Rechtsprechung
| BGH, 26.02.1958 - 2 StR 64/58 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 211
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 11, 226
- NJW 1958, 717
- MDR 1958, 440
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (2)
- BGH, 31.03.1955 - 4 StR 51/55
überfahrener Betrunkener - § 211 StGB, Verdeckungsabsicht, Mittel - Folge; § 53 …
Auszug aus BGH, 26.02.1958 - 2 StR 64/58
Das Gesetz findet hier die besondere Verwerflichkeit der Tötung, wie bei der ersten Fallgruppe des § 211 Abs. 2 StGB , in der Niedrigkeit des Beweggrundes; niedrig deshalb, weil der Täter das Leben eines Mitmenschen so sehr mißachtet, daß er seine Vernichtung als Mittel zur Verdeckung eigenen strafbaren Unrechts einsetzt (BGHSt 7, 287, 290). - RG, 20.01.1925 - I 971/24
1. Genügt zur Anwendung des § 214 StGB. die irrtümliche Annahme einer Gefahr der …
Auszug aus BGH, 26.02.1958 - 2 StR 64/58
Diese Auffassung entspricht auch der Rechtsprechung des Reichsgerichts zu der früheren Strafvorschrift des § 214 StGB - Totschlag bei Unternehmung einer strafbaren Handlung -, die zum Teil in § 211 StGB aufgegangen ist (vgl. RGSt 59, 49, 50).
- BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87
Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers
Weithin wird - auch in Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHSt 11, 226, 228; 23, 39, 40) - die Ansicht vertreten, daß die Verdeckungsabsicht nichts anderes als ein gesetzlich benannter Sonderfall (eine "Ausprägung") der niedrigen Beweggründe sei (…Kohlrausch/Lange, StGB 43. Aufl. § 211 Anm. VIII 8;… Lange in LK 9. Aufl. § 211 Rdn. 13;… Horn in SK- StGB 3. Aufl. § 211 Rdn. 63;… Arzt, Strafrecht Bes. Teil LH 1, 2. Aufl. Rdn. 127;… Bockelmann, Strafrecht Bes. Teil 2, S. 12;… Krey, Strafrecht Bes. Teil Bd. 1, 6. Aufl. Rdn. 21, 57; vgl. auch BVerfGE 45, 187, 265 [BVerfG 21.06.1977 - 1 BvL 14/76]: im Verhalten desjenigen, der in Verdeckungsabsicht töte, trete eine "besonders niedrige Gesinnung" zutage). - BGH, 15.07.1969 - 5 StR 704/68
Sonderkommando 1005 - Massenmorde durch staatliche Gewalt, Art. 103 Abs. 2 GG; …
"Das Gesetz findet hier", wie der Bundesgerichtshof schon früher ausgesprochen hat, "die besondere Verwerflichkeit der Tötung, wie bei der ersten Fallgruppe des § 211 Abs. 2 StGB, in der Niedrigkeit des Beweggrundes; niedrig deshalb, weil, der Täter das Leben eines Mitmenschen so sehr mißachtet, daß er seine Vernichtung als Mittel zur Verdeckung eigenen strafbaren Tuns einsetzt" (BGHSt 11, 226, 228) [BGH 26.02.1958 - 2 StR 64/58]. - BGH, 08.11.1983 - 5 StR 517/83
Apollonia
Auch dann setzt er die Tötung des Opfers als Mittel zur Verdeckung der Straftat ein (vgl. BGHSt 11, 226, 228).
- BGH, 03.08.1978 - 4 StR 397/78
Eingriff in den Straßenverkehr in der Absicht eine andere Straftat zu verdecken - …
So reicht es aus, wenn er mit dem Zufahren auf den kontrollierenden Beamten eine (nur) vermeintliche Straftat verdecken will (BGHSt 11, 226 ff zu § 211 Abs. 2 StGB unter Ablehnung der gegenteiligen Auffassung in OGHSt 1, 74, 78; 1, 190, 197; vgl. auch das bereits angeführte Schrifttum). - BGH, 25.04.1991 - 4 StR 110/91
Körperliche Gewalt als Tatbestandsvoraussetzung einer Vergewaltigung - Gewaltsam …
Nun steht zwar auch die irrige Annahme des Täters, eine Straftat begangen zu haben, der Verurteilung wegen Verdeckungsmordes nicht entgegen (BGHSt 11, 226). - BGH, 01.10.1980 - 2 StR 426/80
Totschlag in Tateinheit mit Freiheitsberaubung mit Todesfolge in Abgrenzung zu …
Der Angeklagte hat sich auch nicht etwa deshalb des Verdekkungsmordes schuldig gemacht, weil er eine vermeintliche Straftat verdecken wollte (vgl. BGHSt 11, 226). - BGH, 28.06.1972 - 2 StR 140/72
Anforderungen an die Bemessung des Strafmaßes für den Versuch der Ermordung …
- BGH, 25.09.1974 - 3 StR 143/74
Mord aus niedrigen Beweggründen und in Verdeckungsabsicht - Zurechnungsfähigkei …
Da somit alle Anstöße zur Tötung dem § 211 Abs. 2 StGB unterfallen, wobei sich das Handeln zur Verdeckung einer anderen Straftat nur als ein vom Gesetz besonders behandelter Fall eines niedrigen Beweggrunds darstellt (BGHSt 11, 226, 228), bedurfte es keiner Prüfung, welches Motiv das entscheidende war, durch das der Tötungsentschluß seine wesentliche Kennzeichnung erfuhr. - BGH, 24.06.1964 - 2 StR 202/64
Rechtsmittel
Das Gesetz hält eine solche Tötung bereits deshalb für besonders verwerflich, weil der Täter das Leben eines anderen so mißachtet, daß er seine Vernichtung als Mittel zur Verdeckung seines strafbaren Unrechts einsetzt (BGHSt 7, 287, 290 [BGH 31.03.1955 - 4 StR 51/55]; 11, 226, 228) [BGH 26.02.1958 - 2 StR 64/58]. - BGH, 06.05.1992 - 5 StR 157/92
Rechtsfehlerhafte Annahme einer Verdeckungsabsicht
Den Ausführungen des Bezirksgerichts ist deshalb nicht mit ausreichender Deutlichkeit zu entnehmen, daß der Angeklagte sich beim Tötungsentschluß vorstellte, eine Straftat begangen zu haben (vgl. BGHSt 11, 226;… BGHR StGB § 211 Abs. 2 Verdeckung 7). - BGH, 05.03.1980 - 3 StR 438/79
Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord und wegen Hehlerei - Abgrenzung Täterschaft …
- BGH, 07.06.1978 - 2 StR 562/77
Besorgnis der Befangenheit bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Richter und …
- BGH, 05.03.1974 - 1 StR 562/73
Strafbarkeit wegen versuchten Mordes - Rüge der Verletzung sachlichen Rechts - …
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