Rechtsprechung
| BGH, 05.04.1961 - 2 StR 71/61 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 16, 33
- NJW 1961, 1123
- MDR 1961, 616
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (3)
- RG, 31.03.1930 - III 176/30
Was ist unter "rechtswidriger Absicht" im Sinne der §§ 267 flg. StGB. zu …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 13.06.1913 - V 19/13
Zum Begriffe der rechtswidrigen Absicht bei der Urkundenfälschung.
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 09.07.1928 - II 40/28
Kann der Täter von einem nach § 269 StGB. fälschlich angefertigten Wechsel zum …
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- BGH, 21.07.2020 - 5 StR 146/19
Begriff des Gebrauchens eines für einen anderen ausgestellten echten …
Der Angeklagte hat in allen fünf Fällen jeweils zur Täuschung über seine Identität (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 5. April 1961 - 2 StR 71/61, BGHSt 16, 33, 34; vom 15. November 1968 - 4 StR 190/68, bei Dallinger, MDR 1969, 360; vom 3. November 1981 - 5 StR 435/81) ein für einen anderen ausgestelltes echtes Ausweispapier gebraucht, um einen Vertragspartner zu einem rechtserheblichen Verhalten zu veranlassen. - BGH, 08.05.2019 - 5 StR 146/19
Gebrauchen eines Ausweispapiers durch Vorlage einer Kopie oder Übersendung des …
Der Angeklagte hat in allen fünf Fällen jeweils zur Täuschung über seine Identität (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 5. April 1961 - 2 StR 71/61, BGHSt 16, 33, 34; vom 15. November 1968 - 4 StR 190/68, bei Dallinger, MDR 1969, 360; vom 3. November 1981 - 5 StR 435/81) ein für einen anderen ausgestelltes echtes Ausweispapier gebraucht, um einen Vertragspartner zu einem rechtserheblichen Verhalten zu veranlassen. - OLG Stuttgart, 27.08.2013 - 2 Ss 349/13
Missbrauch von Ausweispapieren: Auslage eines für eine andere Person …
Rn. 15 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist § 281 StGB nur anwendbar, wenn der für eine andere Person ausgestellte Ausweis dazu benutzt wird, den Irrtum zu erwecken, der Benutzende sei die Person, für die der Ausweis ausgestellt worden ist (BGH, Urteil vom 5. April 1961, 2 StR 71/61, BGHSt 16, 33, 34; BGH…, Urteil vom 15. November 1968, 4 StR 190/68, BGHSt 22, 278 Rn. 10, zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 27. Januar 1971 - 3 StR 319/70, zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 3. November 1981, 5 StR 435/81, bei Holtz, MDR 1982, 280).
- OLG Karlsruhe, 16.10.2018 - 2 Rv 5 Ss 669/18
Missbrauch von Ausweispapieren: Täuschende Verwendung eines …
Nach ganz herrschender Meinung, der sich der Senat anschließt, ist die Vorschrift nur anwendbar, wenn der - so vorliegend - für eine andere Person ausgestellte Ausweis dazu benutzt wird, den Irrtum zu erwecken, der Benutzende sei die Person, für die der Ausweis ausgestellt worden ist (BGHSt 16, 33; 22, 278; Beschluss vom 27.01.1971 - 3 StR 319/70 -, juris; OLG Stuttgart, NZV 2014, 483 ;… Heger in: Lackner/Kühl, StGB, 29. Aufl. 2018, § 281 Rn. 4).Erforderlich ist mithin eine Identitätstäuschung (BGHSt 16, 33; 22, 278; bei Holtz MDR 1982, 280;… OLG Stuttgart, a.a.O.;… Fischer, StGB, 65. Aufl. 2018, § 281 Rn. 4;… LK-StGB/Zieschang, 12. Aufl. 2009, § 281 Rn. 12;… MüKo-StGB/Erb, 2. Aufl. 2014, § 281 Rn. 10;… Heine/Schuster in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl. 2014, § 281 Rn. 8;… Heger in: Lackner/Kühl, a.a.O., § 281 Rn. 4;… SK-StGB/Hoyer, 131. Lfg. [Stand: März 2012], § 281 Rn. 6;… BeckOK-StGB/Weidemann, 39. Ed. [Stand: 01.08.2018], § 281 Rn. 8;… Hecker, GA 1997, 525), die in der zweiten festgestellten Alternative - getäuscht wird insoweit nämlich nur darüber, den behinderten Vater befördert zu haben - gerade nicht gegeben ist (… OLG Stuttgart, a.a.O.; zustimmend Hecker, JuS 2014, 277 ; Metz, NZV 2014, 503; Krenberger, jurisPR-VerkR 3/2014 Anm. 4; a.A. offenbar AG Nürnberg, DAR 2005, 410;… BeckOK-StGB/Weidemann, a.a.O., § 281 Rn. 8.1).
- KG, 26.04.2004 - 1 Ss 436/03
Zum Zugänglichmachen pornographischer Schriften und den Anforderungen an AVS
Eine Strafbarkeit wegen Mißbrauchs von Ausweispapieren (§ 281 StGB) scheitert daran, daß der Nutzer der "Personalausweisnummer" nicht im Rechtsverkehr über seine Identität (vgl. BGHSt 16, 33, 34) täuscht. - BGH, 15.11.1968 - 4 StR 190/68
Beweiskraft eines Kraftfahrzeugscheins hinsichtlich der Angaben zur Person des …
Das bedeutet nach allgemeiner Auffassung, daß der Täter in der Absicht handeln muß, den Beweiswert des Ausweises für die Persönlichkeitsfeststellung zu mißbrauchen und eine "Identitätstauschung" herbeizuführen (vgl. BGHSt 16, 33, 34 [BGH 05.04.1961 - 2 StR 71/61] Schönke/Schröder, StGB, 13. Aufl. § 281 Rz 10;… Jagusch in LK, 8. Aufl. § 281 Anm. 3;… Maurach, Deutsches Strafrecht, Besonderer Teil, 4. Aufl., § 53 V F, S. 472;… Rietzsch in Pfundtner/Neubert, Das neue deutsche Reichsrecht II c 6, S. 180 Bem. 6). - BGH, 03.11.1981 - 5 StR 435/81
Ziel der Täuschungsabsicht bei Missbrauch von Ausweispapieren - …
Die zum Tatbestand des § 281 StGB gehörende Täuschungsabsicht muß auf eine Identitätsvorspiegelung gerichtet sein (BGHSt 16, 33, 34; BGH, Urteil vom 15. November 1968 - 4 StR 190/68 -, bei Dallinger in MDR 1969, 360). - BGH, 27.01.1971 - 3 StR 319/70
Auswirkung der Aufhebung einer Bestrafung wegen Ausweismißbrauch auf eine …
In diesen Fällen weist die Revision zutreffend darauf hin, daß § 281 StGB nur anwendbar ist, wenn der für eine andere Person ausgestellte Ausweis dazu benutzt wird, den Irrtum zu erwecken, der Benutzende sei die Person, für die der Ausweis ausgestellt worden ist (BGHSt 16, 33). - BGH, 30.11.1965 - 5 StR 440/65
Erfordernis des Beruhens des angefochtenen Urteils auf einer fehlerhaften …
Wie die Revision selbst vorträgt, hat bereits der 2. Senat des Bundesgerichtshofs (NJW 1961, 1123/1124) entschieden, daß in Fällen wie dem vorliegenden § 281 StGB anwendbar ist.
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