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Rechtsprechung
   BGH, 24.06.1960 - 4 StR 206/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,1301
BGH, 24.06.1960 - 4 StR 206/60 (https://dejure.org/1960,1301)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1960 - 4 StR 206/60 (https://dejure.org/1960,1301)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1960 - 4 StR 206/60 (https://dejure.org/1960,1301)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 15, 5
  • NJW 1960, 1868
  • MDR 1960, 859
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.02.1974 - 1 StR 612/73

    Voraussetzungen für die Annahme von ausbeuterischer Zuhälterei, Nötigung zur …

    Für die Begehungsarten der Zuhälterei nach § 181 a Abs. 1 StGB a.F. wird eine auf eine gewisse Dauer berechnete persönliche Beziehung zwischen dem Täter und der Dirne vorausgesetzt (RGSt 35, 56, 59; 63, 88, 89; BGHSt 4, 316, 317; 15, 5, 7; 15, 37, 38; 21, 272; BGH LM StGB § 181 a Nr. 6 = MDR 1955, 307).

    Die dieses Verhältnis begründenden persönlichen Beziehungen sind ein eigenständiges Merkmal des äußeren Tatbestands (BGHSt 4, 316, 317; 15, 5, 7; 21, 272).

  • BGH, 25.07.1967 - 1 StR 215/67

    Überwiegen der Ausbeutung über die Pflege persönlicher Beziehungen als …

    Zum äußeren Tatbestand der ausbeuterischen Zuhälterei gehört, daß der Täter zu der Dirne, aus deren Einkünften er ganz oder teilweise seinen Lebensunterhalt bezieht, in einem auf gewisse Dauer berechneten, besonders gearteten persönlichen Verhältnis steht; diese Beziehung muß erkennen lassen, daß er in ihrem Unzuchtsgewerbe "zu ihr hält" und daß beide daran gemeinschaftlich interessiert sind (BGHSt 4, 316; 15, 5, 7) [BGH 24.06.1960 - 4 StR 206/60].
  • BGH, 18.04.1967 - 1 StR 105/67

    Inhalt der Anklage - Sachentscheidung trotz Fehlens einer …

    Daran ändert nichts 9 daß er - worauf die Strafzumessungserwägungen hinweisen (UA S. 53) - offenbar bis Ende 1965 den gemeinsamen Unterhalt aus seinem Einkommen bestritten hatte (BGHSt 15, 5, 8) [BGH 24.06.1960 - 4 StR 206/60].
  • BGH, 04.11.1960 - 4 StR 372/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …

    Der im § 181 a Abs. 1 StGB hinter der Beschreibung der beiden Tatbestandsformen in Klammern gesetzte Ausdruck "Zuhälter" besagt nur, daß der Täter zu der ausgebeuteten oder verkuppelten Dirne in einem besonders gearteten persönlichen Verhältnis stehen muß, das erkennen läßt, daß er in ihren unzüchtigen Gewerbe zu ihr hält (u.a. BGHSt 4, 316, 317 [BGH 02.07.1953 - 3 StR 195/53]; BGH 4 StR 206/60 vom 24. Juni 1960 und 4 StR 218/60 vom 8. Juli 1960, beide zum Abdruck in der Entscheidungssammlung des Bundesgerichtshofs bestimmt).
  • BGH, 25.10.1963 - 4 StR 398/63

    Rechtsmittel

    Bei den im § 181 a Abs. 1 StGB mit Strafe bedrohten Begehungsarten der Zuhälterei wird, wie schon der Ausdruck Zuhälter besagt, im Gegensatz zur Kuppelei eine engere persönliche Beziehung zwischen dem Täter und der Dirne vorausgesetzt; er muß in ihrem unzüchtigen Gewerbe zu ihr halten und beide müssen daran interessiert sein (BGHSt 4, 316, 317 [BGH 02.07.1953 - 3 StR 195/53]; 15, 6, 7) [BGH 24.06.1960 - 4 StR 206/60].
  • BGH, 22.05.1968 - 4 StR 71/68

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …

    Beide im § 101 a Abs. 1 StGB mit Strafe bedrohten Begehungsarten der Zuhälterei setzen, wie schon der Ausdruck Zuhälter besagt, im Gegensatz zur Kuppelei eine engere persönliche Beziehung zwischen dem Täter und der Frau voraus; er muß in ihrem unzüchtigen Gewerbe "zu ihr halten" und beide müssen daran interessiert sein (BGHSt 4, 316, 317 [BGH 02.07.1953 - 3 StR 195/53]; 15, 6, 7 [BGH 24.06.1960 - 4 StR 206/60]; 15, 37, 38) [BGH 08.07.1960 - 4 StR 218/60].
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