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| BGH, 17.04.1951 - 1 StR 127/51 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Würzburg, 06.12.1950 - KLs 42/49
- BGH, 17.04.1951 - 1 StR 127/51
Papierfundstellen
- BGHSt 1, 215
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.01.1951 - 4 StR 38/50
Bestimmung der Straffreiheit nach § 9 Straffreiheitsgesetz vom 31. Dezember 1949 …
Auszug aus BGH, 17.04.1951 - 1 StR 127/51
Die Straffreiheit nach § 9 bestimmt sich, wie Fassung und Entstehungsgeschichte des, Gesetzes ergeben, nach objektiven Merkmalen (BGH 4 StR 38/50 vom 30. Januar 1951).
- BGH, 30.11.1953 - 1 StR 318/53
Rechtsmittel
Die "politische Grundlage" der Tat im Sinne dieser Vorschrift ist sachlich zu bestimmen; unter den "besonderen politischen Verhältnissen der letzten Jahre" sind die durch den Zusammenbruch des Nationalsozialismus geschaffenen Zustände zu verstehen (BGHSt 1, 215; BGH 4 StR 38/50 vom 30.1.1951, NJW 1951, 283 Nr. 24; 1 StR 398/51 vom 23.10.1951; 3 StR 841/51 vom 13.12.1951). - BGH, 26.07.1955 - 5 StR 247/55
Rechtsmittel
Der Bundesgerichtshof hat deshalb wiederholt ausgesprochen, daß der unmittelbare sachliche Zusammenhang der Tat mit einer politischen Grundlage und mit den besonderen politischen Verhältnissen der letzten Jahre bis 1949 genügt (BGH NJW 1951, 283; BGHSt 1, 215).Bei seiner Beurteilung wird, jedenfalls soweit es sich um vorsätzliche Verbrechen oder Vergehen handelt, in der Regel nicht völlig von den Vorstellungen und der Willensrichtung des Täters abgesehen werden können (vgl BGHSt 1, 215).
- BGH, 08.07.1952 - 1 StR 137/52
Rechtsmittel
Wie der Bundesgerichtshof in 4 StR 38/50 vom 30. Januar 1951 gleichfalls für den Fall eines deutschen, kommunistischen Lagerführers eines serbischen Kriegsgefangenenlagers zutreffend (dazu BGHSt 1, 215) entschieden hat, kommt es beim § 9 nicht auf die politische Haltung des Täters an, sondern nur auf äussere Tatmerkmale, die an den politischen Zusammenbruch des Reichs und an damit zusammenhängende innerdeutsche Vorgänge anknüpfen.
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