Rechtsprechung
| BGH, 20.11.2008 - IX ZR 186/07 |
Volltextveröffentlichungen (17)
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RVG VV Nr. 1000
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- verkehrslexikon.de
Die Ausarbeitung eines Entwurfs eines Vertrages, der danach abgeschlossen wird, kann - sofern damit eine auf ein Rechtsverhältnis bezogene Unsicherheit beseitigt wird - eine Mitwirkung beim Abschluss eines Einigungsvertrags im Sinne der Nr. 1000 RVG-VV bedeuten
- Judicialis
RVG VV Nr. 1000
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Mitwirkung beim Abschluss eines Einigungsvertrags i.S.d. Nr. 1000 RVG VV durch Ausarbeitung des Entwurfs eines danach abgeschlossenen, eine auf ein Rechtsverhältnis bezogene Unsicherheit beseitigenden Vertrages
- Anwaltsblatt
RVG VV Nr. 1000
Einigungsgebühr für Vertragsentwurf - ra.de
- BRAK-Mitteilungen
Vergütung - Einigungsgebühr für Ausarbeitung eines Vertragsentwurfs
- anwaltsblatt-datenbank.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG -VV Nr. 1000
Erfallen der Einigungsgebühr bei Ausarbeitung des Entwurfs eines später abgeschlossenen Vertrages - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ausarbeitung v. Vertragsentwurf: Mitwirkung an Einigungsvertrag?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- IWW (Kurzinformation)
Anwaltsgebühren - Bei Mitwirkung an Vertragsentwurf: Einigungsgebühr abrechenbar
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Einigungsgebühr für einen Vertragsentwurf
- lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)
Nr. 1000 VV RVG
Für die Erstellung eines Vertragsentwurfs kann eine Einigungsgebühr Nr. 1000 VV RVG entstehen. - rechtsanwaltskammer-hamm.de (Kurzinformation)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Einigungsgebühr - Mitwirkung bei Vertragsentwurf löst Gebühr aus
Verfahrensgang
- AG Tostedt, 07.02.2007 - 18 C 197/06
- LG Stade, 26.09.2007 - 2 S 31/07
- BGH, 20.11.2008 - IX ZR 186/07
Papierfundstellen
- NJW 2009, 922
- MDR 2009, 293
- FamRZ 2009, 30
- FamRZ 2009, 324
- AnwBl 2009, 233
- Rpfleger 2009, 175
- BGHReport 2009, 375
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (5)
- BGH, 10.10.2006 - VI ZR 280/05
Entstehung der Einigungsgebühr
Auszug aus BGH, 20.11.2008 - IX ZR 186/07
Unter der Geltung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes kommt es deswegen nicht mehr auf einen Vergleich im Sinne von § 779 BGB, sondern nur noch auf eine Einigung an (BGH, Urt. v. 10. Oktober 2006 - VI ZR 280/05, MDR 2007, 492, Beschl. v. 17. September 2008 - IV ZB 17/08 Rn. 7, z.V.b. ).Durch die zusätzliche Gebühr soll die mit der Einigung verbundene Mehrbelastung und erhöhte Verantwortung des beteiligten Rechtsanwalts vergütet werden, durch die zudem die Belastung der Gerichte gemindert wird (BGH, Urt. v. 10. Oktober 2006 - VI ZR 280/05, aaO).
b) Nach dem zweiten Halbsatz des Abs. 1 der Nr. 1000 VV RVG reicht allerdings die bloße Annahme eines einseitigen Verzichts oder ein Anerkenntnis für die Entstehung der Einigungsgebühr nicht aus (vgl. BGH, Beschl. v. 28. März 2006 - VIII ZB 29/05 , MDR 2006, 1375; Urt. v. 10. Oktober 2006 - VI ZR 280/05, aaO).
Die Einigungsgebühr gelangt daher nur dann nicht zur Entstehung, wenn der von den Beteiligten geschlossene Vertrag ausschließlich das Anerkenntnis der gesamten Forderung durch den Schuldner oder den Verzicht des Gläubigers auf den gesamten Anspruch zum Inhalt hat (…vgl. BGH, Beschl. v. 28. März 2006 - VIII ZB 29/05, aaO; Urt. v. 10. Oktober 2006 - VI ZR 280/05, aaO).
- BGH, 28.03.2006 - VIII ZB 29/05
Voraussetzungen des Entstehens der anwaltlichen Einigungsgebühr
Auszug aus BGH, 20.11.2008 - IX ZR 186/07
b) Nach dem zweiten Halbsatz des Abs. 1 der Nr. 1000 VV RVG reicht allerdings die bloße Annahme eines einseitigen Verzichts oder ein Anerkenntnis für die Entstehung der Einigungsgebühr nicht aus (vgl. BGH, Beschl. v. 28. März 2006 - VIII ZB 29/05 , MDR 2006, 1375;… Urt. v. 10. Oktober 2006 - VI ZR 280/05, aaO).Die Einigungsgebühr gelangt daher nur dann nicht zur Entstehung, wenn der von den Beteiligten geschlossene Vertrag ausschließlich das Anerkenntnis der gesamten Forderung durch den Schuldner oder den Verzicht des Gläubigers auf den gesamten Anspruch zum Inhalt hat (vgl. BGH, Beschl. v. 28. März 2006 - VIII ZB 29/05, aaO;… Urt. v. 10. Oktober 2006 - VI ZR 280/05, aaO).
- BGH, 17.09.2008 - IV ZB 17/08
Rechtsfolgen und Umfang übereinstimmender Erledigungserklärungen beider Parteien; …
Auszug aus BGH, 20.11.2008 - IX ZR 186/07
Unter der Geltung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes kommt es deswegen nicht mehr auf einen Vergleich im Sinne von § 779 BGB, sondern nur noch auf eine Einigung an (BGH, Urt. v. 10. Oktober 2006 - VI ZR 280/05, MDR 2007, 492, Beschl. v. 17. September 2008 - IV ZB 17/08 Rn. 7, z.V.b. ). - OLG Frankfurt, 07.06.2006 - 6 WF 103/06
Rechtsanwaltsgebühr: Einigungsgebühr beim Unterhaltsverzicht
Auszug aus BGH, 20.11.2008 - IX ZR 186/07
(OLG Koblenz NJW 2006, 850 f; OLG Frankfurt a. M. FamRZ 2007, 843;… Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 18. Aufl., VV 1000 Rn. 182 f). - OLG Koblenz, 09.06.2005 - 13 WF 497/05
Rechtsanwaltsgebühr: Anfallen der Einigungsgebühr beim gegenseitigen …
Auszug aus BGH, 20.11.2008 - IX ZR 186/07
(OLG Koblenz NJW 2006, 850 f; OLG Frankfurt a. M. FamRZ 2007, 843;… Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 18. Aufl., VV 1000 Rn. 182 f).
- OLG Köln, 25.01.2010 - 17 W 8/10
Begriff der Einigung i.S. von Nr. 1000, 1003 RVG -VV
"Die Ausarbeitung des Entwurfs eines Vertrages, der danach abgeschlossen wird, kann - sofern damit eine auf ein Rechtsverhältnis bezogene Unsicherheit beseitigt wird - eine Mitwirkung beim Abschluss eines Einigungsvertrags i. S. d. Nr. 1000 RVG VV bedeuten." (BGH, Urteil vom 20. November 2008 - IX ZR 186/07 - = MDR 2009, 293 = BGHReport 2009, 375).Denn nach einhelliger Ansicht in Rechtsprechung und im Schrifttum bedeutet Mitwirkung i. S. d. Nr. 1000 VV RGG, dass der Anwalt eine auf das Zustandekommen der Einigung gerichtete Tätigkeit vornimmt und diese sich mitursächlich auf den Vertragsschluss auswirkt, d. h. es genügt hierfür jede Tätigkeit, die auf den Abschluss der Einigung ausgerichtet ist (BGH BGHReport 2009, 375, 376 m. zahlr.Nwen).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2017 - L 19 AS 1408/16
Beschwerde gegen Kostenfestsetzung; Prüfungsumfang; Betragsrahmengebühr; …
Durch die zusätzliche Gebühr soll die mit der Einigung verbundene Mehrbelastung und erhöhte Verantwortung des beteiligten Rechtsanwalts vergütet werden; zudem soll die Belastung der Gerichte gemindert werden (BGH, Urteil vom. 20.11.2008 - IX ZR 186/07 -, FamRZ 2009, 30). - OLG München, 09.01.2017 - 25 U 3537/16
Rechtsschutzversicherung: Einordnung und Reichweite einer Deckungszusage; …
Rn. 7 3. Der Senat ist im Anschluss an die Entscheidung BGH IX ZR 186/07 der Auffassung, dass vorliegend - obwohl der Klägervertreter dem vormaligen Arbeitgeber des Klägers gegenüber nicht aufgetreten ist - nicht lediglich eine Beratungsgebühr abzurechnen ist, sondern eine Geschäftsgebühr sowie eine Einigungsgebühr (vgl. auch LG Mönchengladbach 4 S 222/07).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2016 - L 19 AS 646/16
PKH-Verfahren
Durch die zusätzliche Gebühr soll die mit der Einigung verbundene Mehrbelastung und erhöhte Verantwortung des beteiligten Rechtsanwalts vergütet werden; zudem soll die Belastung der Gerichte gemindert werden (BGH, Urteil vom. 20.11.2008 - IX ZR 186/07 - FamRZ 2009, 30). - BGH, 15.04.2026 - XII ZB 521/25
Ergänzungspfleger-Vergütung: Keine Deckelung auf eine Million Euro, aber keine …
Durch die zusätzliche Gebühr soll die mit der Einigung verbundene Mehrbelastung und erhöhte Verantwortung des beteiligten Rechtsanwalts vergütet werden, durch die zudem die Belastung der Gerichte gemindert wird (BGH Urteil vom 20. November 2008 - IX ZR 186/07 - FamRZ 2009, 324 Rn. 7).Die Einigungsgebühr der Nr. 1000 VV RVG ist demgegenüber eine Zusatzgebühr, die zusätzlich zu einer Tätigkeitsgebühr, wie vorliegend der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG, anfallen kann (BGH Urteil vom 20. November 2008 - IX ZR 186/07 - FamRZ 2009, 324 Rn. 12).
- OLG Nürnberg, 06.11.2013 - 2 Ws 419/13
Vergütung des Nebenklägervertreters bei Abschluss eines zivilrechtlichen …
Dies bedeutet, dass die Einigungsgebühr eine Zusatzgebühr ist, die zusätzlich zu einer Tätigkeitsgebühr anfallen kann (BGH NJW 2009, 922 Rdn. 12 nach juris), somit nicht allein oder ausschließlich entsteht (…Volpert, in: Burhoff RVG, Straf- und Bußgeldsachen, 3. Aufl. Teil A. Rdn. 462 mwN.). - LSG Bayern, 26.01.2011 - L 15 SF 169/10
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Erledigungsgebühr - …
Die von ihm außerdem zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 20.11.2008 (IX ZR 186/07, MDR 2009, S. 293 f.) ist nicht einschlägig; sie betrifft nicht die Erledigungsgebühr, sondern die Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG. - OLG München, 12.07.2017 - 15 U 4938/16
Vergütungsansprüche nach dem RVG
Rn. 15 Nach dem Maßstab des Urteils des BGH vom 20.11.2008 - IX ZR 186/07 sei eine Einigungsgebühr wegen der bestehenden Ungewissheit angefallen. - LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2016 - L 19 AS 1256/15
Vergütungsanspruch des für eine sozialgerichtliche Untätigkeitsklage …
Durch die zusätzliche Gebühr soll die mit der Einigung verbundene Mehrbelastung und erhöhte Verantwortung des beteiligten Rechtsanwalts vergütet werden; zudem soll die Belastung der Gerichte gemindert werden (BGH, Urteil vom. 20.11.2008 - IX ZR 186/07 - FamRZ 2009, 30). - LSG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2016 - L 19 AS 1104/16
Festsetzung von Rechtsanwaltsgebühren; Gegenstand des Beschwerdeverfahrens; …
Durch die zusätzliche Gebühr soll die mit der Einigung verbundene Mehrbelastung und erhöhte Verantwortung des beteiligten Rechtsanwalts vergütet werden; zudem soll die Belastung der Gerichte gemindert werden (BGH, Urteil vom. 20.11.2008 - IX ZR 186/07, FamRZ 2009, 30). - BGH, 04.03.2009 - XII ZB 117/07
Berücksichtigung eines verminderten Zugangsfaktors i.R.d. Versorgungsausgleichs …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2024 - L 9 SO 151/23
Gesetzliche Vergütung des im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten …
- OLG Saarbrücken, 15.05.2009 - 1 Verg 1/09
Anwaltsgebühren im Verfahren vor der Vergabekammer
- SG Aachen, 28.03.2017 - S 14 SF 7/16
- LG Frankenthal, 07.12.2012 - 4 O 326/12
Rechtsanwaltsgebühren: Zulässigkeit von Feststellungs- und Leistungsklage; …
- KG, 01.04.2026 - 25 WF 7/26
Erfordernis einer anwaltlichen Mitwirkungstätigkeit für das Entstehen der …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2017 - L 19 AS 871/17
Einigungsgebühr als Erfolgsgebühr; Mit der Einigung verbundene Mehrbelastung und …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2010 - L 19 AS 1138/10
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- AG Unna, 30.11.2022 - 16 C 223/22
Beratungshilfe, Hinweispflicht, Schadensersatz
- OLG Hamburg, 04.11.2022 - 4 W 96/22
Entstehen einer Zusatzgebühr für eine besonders umfangreiche Beweisaufnahme; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2011 - 6 E 584/11
Anforderungen an die Mitwirkungshandlungen eines Prozessbevollmächtigten i.S.d. …
- OLG Köln, 23.07.2018 - 10 WF 132/17
Anwaltsgebühren bei Einbeziehung eines rechtskräftig festgestelten, …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2018 - L 6 AS 2459/16
PKH-Vergütung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2017 - L 6 AS 407/17
Kostenfestsetzung
- VG München, 16.09.2019 - M 24 M 19.2780
Keine Einigungsgebühr für eine Vereinbarung zu Verjährung und Rechtskraft
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2009 - 12 E 1137/08
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