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   BGH, 21.06.1951 - 4 StR 26/51   

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BGH, 21.06.1951 - 4 StR 26/51 (https://dejure.org/1951,79)
BGH, Entscheidung vom 21.06.1951 - 4 StR 26/51 (https://dejure.org/1951,79)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 1951 - 4 StR 26/51 (https://dejure.org/1951,79)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 1, 275
  • NJW 1952, 193
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.04.1951 - 3 StR 165/51

    Zulässigkeit einer Wahlfeststellung zwischen Täterschaft und Anstiftung beim

    Auszug aus BGH, 21.06.1951 - 4 StR 26/51
    Der Gesetzgeber der Strafprozessordnung hat die Entscheidung der Frage, wie weit Verurteilungen auf Grund wahlweiser Feststellungen rechtlich möglich sind, der Rechtslehre und Rechtsprechung überlassen (vgl. BGH Urt. vom 19. April 1951 - 3 StR 165/51 -).
  • RG, 02.05.1934 - 1 D 1096/33

    I. Ist innerhalb der Grenzen, die sich für die Umgestaltung der Strafklage aus §

    Auszug aus BGH, 21.06.1951 - 4 StR 26/51
    Der erkennende Senat hält an den vom Reichsgericht zur Wahrung der Sicherheit der Urteilsfindung und der Gerechtigkeit der Urteilswirkung entwickelten, zuletzt in dem Beschlusse der vereinigten Strafsenate vom 2. Mai 1934 (RGSt 68, 257) aufrecht erhaltenen Grundsätzen fest, wonach Wahlfeststellungen - unbeschadet der Zulassung einer Verurteilung wegen "Diebstahls oder Hehlerei" - grundsätzlich unzulässig sind, wenn verschiedene gesetzliche Tatbestände in Frage stehen, die sich tatsächlich und rechtlich so unterscheiden, dass sie einander ausschliessen und sittlich abweichend zu beurteilen sind (vgl. Niethammer DRZ 1946, 11).
  • RG, 21.12.1935 - 6 D 199/35

    1. Ist die Zuwiderhandlung gegen den § 330 a StGB. auch dann stets ein Vergehen,

    Auszug aus BGH, 21.06.1951 - 4 StR 26/51
    Während der Geltung des § 2 b StGB in der Fassung des Gesetzes vom 28. Juni 1935 (RGBl. I 839), der wahlweise Tatfeststellungen uneingeschränkt gestattete, war die Zulässigkeit einer Wahlfeststellung zwischen einem Vergehen nach § 330 a StGB und der möglicherweise im Rausch begangenen, mit Strafe bedrohten Handlung anerkannt (RGSt 70, 42, 85, 87, 326).
  • RG, 16.04.1935 - 4 D 315/35

    1. Ist ein Zuwiderhandeln gegen § 330 a StGB. ein militärisches Vergehen, wenn

    Auszug aus BGH, 21.06.1951 - 4 StR 26/51
    Wenn die für die strafrechtliche Natur der Rauschtat wesentlichen inneren Tatbestandsmerkmale nicht Bewusstseinsinhalt des Täters geworden und deshalb für seinen natürlichen Willen nicht mitbestimmend gewesen sind, so ist keine mit Strafe bedrohte Handlung begangen und auch die Strafbarkeitsbedingung nicht erfüllt (RGSt 69, 189, 191; 73, 177, 180).
  • RG, 21.04.1939 - 4 D 203/39

    Ein vorsätzliches Vergehen gegen den § 330 a StGB. kann kennzeichnende Tat i. S.

    Auszug aus BGH, 21.06.1951 - 4 StR 26/51
    Wenn die für die strafrechtliche Natur der Rauschtat wesentlichen inneren Tatbestandsmerkmale nicht Bewusstseinsinhalt des Täters geworden und deshalb für seinen natürlichen Willen nicht mitbestimmend gewesen sind, so ist keine mit Strafe bedrohte Handlung begangen und auch die Strafbarkeitsbedingung nicht erfüllt (RGSt 69, 189, 191; 73, 177, 180).
  • BGH, 28.01.2014 - 2 StR 495/12

    2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs bezweifelt Verfassungsmäßigkeit der

    Er führte aus, durch Aufhebung des § 2b RStGB sei die Möglichkeit für Wahlfeststellungen nicht generell unzulässig geworden (BGH, Urteil vom 19. April 1951 - 3 StR 165/51, BGHSt 1, 127, 128; Urteil vom 21. Juni 1951 - 4 StR 26/51, BGHSt 1, 275, 276).
  • BGH, 02.11.2016 - 2 StR 495/12

    Zweiter Strafsenat legt die Frage der Zulässigkeit wahldeutiger Verurteilung

    Der Bundesgerichtshof knüpfte ab 1951 an den Beschluss der Vereinigten Strafsenate des Reichsgerichts vom 2. Mai 1934 an (BGH, Urteil vom 19. April 1951 - 3 StR 165/51, BGHSt 1, 127, 128; Urteil vom 21. Juni 1951 - 4 StR 26/51, BGHSt 1, 275, 276).
  • BGH, 11.03.2015 - 2 StR 495/12

    Divergenzvorlage an den Großen Senat für Strafsachen; echte Wahlfeststellung

    Der Bundesgerichtshof knüpfte ab 1951 an den Beschluss der Vereinigten Strafsenate des Reichsgerichts vom 2. Mai 1934 an (BGH, Urteil vom 19. April 1951 - 3 StR 165/51, BGHSt 1, 127, 128; Urteil vom 21. Juni 1951 - 4 StR 26/51, BGHSt 1, 275, 276).
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