abs. 3 Satz 1 GKG findet in Streitwertsachen eine Beschwerde zum Bundesgerichtshof nicht statt (vgl. BGH MDR 2004, 355; BGHReport 2002, 750 jeweils zu §§ 5 Abs. 2 Satz 3, 25 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbs. GKG a.F. und BGH BRAGOReport 2003, 163 zu § 14 Abs. 3 Satz 4 KostO in der bis 30.6.2004 geltenden Fassung = § 14 Abs. 4 Satz 3 KostO n.F.).
- BGH, 13.12.2007 - IX ZB 32/06
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine Kostenentscheidung
Nach dieser Regelung ist eine Beschwerde an einen obersten Gerichtshof des Bundes gegen die Festsetzung des Streitwerts ausgeschlossen (…BGH, Beschl. v. 21. Oktober 2003 - X ZB 10/03, BGHRep 2004, 268 f; v. 28. Februar 2002 - IX ZB 129/00, BGHRep 2002, 750). - BGH, 21.10.2003 - X ZB 10/03
Anfechtung der Streitwertfestsetzung im gerichtlichen Vergabeverfahren
a) Nach § 25 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 in Verbindung mit § 5 Abs. 2 Satz 3 GKG findet gegen eine Entscheidung über die Festsetzung des Streitwerts eine Beschwerde an einen obersten Gerichtshof nicht statt; mit Fragen der Streitwertfestsetzung der Instanzgerichte soll der Bundesgerichtshof in keinem Fall befaßt werden (BGH, Beschl. vom 28.02.2000 - IX ZB 129/02, BGHReport 2002, 750 f;… Hartmann/Albers, Kostengesetze, 30. Aufl., § 5 Rdn. 34;… Markl/Meyer, Gerichtskostengesetz, 4. Aufl., § 5 Rdn. 27). - OLG Düsseldorf, 05.05.2009 - 24 W 26/09
Streitwert nach einseitiger Teilerledigungserklärung
Gemäß §§ 68 Abs. 2 Satz 6, 66 Abs. 3 Satz 1 GKG findet in Streitwertsachen eine Beschwerde zum Bundesgerichtshof nicht statt (vgl. BGH MDR 2004, 355; BGHReport 2002, 750 jeweils zu §§ 5 Abs. 2 Satz 3, 25 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbs. GKG a.F. und BGH BRAGOReport 2003, 163 zu § 14 Abs. 3 Satz 4 KostO in der bis 30.6.2004 geltenden Fassung = § 14 Abs. 4 Satz 3 KostO n.F.). - OLG Düsseldorf, 19.05.2009 - 24 W 13/09
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung durch das Landgericht …
Gemäß §§ 68 Abs. 2 Satz 6, 66 Abs. 3 Satz 1 GKG findet in Streitwertsachen eine Beschwerde zum Bundesgerichtshof nicht statt (vgl. BGH MDR 2004, 355; BGHReport 2002, 750 jeweils zu §§ 5 Abs. 2 Satz 3, 25 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbs. GKG a.F. und BGH BRAGOReport 2003, 163 zu § 14 Abs. 3 Satz 4 KostO in der bis 30.6.2004 geltenden Fassung = § 14 Abs. 4 Satz 3 KostO n.F.). - OLG Düsseldorf, 11.11.2008 - 24 W 76/08
Streitwert einer negativen Feststellungsklage
Gemäß §§ 68 Abs. 2 Satz 6, 66 Abs. 3 Satz 1 GKG findet in Streitwertsachen eine Beschwerde zum Bundesgerichtshof nicht statt (vgl. BGH MDR 2004, 355; BGHReport 2002, 750 jeweils zu §§ 5 Abs. 2 Satz 3, 25 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbs. GKG a.F. und BGH BRAGOReport 2003, 163 zu § 14 Abs. 3 Satz 4 KostO in der bis 30.6.2004 geltenden Fassung = § 14 Abs. 4 Satz 3 KostO n.F.). - BGH, 29.01.2004 - I ZB 33/03 Die Streitwertbeschwerde I ZB 34/03 (Beschluß des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 9. Januar 2003 - 2 W 286/02) ist gemäß § 25 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 i.V. mit § 5 Abs. 2 Satz 3 GKG unstatthaft (vgl. BGH, Beschl. v. 28.2.2002 - IX ZB 129/00, ZInsO 2002, 432 = BGH-Rep 2002, 750 f.; Beschl. v. 21.10.2003 - X ZB 10/03, Umdr.
- LAG Nürnberg, 02.04.2003 - 6 TaBV 2/03
Beschwerderücknahme - Auslegung der Rücknahmeerklärung - Anfechtung der Rücknahme …
Die Kammer folgt insoweit der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der nach der zum 01.01.2002 geltenden Reform der Zivilprozessordnung zwar die Möglichkeit der Beseitigung einer Entscheidung durch das Beschwerdegericht im Wege außerordentlicher Beschwerde verneint, die Abänderung einer eigenen Entscheidung durch das Ausgangsgerichts selbst jedoch für zulässig hält (BGH vom 28.02.2002, IX ZB 129/00; BGH vom 07.03.2002, IX ZB 11/02, NJW 2002, 1577; BGH vom 02.10.2002, XII ZB 19/02; BGH vom 17.12.2002, X ZB 36/02). - BGH, 24.03.2003 - II ZB 21/01
Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen Streitwertbeschluß eines …
- BGH, 21.10.2004 - X ZB 10/03
- BGH, 29.01.2004 - I ZA 6/03
Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen Beiordnung eines beim BGH zugelassenen …
- BGH, 29.01.2004 - I ZB 36/03
- BGH, 29.01.2004 - I ZB 34/03
- KG, 07.04.2004 - 8 W 23/04
Vergleich über Fortsetzung eines Geschäftsraummietvertrages: Festsetzung des …
- BGH, 29.01.2004 - I ZB 35/03
- BGH, 29.01.2004 - I ZB 37/03
- KG, 02.03.2004 - 8 W 12/04
Streitwertbemessung: Rüge von Prozessvoraussetzungen
- KG, 13.05.2004 - 8 W 41/04
Streitwertbemessung: Einseitige Erledigungserklärung
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