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Rechtsprechung
   BGH, 22.03.1957 - 1 StR 529/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,1269
BGH, 22.03.1957 - 1 StR 529/56 (https://dejure.org/1957,1269)
BGH, Entscheidung vom 22.03.1957 - 1 StR 529/56 (https://dejure.org/1957,1269)
BGH, Entscheidung vom 22. März 1957 - 1 StR 529/56 (https://dejure.org/1957,1269)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 10, 192
  • NJW 1957, 917
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • RG, 22.07.1937 - 2 D 213/37

    Ist der § 180 Abs. 3 StGB. auch dann anzuwenden, wenn nicht an Dirnen vermietet, …

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  • RG, 14.05.1929 - I 1291/28

    Welche Bedeutung hat die außergewöhnliche Höhe der Gestehungskosten sowie die …

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  • BGH, 28.02.1952 - 4 StR 816/51

    Unzucht durch Gewährung einer Wohnung bei Überlassen eines mit einer Leichtwand …

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  • RG, 07.12.1896 - VI 234/96

    Ist ein Vertrag, durch welchen Häuser zum Bordellbetriebe vermietet sind, wegen …

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  • RG, 14.12.1928 - I 865/28

    1. Zu den Begriffen "Bordell", "bordellartiger Betrieb" und "Ausbeuten" im Sinne …

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  • BGH, 08.10.1986 - 3 StR 320/86

    Begriff des Ausbeutens

    Unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs BGHSt 10, 192 f. und WDR 1974, 722 (bei Dallinger) hält es die Jugendkammer für unerheblich, ob die Prostituierten durch die Zahlung des - überhöhten - Mietzinses in wirtschaftliche Bedrängnis geraten sind.

    Abweichend von der früheren Rechtsprechung (vgl. BGHSt 10, 192, 194; RGSt 62, 341, 345 f.; 63, 166) ist nach der Neuregelung des Sexualstrafrechts durch das Vierte Gesetz zur Reform des Strafrechts (4.StRG) vom 23. November 1973 (BGBl. I S. 1725) unter dem Begriff "Ausbeuten" in § 180 a Abs. 2 Nr. 2 StGB das Herbeiführen einer spürbaren Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der Prostituierten durch planmäßiges und eigensüchtiges.

  • BGH, 22.09.1982 - 3 StR 300/82

    Verurteilung wegen Zuhälterei und Förderung der Prostitution sowie wegen …

    Die Förderung der Prostitution im Sinne des § 180 a Abs. 2 Nr. 2 StGB setzt voraus, daß der Täter einem anderen zur Ausübung der Prostitution Wohnung gewährt - nicht nur Unterkunft oder Aufenthalt -, was das Landgericht festgestellt hat (vgl. BGHSt 10, 192, 193), und diesen zur Prostitution anhält.
  • BGH, 12.06.1958 - 4 StR 140/58

    Rechtsmittel

    Auch körperlich bedingte, krankhafte Alkoholüberempfindlichkeit kann die Anwendung des § 42 b StGB rechtfertigen (BGHSt 10, 57 ff; Bruns, JZ 1957, 635).
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