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Rechtsprechung
   BGH, 17.10.1961 - 1 StR 385/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,741
BGH, 17.10.1961 - 1 StR 385/61 (https://dejure.org/1961,741)
BGH, Entscheidung vom 17.10.1961 - 1 StR 385/61 (https://dejure.org/1961,741)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 1961 - 1 StR 385/61 (https://dejure.org/1961,741)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensrüge wegen Zurückgreifens des Gerichts auf nicht zum Gegenstand der Beweisaufnahme gemachten Aktenstücke - Widersprüche in der Beweiswürdigung und Verstöße gegen anerkannte Auslegungsregeln, gegen allgemeine Erfahrungssätze und gegen die Denkgesetze - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 16, 296
  • NJW 1962, 114
  • NJW 1962, 543 (Ls.)
  • MDR 1962, 145
 
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Wird zitiert von ... (47)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.04.1951 - 1 StR 54/51

    Maßstäbe für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Gewohnheitsverbrechers …

    Auszug aus BGH, 17.10.1961 - 1 StR 385/61
    Es kommt jedoch entgegen der Meinung der Revisionsbegründung für die Frage, ob der Angeklagte ein gefährlicher Gewohnheitsverbrecher ist, nicht darauf an, in welche Familienverhältnisse er nach seiner Strafverbüßung kommt, sondern es entscheidet der Zeitpunkt der Hauptverhandlung (BGHSt 1, 94, 100) [BGH 04.04.1951 - 1 StR 54/51].
  • BGH, 24.11.1959 - 5 StR 518/59

    Strafbarkeit eines Schulleiters nach § 174 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB) aufgrund …

    Auszug aus BGH, 17.10.1961 - 1 StR 385/61
    Die Zustimmung des Abhängigen zur Unzucht ist nur dann rechtlich beachtlich, also geeignet, das Merkmal des Mißbrauchens auszuräumen, wenn durch die Beziehungen der Grundgedanke des § 174 StGB nicht vereitelt, nämlich die geschlechtliche Freiheit des Abhängigen nicht angetastet und seine Achtung vor demjenigen, dem er anvertraut ist, nicht gefährdet wird (so insbesondere BGHSt 8, 278; BGH NJW 1960, 443).
  • RG, 19.04.1934 - 2 D 333/34

    Zur Anwendung des Art. 5 Nr. 2 des Ges. gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher …

    Auszug aus BGH, 17.10.1961 - 1 StR 385/61
    Es ist allerdings selbstverständlich, daß bei Straftaten inhaltlich ganz verschiedener Art der Nachweis ihrer für einen verbrecherischen Hang und für die Gefährlichkeit des Täters kennzeichnenden Bedeutung schwieriger ist als bei gleichartigen Straftaten und daß es darum in solchen Fällen einer besonders sorgfältigen Begründung bedarf (RGSt 68, 149, 156; RG JW 1934, 3130 11 und JW 1935, 932 11 ).
  • BGH, 11.11.1955 - 1 StR 442/55
    Auszug aus BGH, 17.10.1961 - 1 StR 385/61
    Die Zustimmung des Abhängigen zur Unzucht ist nur dann rechtlich beachtlich, also geeignet, das Merkmal des Mißbrauchens auszuräumen, wenn durch die Beziehungen der Grundgedanke des § 174 StGB nicht vereitelt, nämlich die geschlechtliche Freiheit des Abhängigen nicht angetastet und seine Achtung vor demjenigen, dem er anvertraut ist, nicht gefährdet wird (so insbesondere BGHSt 8, 278; BGH NJW 1960, 443).
  • BGH, 08.02.1955 - 5 StR 561/54
    Auszug aus BGH, 17.10.1961 - 1 StR 385/61
    Ein Anlaß, die in dem angefochtenen Urteil ausgesprochene Gesamtstrafe besonders zu begründen, bestand nicht (BGHSt 7, 205, 210) [BGH 08.02.1955 - 5 StR 561/54].
  • BGH, 18.11.1975 - 1 StR 658/75

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung, Diebstahls und Vergewaltigung - …

    Auch unterschiedliche Delikte können in einem gleichgearteten Verhältnis zur Täterpersönlichkeit stehen, Ausfluß eines in ihnen gleichermaßen wirksam werdenden Hanges und damit Symptomtaten sein (vgl. BGHSt 16, 296, 297; 21, 263, 264; BGH, Urteil vom 2. Juli 1974 - 1 StR 613/73).

    Zwar bedarf bei Straftaten ganz verschiedener Art der Nachweis ihrer für einen verbrecherischen Hang und für die Gefährlichkeit des Täters kennzeichnenden Bedeutung besonders sorgfältiger Prüfung und Begründung (BGHSt 16, 296, 297; BGH, Urteil vom 3. September 1974 - 1 StR 279/75).

    Nicht notwendig ist, daß im Falle verschiedenartiger Delikte die formellen Voraussetzungen des § 66 Abs. 2 StGB für jede Deliktsgruppe gegeben sind (BGHSt 16, 296, 297;… Dreher, StGB 35. Aufl. § 66 Anm. 3 B).

  • BGH, 07.07.2011 - 2 StR 184/11

    Grenzen der Sicherungverwahrung (verfassungskonforme Änderung; drohende Taten aus …

    Es ist andererseits selbstverständlich, dass bei Straftaten verschiedener Art der Nachweis ihrer für einen kriminellen Hang und für die Gefährlichkeit des Täters kennzeichnenden Bedeutung einer besonders sorgfältigen Begründung bedarf (vgl. BGHSt 16, 296, 297;… BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 10).
  • BGH, 23.02.1994 - 3 StR 679/93

    Hangtäter - Verschiedenartige Delikte

    Diese Wertungen und Prognosen werden durch die getroffenen Feststellungen gedeckt; auch verschiedenartige Delikte können unter der hier festgestellten Voraussetzung, daß sie in einem gleichgearteten Verhältnis zur Täterpersönlichkeit stehen, Folge eines in ihnen gleichermaßen wirksam werdenden "Hanges" sein (vgl. BGHSt 24, 243, 244; 16, 296, 297; BGH bei Holtz MDR 1987, 445; BGH, Urteil vom 18. November 1975 - 1 StR 658/75).
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