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| BGH, 05.11.1957 - 1 StE 8/56 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 30.06.1956 - 1 StE 8/56
- BGH, 05.11.1957 - 1 StE 8/56
Papierfundstellen
- BGHSt 11, 52
- NJW 1957, 1846
- MDR 1958, 262
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 24.06.1975 - 1 StR 210/75
Strafbarkeit wegen unerlaubter Werbung für offensichtlich sittlich schwer …
Die Gesetzesmaterialien können als "Argumentationshilfe" (vgl. Raisch, Mitbestimmung und Koalitionsfreiheit S. 20/21) unterstützend, zur Behebung von Zweifeln und unter der Voraussetzung herangezogen werden, daß die Vorstellungen der an der Gesetzgebung beteiligten Organe im Gesetz selbst einen hinreichend bestimmten Ausdruck gefunden haben (vgl. BVerfGE 1, 299, 312; 11, 126, 130; 20, 238, 253; BGHSt 1, 74, 75/76; 8, 294, 298; 11, 52, 53; RGSt 37, 333, 334). - BGH, 30.01.1980 - 3 ARs 2/80
Unterstützung einer terroristischen Vereinigung - Zur Frage der …
Dies aber sind Kriterien, die neben dem - hier nicht völlig eindeutigen - Wortlaut zur Auslegung von Gesetzesvorschriften heranzuziehen sind (BVerfGE 11, 126, 129; 20, 238, 253; 22, 28, 37; 35, 263, 279 und 48, 246, 256; BGHSt 8, 295, 298 [BGH 24.11.1955 - 3 StR 360/55]; 11, 52, 53 und NJW 1975, 1844 [BGH 24.06.1975 - 1 StR 210/75]). - OLG Stuttgart, 12.07.1979 - 3 Ws 202/79
Aussetzung einer Freiheitsstrafe auf Bewährung; Beginn der Bewährungszeit; …
Bei eindeutigem Wortlaut des Gesetzes ist es dem Richter verwehrt, sich mit Rücksicht auf einen dem Gesetzgeber unterstellten Willen vom objektiven Sinngehalt der Vorschrift zu lösen (vgl. z.B. BVerfGE 1, 299, 312 [BVerfG 21.05.1952 - 2 BvH 2/52] ; 11, 126, 130 [BVerfG 17.05.1960 - 2 BvL 11/59]; 20, 238, 253 [BVerfG 11.10.1966 - 2 BvL 15/64] ; BGHSt 1, 74 [BGH 20.03.1951 - 2 StR 13/50] ; 8, 294, 298 [BGH 24.11.1955 - 3 StR 360/55] ; 11, 52, 53 [BGH 05.11.1957 - 1 StE 8/56] und BGH in NJW 1975, 1844 [BGH 24.06.1975 - 1 StR 210/75] ). - OLG Stuttgart, 13.10.1975 - 3 Ss 242/75
Verbreitung jugendgefährdender Schriften ; Anbieten oder Überlassen an andere in …
Der Rückgriff auf Gesetzesmaterialien ist nur unter der Voraussetzung möglich, daß die Vorstellungen der an der Gesetzgebung beteiligten Organe im Gesetz selbst einen hinreichend bestimmten Ausdruck gefunden haben (BGHSt 1, 74 [BGH 20.03.1951 - 2 StR 13/50] ; 8, 294, 298 [BGH 24.11.1955 - 3 StR 360/55] ; 11, 52, 53 [BGH 05.11.1957 - 1 StE 8/56] ; RGSt 37, 333, 334; BVerfGE 1, 299, 312; 11, 126, 130; 20, 238, 253). - BGH, 09.02.1960 - 1 StR 690/59
Rechtsmittel
Die Rechtsprechung hat auch stets in der Teilnahme eines nach dem Gesetz für die betreffende Sitzung nicht berufenen Schöffen oder Geschworenen eine vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts gesehen, die bei zulässiger Rüge zur Aufhebung des Urteils nötigt (…vgl. RG a.a.O.; BGHSt 10, 252; 11, 54) [BGH 05.11.1957 - 1 StE 8/56].
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