Rechtsprechung
| BGH, 13.03.1951 - 1 StR 1/51 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Weitergeltung der Strafbarkeit gleichgeschlechtlicher sexueller Handlungen - Voraussetzung einer Vornahme einer Unzucht - Ansehung der gegenseitigen Berührung der Geschlechtsteile als Unzucht treibend
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 1, 80
- MDR 1951, 437
Wird zitiert von ... (20)
- BGH, 13.07.1951 - 2 StR 275/51 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 06.05.1952 - 1 StR 768/51 Die Geltung des § 175 StGB in der Fassung vom 28. Juni 1935 steht nach ständiger Rechtsprechung (BGHSt 1, 80) fest.
Unzüchtig ist jede Handlung, die auf Erregung oder Befriedigung der eigenen oder fremder Geschlechtslust gerichtet und geeignet ist, das allgemeine Scham- und Sittlichkeitsgefühl in geschlechtlicher Beziehung zu verletzen, wobei die Beurteilung durch einen unverbildeten, natürlich empfindenden Menschen entscheidet, der die Handlung in ihrem äusseren Hergang und ihrer inneren Bedeutung kennt (BGHSt 1, 80, 82, 293).
Der Bundesgerichtshof hat ausserdem bereits ausgesprochen, diese Grenze zwischen der blossen Zudringlichkeit und der schon unzüchtigen Handlung, im einzelnen eine Tatfrage, könne bei Handlungen zwischen erwachsenen Männern enger zu ziehen sein als bei Handlungen zwischen Erwachsenen und den besonders schutzbedürftigen Kindern und Jugendlichen (BGHSt 1, 80, 293).
- BGH, 22.09.1953 - 2 StR 160/53
Rechtsmittel
Fest steht in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass "Unzucht" i.S. der §§ 175, 175 a StGB nichts anderes bedeutet als "unzüchtige Handlung" i.S. der §§ 174 a, 176 StGB, BGHSt 1, 80, 82; 293. Wer sich in Gegenwart eines anderen Menschen selbst befriedigt, verletzt aus Sinnenlust das allgemeine Scham- und Sittlichkeitsgefühl in geschlechtlicher Hinsicht, handelt also unzüchtig.
- BGH, 29.09.1953 - 2 StR 234/53
Rechtsmittel
Hier aber, wo es sich um das Verhalten der Ausbildungsperson zu einem ihr anvertrauten Lehrling handelte, konnte die Strafkammer ohne weiteres zu dem Ergebnis kommen, dass darin der Anfang der Ausführung eines Missbrauchs zur Unzucht im Sinne des § 174 Nr. 1 StGB zu finden ist (vgl. BGHSt 1 S. 80).Im Falle A. nach, den oben zum Falle Dobenecker gebrachten Ausführungen kein Fehler in der Anwendung des sachlichen Rechts auf den festgestellten Sachverhalt zu erkennen (vgl. dazu noch BGHSt 1 S. 80, S. 293).
- BGH, 21.12.1951 - 1 StR 689/51
Rechtsmittel
Wie der Bundesgerichtshof in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung wiederholt entschieden hat (vgl NJW 1951, 121 und hinsichtlich des § 175 StGB BGHSt 1, 80), ist § 175 a geltendes Recht.Unzutreffend ist ferner die Meinung der Revision, wechselseitige Onanie falle nicht unter den Begriff des "Unzuchttreibens" im Sinne der §§ 175, 175 a StGB (BGHSt 1, 80).
- BGH, 14.06.1955 - 1 StR 450/54 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 05.05.1953 - 2 StR 622/51
Rechtsmittel
Das reicht zur Erfüllung des Tatbestandes aus (BGHSt 1, 80, 293). - BGH, 19.09.1961 - 1 StR 318/61
Verurteilung wegen versuchter schwerer gleichgeschlechtlicher Unzucht - …
Für den Begriff der Unzucht im Sinne der §§ 175, 175 a StGB, der dasselbe wie unzüchtige Handlung bedeutet (BGHSt 1, 80), ist in objektiver Hinsicht ein Verstoß gegen das allgemeine Scham- und Sittlichkeitsgefühl erforderlich. - BGH, 17.04.1959 - 4 StR 92/59
Rechtsmittel
Es kann dahingestellt bleiben, ob nur von einer unanständigen Handlung zu sprechen wäre, wenn unter erwachsenen Männern in bekleidetem Zustand Stellungen gezeigt würden, die einer von ihnen bei gleichgeschlechtlichem Umgang einzunehmen pflegt (vgl. BGHSt 1, 80, 83) [BGH 13.03.1951 - 1 StR 1/51]. - BGH, 17.02.1960 - 2 StR 25/60
Verurteilung wegen Unzucht zwischen Männern - Mangelnde Zurechnungsfähigkeit …
Unzucht im Sinne des § 175 StGB bedeutet dasselbe wie unzüchtige Handlung (BGHSt 1, 80, 82) [BGH 13.03.1951 - 1 StR 1/51]. - BGH, 08.09.1955 - 4 StR 296/55
Rechtsmittel
- BGH, 11.03.1955 - 2 StR 517/54
Rechtsmittel
- BGH, 09.02.1954 - 1 StR 637/53
Rechtsmittel
- BGH, 12.11.1957 - 1 StR 383/57
Rechtsmittel
- BGH, 27.03.1956 - 1 StR 57/56
Rechtsmittel
- BGH, 16.11.1954 - 2 StR 174/54
Rechtsmittel
- BGH, 11.05.1954 - 1 StR 1/54
Rechtsmittel
- BGH, 24.01.1952 - 3 StR 688/51
Rechtsmittel
- BGH, 24.01.1952 - 3 StR 666/51
Rechtsmittel
- BGH, 07.09.1951 - 1 StR 37/51
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