Rechtsprechung
| BGH, 11.02.1958 - 1 StR 6/58 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Richter als Zeuge - Beweisanträge - Mitwirkung an Entscheidungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 244 Abs. 6
Papierfundstellen
- BGHSt 11, 206
- NJW 1958, 557
- MDR 1958, 358
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.05.1955 - 2 StR 6/55 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- RG, 09.10.1908 - V 455/08
1. Ist der Antrag der Verteidigung zulässig, daß ein Mitglied des erkennenden …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 28.01.1998 - 3 StR 575/96
Im Verfahren gegen Medizinprofessor aus Leipzig: Urteil des Landgerichts im …
Deshalb reicht es nach der Rechtsprechung weder aus, daß er als Zeuge benannt (RGSt 42, 1, 2; BGHSt 11, 206), noch daß er zwar als Zeuge geladen, aber nicht vernommen worden ist (RGSt 12, 180; 58, 285; BGHSt 14, 219, 220). - BGH, 12.03.2003 - 1 StR 68/03
Beweisantrag auf Vernehmung von Mitgliedern des erkennenden Gerichts als Zeugen …
Es bestehen auch keine Bedenken dagegen, daß die als Zeugen benannten Richter bei dem Beschluß darüber mitgewirkt haben, ob dem Antrag stattzugeben sei (vgl. BGHSt 7, 330, 331; 11, 206). - AG Bochum, 18.10.2007 - 72 Ds 421/07
Ausschluss des Richters von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes
So genügt es für den Ausschluss weder, dass der Richter in einem Beweisantrag als Zeuge benannt wird (BGHSt 11, 206 [BGH 11.02.1958 - 1 StR 6/58] ) noch die Tatsache, dass er als Zeuge geladen, aber noch nicht vernommen worden ist (BGHSt 14, 219).Im Anschluss und in Fortführung der Entscheidung BGHSt 11, 206 [BGH 11.02.1958 - 1 StR 6/58] ist daher davon auszugehen, dass die bloße Benennung des erkennenden Tatrichters als Zeuge in der Anklage bzgl. einer von ihm im Ermittlungsverfahren durchgeführten Vernehmung eines zeugnisverweigerungsberechtigten Zeugen nicht als Ausschlussgrund gemäß § 22 Nr. 5 StPO genügt.
- BVerwG, 12.05.1971 - II WD 2.69
Grundsatz der Einheit des Dienstvergehens - Bestimmung von Umfang und Grenzen des …
Diese Auffassung wird aus der Achtung vor der dem besonderen Schutz des Grundgesetzes unterliegenden Einzelpersönlichkeit und dem daraus folgenden allgemeinen Grundsatz hergeleitet, daß niemand gezwungen sei, sich selbst zu belasten (…Claussen a.a.O.; vgl. auch BGH NJW 1958, 557, 558). - BVerwG, 01.11.2001 - 4 B 76.01
Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Ausschluss eines als Zeugen …
Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Oberster Gerichtshöfe des Bundes bereits entschieden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Oktober 1979 - 1 WB 166.77 - BVerwGE 63, 273; BGHSt 11, 206; 14, 219 ; vgl. auch BGHSt 39, 239). - BGH, 22.05.1958 - 4 StR 110/58
Rechtsmittel
Dies gilt sogar dann, wenn er im Zeitpunkt seiner richterlichen Tätigkeit bereits als Zeuge benannt war (1 StR 6/58 vom 11. Februar 1958, zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt). - BGH, 10.09.1976 - 5 StR 215/76
Möglichkeit der Vernehmung des Vorsitzenden Richters als Zeuge als …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist er sogar verpflichtet, an der Entscheidung über einen Beweisantrag mitzuwirken, in dem er selbst als Zeuge benannt worden ist (BGHSt 7, 330, 331; 11, 206).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".