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BGH, 23.11.1954 - 2 StR 292/54 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 23.11.1954 - 2 StR 292/54
- BGH, 19.09.1956 - 2 StR 292/54
Papierfundstellen
- BGHSt 7, 33
- NJW 1955, 192
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 09.10.1951 - 1 StR 139/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 23.11.1954 - 2 StR 292/54
Selbst wenn aber im vorliegenden Fall der Wagen noch Eigentum des H. war, stünde dies der Einziehung nicht entgegen, da er den Wagen zur Schmuggelfahrt zur Verfügung stellte, demnach schuldhaft handelte (BGHSt 1, 351). - BGH, 10.09.1953 - 1 StR 758/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 23.11.1954 - 2 StR 292/54
Rechtlich zutreffend hat sie angenommen, dass der Verurteilung des Angeklagten nicht entgegensteht, dass er belgischer Staatsangehöriger ist und seinen Tatbeitrag im Ausland geleistet hat (BGHSt 4, 333). - BGH, 25.04.1952 - 2 StR 4/52
Auszug aus BGH, 23.11.1954 - 2 StR 292/54
Massgebend ist vielmehr der Eigentumsbegriff des bürgerlichen Rechts (BGHSt 2, 311).
- BGH, 23.05.1952 - 4 StR 6/51
Auszug aus BGH, 23.11.1954 - 2 StR 292/54
Die Ansicht der Revision, diese Entscheidung widerspreche dem Urteil des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGHSt 3, 1) trifft nicht zu. - BGH, 14.10.1952 - 2 StR 354/52
Auszug aus BGH, 23.11.1954 - 2 StR 292/54
Der erkennende Senat hat bereits entschieden, dass auch Sicherungsfahrzeuge der Einziehung unterliegen (BGHSt 3, 355). - RG, 02.07.1883 - 1511/83
1. Kann der Einwand fehlender Defraudationsabsicht oder fehlender …
Auszug aus BGH, 23.11.1954 - 2 StR 292/54
Die äussere Verbindung kann vielmehr nach Zeit und Ort eine mehr oder weniger lose sein, wenn sie nur nicht ganz fehlt (RGSt 9, 42).
- BGH, 21.06.1955 - 2 StR 271/54 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 21.03.1984 - 2 StR 634/83
Zur Unverzüglichkeit des Ablehnungsgesuchs als Voraussetzung des …
Die Verurteilung als Bandentäter setzt voraus, daß der Angeklagte zeitlich und örtlich bei der Tatausführung mit dem oder den anderen Bandenmitgliedern zusammengewirkt hat (vgl. BGHSt 3, 40, 42 [BGH 24.06.1952 - 1 StR 316/51]; 7, 33 ff [BGH 10.11.1954 - 5 StR 476/54]). - BGH, 01.12.1964 - 5 StR 458/64
Rechtsmittel
Zur Bandenmäßigkeit gehört weiter, daß mindestens drei Personen beim Schmuggel selbst körperlich zusammenwirken (BGHSt 3, 40, 42) [BGH 24.06.1952 - 1 StR 316/51], und zwar örtlich und zeitlich (BGHSt 7, 33, 34) [BGH 23.11.1954 - 2 StR 292/54], so daß sie bei der Ausführung des Unternehmens zusammen betroffen werden können (BGHSt 8, 70, 71) [BGH 21.06.1955 - 2 StR 271/54]. - BGH, 22.05.1957 - 2 StR 183/57
Rechtsmittel
Zum Tatbestand des § 396 RAbgO gehört ferner nicht, daß der Täter selbst Steuerschuldner ist, vielmehr, kann auch ein Dritter diese Straftat begehen (vgl RGSt Bd 67, 371, 372; Bd 77, S 87, 97; RG DR 1940, 2067 Nr. 19; vgl auch BGH NJW 1955, 192).