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   BGH, 03.02.1960 - 4 StR 562/59   

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https://dejure.org/1960,764
BGH, 03.02.1960 - 4 StR 562/59 (https://dejure.org/1960,764)
BGH, Entscheidung vom 03.02.1960 - 4 StR 562/59 (https://dejure.org/1960,764)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 1960 - 4 StR 562/59 (https://dejure.org/1960,764)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 14, 116
  • NJW 1960, 829
  • MDR 1960, 512
  • JR 1960, 188
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 09.10.1941 - 2 D 268/41

    1. Der Straßenbahnschaffner ist berechtigt, den Fahrgästen Weisungen zu erteilen

    Auszug aus BGH, 03.02.1960 - 4 StR 562/59
    Auch auf die Entscheidung RGSt 75, 355/59 kann das Kammergericht sich für seine weitgehende Auffassung nicht mit Erfolg berufen (wird ausgeführt).
  • BGH, 05.07.2022 - StB 7/22

    BGH entscheidet zur Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit und Bestechung von

    Für den Mandatsbegriff ist kein abweichender, insbesondere kein engerer herkömmlicher Sprachsinn ersichtlich (s. etwa Duden, Onlinewörterbuch, abrufbar unter https://www.duden.de/rechtschreibung/Mandat: "Auftrag, den Abgeordnete durch eine Wahl erhalten haben" sowie "auf einer Wahl beruhendes Amt eines Abgeordneten mit Sitz und Stimme im Parlament"; zum Verhältnis von allgemeinsprachlicher Bedeutung und juristischem Sprachgebrauch vgl. im Übrigen BVerfG, Beschluss vom 19. März 2007 - 2 BvR 2273/06, NJW 2007, 1666 Rn. 20; BGH, Beschluss vom 3. Februar 1960 - 4 StR 562/59, BGHSt 14, 116, 118; Simon, Gesetzesauslegung im Strafrecht, 2005, S. 82 f.; MüKoStGB/Schmitz, 4. Aufl., § 1 Rn. 87; Schönke/Schröder/ Hecker, StGB, 30. Aufl., § 1 Rn. 37).
  • BGH, 30.06.1966 - KZR 5/65

    Preisbindung für Schallplatten

    Dabei ist in aller Regel, wie es hier mit Recht auch das Landgericht getan hat, mit der Auslegung nach dem Wortlaut zu beginnen (BGHSt 14, 116, 118 [BGH 03.02.1960 - 4 StR 562/59] ; 18, 151, 152 [BGH 28.11.1962 - 3 StR 39/62] ; 19, 158, 159), [BGH 29.11.1963 - 3 StR 37/63] und zwar schon deshalb, weil das nach dem Wortlaut sprachlich Mögliche, also der mögliche Wortsinn, den Bereich bildet und die Grenzen absteckt, innerhalb deren ein vom Gesetz verwendeter Begriff überhaupt ausgelegt werden kann (BGHSt 3, 300, 303 [BGH 13.11.1952 - 3 StR 727/51] ; Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft - 1960 - II. Seil 3, Kapitel Nr. 2 a und f, Seiten 241, 258).

    Dabei ist wiederholt darauf hingewiesen worden, daß die Gesetzesmaterialien, vor allem die im Gesetzgebungsverfahren erfolgten Äußerungen der an dem Gesetzeswerk beteiligten Verfassungsorgane, die die mit der getroffenen Regelung verfolgten gesetzgeberischen Zwecke und die für sie maßgebenden Beweggründe hervortreten lassen, oft einen wertvollen Anhaltspunkt, ja geradezu einen Beweis dafür erbringen, worin der Rechtfertigungsgrund für eine Vorschrift liegt, welchen Zweck man mit ihr verfolgt hat und welche Zweckvorstellungen auch heute noch die Auslegung bestimmen müssen (BGHSt 2, 99, 103 [BGH 15.01.1952 - 1 StR 341/51] /04; ähnlich BGHSt 14, 116, 119) [BGH 03.02.1960 - 4 StR 562/59] , - konkreter: welche wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse die Gesetzesverfasser vor Augen hatten, von welchem Rechtszustand man ausging und welchen Reformbestrebungen der Gesetzgeber Rechnung tragen wollte (so Larenz a.a.O. S. 249, ähnlich BGHZ 42, 19, 21 [BGH 26.05.1964 - Ia ZB 233/63] /22); - m.a.W.: welchen Interessenkonflikt der Gesetzgeber hat ausgleichen wollen (BGHZ 19, 227, 229) [BGH 06.12.1955 - I ZR 39/54] , - und damit chließlich: auf welche Fallgestaltungen das Gesetz anwendbar sein soll (BGHZ 37, 58, 61) [BGH 21.03.1962 - IV ZR 251/61] .

  • BGH, 07.02.1980 - 4 StR 654/79

    Manipulation Kilometerstand - § 268 StGB, Kriterium der Abtrennbarkeit,

    Bei der Auslegung von Gesetzen ist zunächst vom Wortlaut auszugehen (vgl. BGHSt 14, 116, 118; 27, 45, 50) [BGH 04.11.1976 - 4 StR 255/76].
  • BGH, 04.11.1976 - 4 StR 255/76

    Ölgemälde - § 259 StGB, Absatz, kein Absatzerfolg

    Läßt aber, wie hier, der vom Gesetzgeber verwendete Wortlaut mehrere Auslegungsmöglichkeiten zu, so ist zur Auslegung der gesetzgeberische Wille mit heranzuziehen (vgl. auch BGHSt 14, 116, 118).
  • LG München I, 12.07.2011 - 7 O 1310/11

    Gestattungsanordnung zur Bekanntgabe von Internetanschlussinhabern: Gewerbliches

    Dabei ist wiederholt darauf hingewiesen worden, daß die Gesetzesmaterialien, vor allem die im Gesetzgebungsverfahren erfolgten Äußerungen der an dem Gesetzeswerk beteiligten Verfassungsorgane, die die mit der getroffenen Regelung verfolgten gesetzgeberischen Zwecke und die für sie maßgebenden Beweggründe hervortreten lassen, oft einen wertvollen Anhaltspunkt, ja geradezu einen Beweis dafür erbringen, worin der Rechtfertigungsgrund für eine Vorschrift liegt, welchen Zweck man mit ihr verfolgt hat und welche Zweckvorstellungen auch heute noch die Auslegung bestimmen müssen (vergleiche BGH 1952-01-15 1 StR 341/51 = BGHSt 2, 99, 103/104; ähnlich BGH 1960-02-03 4 StR 562/59 = BGHSt 14, 116, 119), - konkreter: welche wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse die Gesetzesverfasser vor Augen hatten, von welchen Rechtszustand man ausging und welchen Reformbestrebungen der Gesetzgeber Rechnung tragen wollte (so Larenz aaO Seite 249, ähnlich vergleiche BGH 1964-05-26 la ZB 233/63 = BGHZ 42, 19, 21/22); mit anderen Worten: welchen Interessenkonflikt der Gesetzgeber hat ausgleichen wollen (vergleiche BGH 1955-12-06 I ZR 39/54 = BGHZ 19, 227, 229), - und damit schließlich: auf welche Fallgestaltungen das Gesetz anwendbar sein soll (vergleiche BGH 1962-03-21 IV ZR 251/61 = BGHZ 37, 58, 61).
  • BSG, 31.05.1967 - 12 RJ 570/63

    Beschwer des Klägers - Beschwer des Rechtsmitteleinlegenden - Unterbewertete

    nen BGHSt 14, 116, 118; 18, 151, 152; 19, 158, 1;59)° - ' '.
  • BGH, 19.12.1967 - 1 StR 537/67

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Mordes - Zeitweise Trennung der Verfahren -

    Ob ihr Tatbeitrag sich als Förderung fremden Tuns oder als Teil der Tätigkeit aller darstellte, war nach den gesamten Umständen zu beurteilen (BGHSt 8, 393 [BGH 10.01.1956 - 5 StR 529/55]; 14, 123) [BGH 03.02.1960 - 4 StR 562/59].
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