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   BGH, 19.02.1960 - 1 StR 609/59   

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https://dejure.org/1960,431
BGH, 19.02.1960 - 1 StR 609/59 (https://dejure.org/1960,431)
BGH, Entscheidung vom 19.02.1960 - 1 StR 609/59 (https://dejure.org/1960,431)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 1960 - 1 StR 609/59 (https://dejure.org/1960,431)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • spiegel.de (Pressebericht, 02.03.1960)

    Spielbanken-Prozeß: Die Meineid-Falle

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    August Geislhöringer

Papierfundstellen

  • BGHSt 17, 128
  • NJW 1960, 1960
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG München I, 12.08.2008 - 1 Ks 128 Js 10979/06

    Fall Böhringer: Die Macht der Indizien führt zu lebenslänglich

    Bereits aus den §§ 55, 60 Nr. 2 StPO ergibt sich, dass im Strafverfahren auch ein Verdächtiger im Einzelfall als Zeuge vernommen werden darf, ohne dass er über die Beschuldigtenrechte belehrt werden muss (vgl. BGHSt 10, 8, 10; 17, 128, 133; Hanack aaO; Rogall aaO 1513/05).
  • BGH, 03.07.2007 - 1 StR 3/07

    Zu Belehrungspflichten der Strafverfolgungsbehörden

    Bereits aus §§ 55, 60 Nr. 2 StPO ergibt sich, dass im Strafverfahren auch ein Verdächtiger im Einzelfall als Zeuge vernommen werden darf, ohne dass er über die Beschuldigtenrechte belehrt werden muss (vgl. BGHSt 10, 8, 10; 17, 128, 133; Hanack aaO; Rogall aaO Rdn. 11; ferner BVerfG (Kammer), Beschl. vom 8. Dezember 2005 - 2 BvR 1513/05).
  • VerfGH Bayern, 17.11.2014 - 70-VI-14

    Verfassungsbeschwerde gegen die Einsetzung eines parlamentarischen

    Solchen Zeugen steht aber nach Art. 25 Abs. 3 Satz 1 BV i. V. m. Art. 14 Abs. 1 UAG, § 55 StPO das Recht zu, Auskunft auf Fragen zu verweigern, bei deren Beantwortung für sie die Gefahr bestünde, wegen einer Straftat verfolgt zu werden (vgl. BVerfG vom 1.10.1987 BVerfGE 76, 363/387; BGH vom 19.2.1960 BGHSt 17, 128; OVG NRW NJW 1999, 80; Peters, Untersuchungsausschussrecht, Rn. 333 ff.; Kölbel/ Morlok, ZRP 2000, 217; Kramer, ZRP 2001, 386; Lucke, Strafprozessuale Schutzrechte und parlamentarische Aufklärung in Untersuchungsausschüssen mit strafrechtlich relevantem Verfahrensgegenstand, 2009, S. 187 ff.).
  • BGH, 04.07.2012 - 5 StR 219/12

    Meineid (rechtsfehlerhaft festgesetztes Strafmaß; minder schwerer Fall; objektiv

    Angesichts einer aus Rechtsgründen nicht angezeigten, mithin objektiv verfahrensfehlerhaften Vereidigung lag für das Landgericht die Annahme eines minder schweren Falls auf der Hand (vgl. BGH, Urteil vom 19. Februar 1960 - 1 StR 609/59, BGHSt 17, 128, 136, Fischer, StGB, 59. Aufl., § 154 Rn. 19 mwN).
  • BGH, 05.02.1963 - 1 StR 265/62

    Berücksichtigung der Stellung des Angeklagten im öffentlichen Leben bei der Frage

    Der Senat hat schon in anderem Zusammenhange dargelegt, daß dieser Regelung der Gedanke zugrunde liegt, daß die - förmliche - Zeugenaussage in der sachlichen Bewertung der Aussage eines Beschuldigten weitgehend angenähert ist (BGHSt 17, 128, 134) [BGH 19.02.1960 - 1 StR 609/59].
  • BGH, 18.07.2007 - 1 StR 280/07

    Begründung der Beschuldigteneigenschaft durch die Art und Weise einer Vernehmung

    Allerdings ergibt sich bereits aus §§ 55, 60 Nr. 2 StPO, dass im Strafverfahren auch ein Verdächtiger im Einzelfall als Zeuge vernommen werden darf, ohne dass er über die Beschuldigtenrechte belehrt werden muss (vgl. BGHSt 10, 8, 10; 17, 128, 133; Urteil des Senats vom 3. Juli 2007 aaO; ferner BVerfG (Kammer), Beschl. vom 8. Dezember 2005 - 2 BvR 1513/05).
  • BVerwG, 25.03.1980 - 1 D 14.79

    Gesetzlich geordnetes Verfahren - Übernahme von Feststellungen - Sachentscheidung

    Es ist nicht schlechthin verboten, jemanden, der einer Straftat verdächtig ist, als Zeugen zu vernehmen (vgl. BGHSt 10, 8 [10 ff.]; 17, 128 [129 f.]).
  • OLG Karlsruhe, 20.06.2002 - 3 Ss 120/01

    Beweisverwertungsverbot im Strafverfahren: Unbeachtlichkeit fehlender Belehrung

    Fehler im Verfahren sind vielmehr, soweit ihnen schuldmindernde Bedeutung zukommt, bei der Ahndung der Tat als Strafmilderungsgründe zu berücksichtigen (BGHSt 8, 186, 190; 10, 142; 17, 128, 136; BGH StV 1995, 249; BGH wistra 1999, 261; OLG Köln NJW 1988, 2485; Lenckner in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. Vorbem. zu §§ 153 ff Rdnr. 23 m.w.N.).
  • OLG Celle, 04.11.2003 - 22 Ss 142/03

    Lückenhafte Beweiswürdigung; Unzutreffende Bewertungen der Angaben des

    Nach bisher herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur handelte es sich bei parlamentarischen Untersuchungsausschüssen um eine i. S. der §§ 153, 154 StGB zur eidlichen Vernehmung von Zeugen zuständige Stelle, sofern sie zur Vorbereitung von Handlungen des Parlaments eingesetzt werden, für die das Parlament zuständig ist und soweit sich die Ausschüsse bei ihren Ermittlungen im Rahmen des ihnen erteilten Untersuchungsauftrags halten (vgl. u. a. BVerfGE 67, 100, 131 = NJW 1984, 2271, 2273; BGHSt 17, 128; OLG Koblenz StV 1988, 531; OLG Köln NJW 1988, 2485; LK-Ruß StGB 11. Aufl., § 153 Rdnr. 6; Schönke/Schröder/Lenckner, 26. Aufl., § 154 Rdnr. 11; Wagner GA 1976, 257; Wiefelspütz ZRP 2002, 14).
  • BGH, 13.02.1991 - 3 StR 342/90

    Aufdecken der Strafbarkeit der Falschaussage bei wahrheitsgemäßen Angaben in der

    Insbesondere schließt die im konkreten Fall aus § 60 Nr. 2 StPO folgende Unzulässigkeit der Vereidigung die Strafbarkeit nach § 154 StGB weder aus sachlichrechtlichen noch, wie mit der Revision des Angeklagten Z. geltend gemacht wird, verfahrensrechtlichen Gründen aus (vgl. BGHSt 8, 186; 17, 128; 19, 113; 23, 30; Willms in LK StGB 10. Aufl. vor § 153 Rdn. 29; Lenckner in Schönke/Schröder StGB 23. Aufl. § 154 Rdn. 8, 9; a.A. Rudolphi GA 1969, 129 ff. und in SK StGB vor § 153 Rdn. 33 bis 35 m.w. Nachw. zu dem von der herrschenden Meinung abweichenden Standpunkt).
  • BGH, 02.07.1969 - 2 StR 198/69

    Voraussetzung für die Anwendung von Strafmilderungsgründen - Fehler bei der

  • BGH, 22.08.1990 - 3 StR 406/89

    Aufrechterhaltung trotz Gegenanzeichen - Dienstliche Erklärungen - Beweistatsache

  • OLG Köln, 09.10.1987 - Ss 236/87

    Kießling-Affäre - § 153 StGB, §§ 69 Abs. 3, 136a Abs. 1 StPO, § 55 Abs. 1 StPO,

  • BGH, 18.09.1990 - 5 StR 396/90

    Beanstandung der Vereidigung eines Zeugen - Enge Auslegung des Begriffs

  • BGH, 06.09.1988 - 5 StR 389/88

    Voraussetzungen der begründeten revisionsgerichtlichen Annahme einer zu engen

  • BGH, 29.12.1988 - 1 StR 705/88

    Entscheidung über die strafbare Beteiligung eines Zeugen an der Tat als Teil der

  • OLG Hamburg, 21.11.1983 - 2 Ws 532/83

    Anforderungen an das Vorliegen eines strafprozessualen

  • BGH, 30.04.1975 - 3 StR 396/74

    Versehentliche Vereidigung eines Zeugen - Würdigung der Zeugenaussage als

  • BGH, 24.01.1961 - 1 StR 544/60

    Tatbestand des Meineids - Tatbestand der eigennützigen Begünstigung - Begriff des

  • BGH, 16.12.1965 - KZR 1/65

    Preisbindung von Arzneimitteln - Gewährung einer Warenrückvergütung - Verstoß

  • OLG Frankfurt, 12.05.2005 - 2 Ss 246/04
  • BGH, 15.09.1970 - 1 StR 409/70

    Strafbarkeit wegen Anstiftung zum Meineid - Rechtmäßigkeit des Verlustes der

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