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Rechtsprechung
   BGH, 08.04.1957 - GSSt 3/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,289
BGH, 08.04.1957 - GSSt 3/56 (https://dejure.org/1957,289)
BGH, Entscheidung vom 08.04.1957 - GSSt 3/56 (https://dejure.org/1957,289)
BGH, Entscheidung vom 08. April 1957 - GSSt 3/56 (https://dejure.org/1957,289)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • DFR

    Berücksichtigung außertatbestandsmäßiger Schadensfolgen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schuldhafte Herbeiführung einer Gefahrenlage; Verursachung unbestimmter außertatbestandsmäßiger Schadensfolgen; Strafschärfende Berücksichtigung unverschuldeter Folgen einer Tat bei der Strafzumessung; Berücksichtigung einer schweren unmittelbaren Folge einer Nötigung im ...

Papierfundstellen

  • BGHSt 10, 259
  • NJW 1957, 1117
  • MDR 1957, 691
 
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Wird zitiert von ... (37)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 08.04.1957 - GSSt 3/56
    Rn. 9 1. Der Große Senat für Strafsachen hat schon in seinem Beschluß vom 18. März 1952 (BGHSt 2, 194, 200) ausgesprochen, daß jede kriminelle Strafe Schuld voraussetzt, daß man, um strafen zu dürfen, dem Täter die Tat muß vorwerfen, zur Schuld anrechnen können.
  • BGH, 10.11.1954 - 5 StR 476/54

    Strafzumessung: Spielraumtheorie

    Auszug aus BGH, 08.04.1957 - GSSt 3/56
    Hiervon ist auch die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausgegangen (BGHSt 7, 28, 30).
  • BGH, 28.02.1957 - 4 StR 4/57

    Berücksichtigung des Verletzungsverschulden bei der Zumessung der Strafhöhe im …

    Auszug aus BGH, 08.04.1957 - GSSt 3/56
    Dies wird im Schrifttum anerkannt und ist vom Bundesgerichtshof ebenfalls schon ausgesprochen worden (4 StR 4/57 vom 28. Februar 1957, MDR 1957, 369 Nr. 41).
  • BGH, 28.11.1958 - 1 StR 398/58

    Ludwig Zind

    Im übrigen hätte die Strafkammer die aus der Veröffentlichung sich ergebenden weiteren Tatfolgen dem Beschwerdeführer selbst dann strafschärfend zurechnen dürfen, wenn er sich der Möglichkeit schwerwiegender Folgen seiner Äußerungen nicht von vornherein bewußt und für ihn die Veröffentlichung seines Falles in einer weitverbreiteten Zeitschrift mit allen weiteren Folgen nicht voraussehbar gewesen wäre (vgl. BGHSt 10, 259).
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 102/61
    Das durfte die Strafkammer strafschärfend berücksichtigen (vgl. BGHSt 10, 259, 264).
  • BGH, 03.05.1966 - 1 StR 506/65

    Kirchendiebstahl, Diebstahl und Hehlerei - Begriff "dem Gottesdienst gewidmeter" …

    Vor allem war die Strafkammer nicht gehindert, auch den hohen Wert des Diebesguts als solchen strafschärfend zu berücksichtigen (vgl. BGHSt 10, 259).
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