Rechtsprechung
| BGH, 18.12.1958 - 9 BJs 232/58 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 12, 213
- MDR 1959, 232
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.01.1958 - 1 StR 236/57 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 24.06.1955 - 5 StR 528/54 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 25.01.1995 - 2 StR 456/94
Zuständigkeit zur Entgegennahme der Erklärung, dass der Rechtsmittelführer von …
Rn. 10 Der Vorlegung steht auch nicht entgegen, daß die Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Köln nicht zu einer das Verfahren beendenden Entscheidung, sondern zur Abgabe des Verfahrens an das Berufungsgericht führen soll (vgl. BGHSt 12, 213, 216; 13, 388, 390). - BGH, 16.04.1985 - 4 StR 755/84
Strafbarkeit nach § 6 PflVG bei Kündigung der Haftpflichtversicherungsvertrag
- BGH, 03.07.1959 - 4 StR 90/59
mißbräuchliche Alarmierung der Polizei - § 360 Nr. 11 StGB aF, grober Unfug …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 13.03.1959 - 9 BJs 384/58
Möglichkeit der Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens aus tatsächlichen …
Die Frage, ob die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens eine Entscheidung im Sinne des § 120 Abs. 3 GVG ist, hat der Senat schon in seinem zum Abdruck bestimmten Beschluss vom 18. Dezember 1958 (9 BJs 232/58) berührt, aber noch offen gelassen, weil sie damals nicht entschieden zu werden brauchte. - BGH, 05.12.1962 - 2 StR 490/62
Fehlende Belehrung eines Zeugen nach § 55 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) - …
Die Rügen gehen fehl, Darauf, daß die Belehrung eines Zeugen nach § 55 Abs. 2 StPO unterblieben sei, kann der Angeklagte die Revision nicht stützen (BGHSt 12, 213).
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