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Rechtsprechung
   BGH, 08.05.1957 - 4 ARs 8/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,1488
BGH, 08.05.1957 - 4 ARs 8/57 (https://dejure.org/1957,1488)
BGH, Entscheidung vom 08.05.1957 - 4 ARs 8/57 (https://dejure.org/1957,1488)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 1957 - 4 ARs 8/57 (https://dejure.org/1957,1488)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 10, 227
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.03.1981 - 4 ARs 18/80

    Ersuchen der italienischen Botschaft um Auslieferung eines österreichischen …

    Er kann deshalb - durch Gesetz oder als innerstaatliches Recht wirksam gewordenen Vertrag - dahin eingeschränkt werden, daß es im Einzelfall dem Ermessen des ersuchten Staates überlassen bleibt, ob er auch dann, wenn die Gegenseitigkeit nicht verbürgt ist, dem ausländischen Ersuchen stattgeben will (vgl. BGHSt 10, 227 ff; 24, 297, 304/305).
  • BGH, 17.02.1972 - 4 ARs 4/72

    Strafsache gegen einen Deutschen wegen einer Verkehrsübertretung - Vernehmung …

    In BGHSt 10, 227 (Fall Weisl, 4 ARs 8/57 vom 8. Mai 1957) hat jedoch der Bundesgerichtshof entschieden, daß § 41 DAG weiterreichende gesetzliche Ermächtigungen im Einzelfall nicht ausschließt und daß ein solcher Fall insbesondere anzunehmen ist, wenn ein späterer, als innerstaatliches Recht wirksam gewordener Vertrag die Rechtshilfe in bestimmten Fällen dem Ermessen des ersuchten Staates überläßt, wie Art. 29 des deutsch-italienischen Vertrages vom 18. Februar 1943.
  • BGH, 09.03.1978 - 4 ARs 4/78

    Ermittlungsverfahren gegen einen indischen Staatsangehörigen - Verstoß gegen das …

    Der Senat hat in dieser Entscheidung, die einen Fall der vertraglich geregelten Rechtshilfe betraf, ausgesprochen, daß nach dem Stand der neueren Rechtsentwicklung das starre Gegenseitigkeitsprinzip dann nicht gilt, wenn die in § 41 DAG geregelte sog. kleine Rechtshilfe in Strafsachen in einem zwischenstaatlichen, vor dem Inkrafttreten des Deutschen Auslieferungsgesetzes geschlossenen Vertrag in das Ermessen des ersuchten Staates gestellt worden ist (BGHSt 24, 297, 306; vgl. auch BGHSt 10, 227 für Verträge, die nach dem Inkrafttreten des Deutschen Auslieferungsgesetzes geschlossen worden sind).
  • BGH, 06.11.1964 - 4 ARs 23/64
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  • BGH, 17.07.1962 - 5 StR 278/62

    Rechtsmittel

    Die neue Verhandlung gibt dem Schwurgericht Gelegenheit, zu prüfen, ob beide Fälle eine natürliche Handlungseinheit und damit nur eine Tat im Rechtssinne bilden (vgl. BGHSt 4, 219; 10, 230), [BGH 08.05.1957 - 4 ARs 8/57]zumal die beim ersten Male geübte Gewalt bei der Wiederholung des Beischlafs noch fortwirkte.
  • BGH, 27.11.1968 - 3 StR 226/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Mordes - Anforderungen an die …

    Nach der vom Reichsgericht entwickelten (RGSt 32, 137; 44, 223, 226/227; 58, 113, 116) und vom Bundesgerichtshof übernommenen Begriffsbestimmung (BGHSt 4, 219, 220 [BGH 27.03.1953 - 2 StR 801/52]; 10, 129 [BGH 20.12.1956 - 4 StR 447/56]; 10, 230) [BGH 08.05.1957 - 4 ARs 8/57]ist vielmehr entscheidend, ob zwischen mehreren, strafrechtlich erheblichen Verhaltensweisen ein solcher unmittelbarer Zusammenhang besteht, daß sich das gesamte Tätigwerden bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitliches zusammengehöriges Tun darstellt.
  • BGH, 20.11.1964 - 4 ARs 28/64

    Rechtsmittel

    Die Bundesregierung nimmt dies unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs BGHSt 10, 227 an.
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