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Rechtsprechung
   BGH, 31.10.2002 - III ZR 60/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1715
BGH, 31.10.2002 - III ZR 60/02 (https://dejure.org/2002,1715)
BGH, Entscheidung vom 31.10.2002 - III ZR 60/02 (https://dejure.org/2002,1715)
BGH, Entscheidung vom 31. Oktober 2002 - III ZR 60/02 (https://dejure.org/2002,1715)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    BPflV § 22 Abs. 1 Satz 3 1. Halbsatz

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    BPflV § 22 Abs. 1 Satz 3 1. Halbsatz

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wahlleistungsentgeltregelung eines Krankenhausträgers - Volles Zusatzentgelt für Aufnahmetag und Entlassungs- oder Verlegungstag - Angemessene Höhe - Berechnung von Pflegekosten - Wahlleistung Unterbringung - Anspruch auf Entgeltherabsetzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BPflV § 22 Abs. 1 S. 3 Hs. 1
    Angemessenheit einer Wahlleistungsentgeltregelung eines Krankenhausträgers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wahlleistungsentgeltregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 209
  • MDR 2003, 143
  • VersR 2003, 52
  • BGHReport 2003, 142
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.08.2000 - III ZR 158/99

    Höhe von Krankenhaus-Wahlleistungsentgelten

    Auszug aus BGH, 31.10.2002 - III ZR 60/02
    Es steht zu erwarten, daß die Träger von Krankenhäusern künftig bei der Festlegung ihre Wahlleistungsentgelte dieser Gemeinsamen Empfehlung, die im Rahmen der Angemessenheitsprüfung eines Wahlleistungsentgelts eine wesentliche Entscheidungshilfe darstellt (Senatsurteil BGHZ 145, 66, 79), Rechnung tragen.

    § 22 Abs. 1 Satz 5 BPflV gibt dem Kläger, wenn und soweit der Träger eines Krankenhauses ein unangemessen hohes Entgelt für nichtärztliche Wahlleistungen verlangt, wozu insbesondere die Wahlleistung Unterbringung gehört, einen materiellrechtlichen Anspruch auf Entgeltherabsetzung (Senatsurteil BGHZ 145, 66, 68 f).

    Dies ändert freilich nichts daran, daß, wie sich aus der in § 22 Abs. 1 Satz 3 2. Halbsatz BPflV enthaltenen Verweisung auf § 7 Abs. 2 Satz 2 Nr. 7 BPflV ergibt, die Höhe des Wahlleistungsentgelts Unterkunft an den Basispflegesatz "angekoppelt" ist (vgl. Senatsurteil BGHZ 145, 66, 80 f).

    Die Frage der Angemessenheit eines (Wahlleistungs-)Entgelts läßt sich nur dadurch beantworten, daß die Höhe der Vergütung in Beziehung zum objektiven Wert der Gegenleistung gesetzt wird (Senatsurteil BGHZ 145, 66, 69).

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 31.10.2002 - III ZR 60/02
    Die Revision hat im Ergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (BVerfGE 54, 277).
  • BGH, 24.09.1998 - III ZR 219/97

    Formularmäßige Vereinbarung der Berechnung des Entgelts für Krankenhausleistung …

    Auszug aus BGH, 31.10.2002 - III ZR 60/02
    Auch eine Klausel, nach der das gesondert berechenbare Entgelt für diese Wahlleistung sowohl für den Aufnahme- als auch für den Entlassungstag voll zu veranschlagen ist, regelt die Art und den Umfang der vertraglichen Hauptleistungspflicht und den dafür zu zahlenden Preis unmittelbar; sie ist daher eine Preisregelung, die ohne weiteres dem Anwendungsbereich des § 22 Abs. 1 Satz 3 und 5 BPflV unterfällt (vgl. Senatsbeschluß vom 24. September 1998 - III ZR 219/97 - NJW 1999, 864 f).
  • LG Hagen, 16.01.2002 - 8 O 216/99

    Berechnung der Basispflegesätze und Abteilungspflegesätze für einen …

    Auszug aus BGH, 31.10.2002 - III ZR 60/02
    Die Sprungrevision der Beklagten gegen das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Hagen vom 16. Januar 2002 - 8 O 216/99 - wird nicht angenommen.
  • OLG Celle, 05.03.2003 - 9 U 201/02

    Verjährungsfrist für Rückforderungsansprüche der privaten Krankenversicherung …

    den Beschluss vom 31.10.2002 (BGH, Beschl. v. 31.10.2002 - III ZR 60/02, MDR 2003, 143 = BGHReport 2003, 142, Bl. 201 ff. d.A.) - sowie auf die gemeinsame Empfehlung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft vom Juli 2002 (Bl. 189 ff. d.A.).

    Rn. 9 Allerdings neigt der Senat - anders als in seinem Urt. v. 24.9.1997 (…OLG Celle, Urt. v. 24.9.1997 - 9 U 47/97), in dem es überdies vorrangig um einen Verstoß gegen § 9 AGBG ging - nunmehr zu der auch vom BGH in seiner neueren Rspr. (vgl. etwa BGH v. 4.8.2000 - III ZR 158/99, BGHZ 145, 66 [68] = MDR 2000, 1430 sowie Beschl. v. 31.10.2002 - III ZR 60/02, MDR 2003, 143 = BGHReport 2003, 142) vertretenen Ansicht, dass eine solche Regelung gegen § 22 BPflV verstößt, weil sie unangemessen hoch i.S.d. § 22 Abs. 1 S. 3 Hs. 1 BPflV ist.

    Die grundsätzliche Bedeutung der Frage der Angemessenheit der zwischen den Parteien streitigen Wahlleistungsentgeltregelung hat der BGH in seinem Beschluss vom 31.10.2002 (BGH, Beschl. v. 31.10.2002 - III ZR 60/02, MDR 2003, 143 = BGHReport 2003, 142) bereits verneint.

  • LG Nürnberg-Fürth, 07.04.2011 - 4 O 11065/06

    Gespaltener Krankenhausvertrag: Folge der Unwirksamkeit einer ärztlichen …

    Rn. 137 § 22 Abs. 2 BPflV stellt weiter eine zunächst preisrechtliche Regelung dar (so auch BGH VersR 2003, 52): sie bezweckt den Schutz des Privatpatienten vor finanzieller Überforderung und Überraschung.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.04.2012 - 2 S 1730/11

    Beihilfe für stationäre Krankenhausbehandlung in psychiatrischer Klinik; …

    Die Empfehlung ist zwar nicht verbindlich, sie stellt jedoch für das Gericht eine wesentliche Entscheidungshilfe dar (BGH…, Urteil vom 04.08.2000, aaO, und Beschluss vom 31.10.2002 - III ZR 60/02 - NJW 2003, 209).
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