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   BGH, 11.01.1955 - 5 StR 290/54   

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https://dejure.org/1955,332
BGH, 11.01.1955 - 5 StR 290/54 (https://dejure.org/1955,332)
BGH, Entscheidung vom 11.01.1955 - 5 StR 290/54 (https://dejure.org/1955,332)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 1955 - 5 StR 290/54 (https://dejure.org/1955,332)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 7, 149
  • NJW 1955, 509
  • MDR 1955, 244
 
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Wird zitiert von ... (33)

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Dafür genügt nicht allgemein schon, daß mehrere Tatbestandsverwirklichungen durch den vom Täter verfolgten Endzweck, den übereinstimmenden Beweggrund verbunden sind oder daß auf andere Weise (gleichartig organisierte Tatvorbereitung, Ausnutzung gleichbleibender Rahmenbedingungen) ein kriminologisch faßbarer Zusammenhang zwischen ihnen besteht (BGHSt 33, 163, 165; vgl. auch BGHSt 7, 149, 151; 14, 104, 109; 26, 284, 287).
  • BGH, 15.12.1967 - 4 StR 441/67

    Zum Gefährdungsvorsatz in § 315b StGB

    Damit treffen beide Straftaten tateinheitlich (§ 73 StGB ) zusammen (RGSt 32, 137, 139; BGHSt 7, 149, 151; Urteil vom 16. Juni 1955 - 4 StR 192/55 -, abgedruckt in DAR 1955, 282).
  • BGH, 11.05.2001 - 3 StR 549/00

    Zur Verurteilung eines Mitarbeiters der GEZ wegen Bestechlichkeit

    Der allgemeine Grundsatz, daß Tateinheit zwischen zwei Delikten besteht, wenn die Verwirklichung beider Tatbestände wenigstens in einer Ausführungshandlung zusammentrifft (Rissing-van Saan in LK 11. Aufl. § 52 Rdn. 19 m.w.Nachw.), wird dadurch für die Bestechlichkeit und die mit ihr zusammentreffenden Delikte jedoch nicht in Frage gestellt (so auch BGHSt 7, 149, 152; BGH MDR (H) 1985, 627).
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