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Rechtsprechung
   BGH, 18.05.1962 - 2 StR 366/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,507
BGH, 18.05.1962 - 2 StR 366/61 (https://dejure.org/1962,507)
BGH, Entscheidung vom 18.05.1962 - 2 StR 366/61 (https://dejure.org/1962,507)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 1962 - 2 StR 366/61 (https://dejure.org/1962,507)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Veranlassung eines Kindes zum Hochheben seines Rocks durch Versprechen einer Belohnung in wollüstiger Absicht - Verfolgen einer völlig außerhalb des geschlechtlichen Bereichs liegenden Zwecks durch die ihm angesonnene Handlung seitens des verleiteten Kindes - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 17, 280
  • NJW 1962, 1628
  • MDR 1962, 914
 
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Wird zitiert von ... (44)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 14.03.1952 - 2 StR 625/51

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verleitung von Kindern zur Verübung …

    Auszug aus BGH, 18.05.1962 - 2 StR 366/61
    Verfolgt das verleitete Kind seinerseits mit der ihm angesonnenen Handlung einen völlig außerhalb des geschlechtlichen Bereichs liegenden Zweck, so ist diese Handlung nicht unzüchtig; daran kann auch die wollüstige Absicht des Verleitenden nichts ändern (unter teilweiser Aufgabe von BGHSt 2, 212).

    Verfolgt das verleitete Kind seinerseits mit der ihm angesonnenen Handlung einen völlig außerhalb des geschlechtlichen Bereichs liegenden Zweck, so ist diese Handlung nicht unzüchtig; daran kann auch die wollüstige Absicht des Verleitenden nichts ändern (unter teilweiser Aufgabe von BGHSt 2, 212).

    An dieser Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht jedoch durch das Urteil des erkennenden Senats in BGHSt 2, 212 gehindert; es hat die Sache deshalb dem Bundesgerichtshof nach § 121 Abs. 2 GVG vorgelegt und seine Ansicht im einzelnen wie folgt begründet:.

    Der vom Bundesgerichtshof in BGHSt 2, 212 vertretenen Ansicht könne nicht gefolgt werden, weil für die Beurteilung der Frage, ob das Kind etwas Unzüchtiges getan habe oder nach dem Willen des Verleitenden tun sollte, die wollüstige Absicht des Täters außer Betracht bleiben müsse.

    In der erwähnten Entscheidung BGHSt 2, 212 hat der erkennende Senat ausgesprochen, ein Mädchen unter 14 Jahren, das auf Aufforderung eines anderen Kopfstände mache und infolgedessen seinen Schlüpfer und Unterkörper zeige, verübe im Sinne des § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB eine unzüchtige Handlung, wenn sich der Verleitende den Anblick des mit dem Schlüpfer bekleideten Unterkörpers des Kindes zur Erregung seiner Sinnenlust verschaffen wolle.

    Allerdings hält er an seiner Entscheidung BGHSt 2, 212 nicht uneingeschränkt fest.

    Es bleibt somit nur die Begehungsform der Verleitung zur Verübung einer unzüchtigen Handlung, eine Annahme, von der auch die Entscheidung BGHSt 2, 212 ausgegangen ist.

    Eben diese Besonderheit wurde in BGHSt 2, 212, wenn auch nicht ausdrücklich, so doch der Sache nach für unwesentlich erklärt.

    Die Verurteilung nach § 176 Abs. 1 Kr. 3 StGB wurde vom Bundesgerichtshof unter Berufung auf BGHSt 2, 212 gebilligt.

    Unvermittelt und ohne besondere Erläuterung überträgt nun BGHSt 2, 212 den vom Reichsgericht zur ersten Begehungsform entwickelten Grundsatz auf den Tatbestand der Verleitung, indem um der wollüstigen Absicht des Verleitenden willen die Handlung des arglosen Kindes als unzüchtig bewertet wird, obwohl es einen völlig außerhalb des geschlechtlichen Bereichs liegenden Zweck verfolgt.

    An dieser Ausweitung des Verleitungstatbestandes, die gerechte Ergebnisse nicht mehr gewährleistet, hält der Senat nicht fest; er gibt insoweit seine in BGHSt 2, 212 vertretene Rechtsansicht auf.

    Die Fälle in BGHSt 2, 212 und 4 StR 401/53 lagen aber so, daß die Kinder von der geschlechtlich neutralen Zweckrichtung gar nicht abgelenkt wurden und nach dem Plan des Täters auch nicht abgelenkt werden sollten.

    Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich zugleich der wesentliche Unterschied zwischen den Fällen, die den Entscheidungen BGHSt 2, 212 und 4 StR 401/53 zugrundelagen, und dem Vorlegungsfall.

    Verfolgt das verleitete Kind seinerseits mit der ihm angesonnenen Handlung einen völlig außerhalb des geschlechtlichen Bereichs liegenden Zweck, so ist diese Handlung nicht unzüchtig; daran kann auch die wollüstige Absicht des Verleitenden nichts ändern (unter teilweiser Aufgabe von BGHSt 2, 212).

    Der Generalbundesanwalt hat beantragt, ohne Einschränkung an der Entscheidung BGHSt 2, 212 festzuhalten.

  • BGH, 10.09.1953 - 4 StR 401/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.05.1962 - 2 StR 366/61
    Einen gleichen Fall hat der Bundesgerichtshof, soweit ersichtlich, nur noch einmal entschieden (4 StR 401/53 vom 10. September 1953).

    Die Fälle in BGHSt 2, 212 und 4 StR 401/53 lagen aber so, daß die Kinder von der geschlechtlich neutralen Zweckrichtung gar nicht abgelenkt wurden und nach dem Plan des Täters auch nicht abgelenkt werden sollten.

    Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich zugleich der wesentliche Unterschied zwischen den Fällen, die den Entscheidungen BGHSt 2, 212 und 4 StR 401/53 zugrundelagen, und dem Vorlegungsfall.

  • RG, 06.02.1933 - II 936/32

    Können auch solche Handlungen unter den Begriff "unzüchtige Handlung" im Sinne …

    Auszug aus BGH, 18.05.1962 - 2 StR 366/61
    Ebensowenig können Bedenken gegen die Unterscheidung aus dem Urteil RGSt 67, 110 hergeleitet werden, wonach es für die Frage der Unzüchtigkeit darauf ankommt, wie der sittlich empfindende Mensch urteilt, wenn ihm die Handlung in ihrer vollen Bedeutung bekannt wäre.
  • BGH, 28.09.1954 - 2 StR 146/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.05.1962 - 2 StR 366/61
    In diesem Sinne hat auch der erkennende Senat in seinem Urteil 2 StR 146/54 vom 28. September 1954 entschieden.
  • BGH, 18.03.1954 - 4 StR 700/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.05.1962 - 2 StR 366/61
    In Zweifelsfällen soll der Richter fragen, ob die Schwere der angedrohten Strafe in einem angemessenen Verhältnis zum Unrechtsgehalt der Handlung steht (vgl. BGH LM § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB Nr. 8; BGH Urt. v. 18. März 1954 - 4 StR 700/53).
  • BGH, 12.12.1951 - 3 StR 691/51
    Auszug aus BGH, 18.05.1962 - 2 StR 366/61
    Daß die Sache im Wege der Sprungrevision an das Oberlandesgericht gelangt ist, beseitigt die Vorlegungspflicht nicht (BGHSt 2, 63).
  • BGH, 05.01.1951 - 2 StR 83/50
    Auszug aus BGH, 18.05.1962 - 2 StR 366/61
    In der Tat hat der Bundesgerichtshof bei einem Sachverhalt, der dem jetzt zu beurteilenden genau entsprach, die Verurteilung wegen versuchter Verleitung von Kindern zur Verübung einer unzüchtigen Handlung gebilligt (BGH in NJW 1951, 203).
  • BGH, 19.08.1960 - 4 StR 307/60
    Auszug aus BGH, 18.05.1962 - 2 StR 366/61
    Auf dieser Erwägung beruht jedoch das Urteil nicht; der erkennende Senat kann ihr nicht folgen Auch die neuere Entscheidung des 4. Strafsenats in BGHSt 15, 118 geht ersichtlich von der bisherigen Rechtsauffassung aus.
  • RG, 07.12.1894 - 3358/94

    Ist in dem Falle, wenn der Mieter auf Grund des § 383 A.L.R. I. 21 wegen …

    Auszug aus BGH, 18.05.1962 - 2 StR 366/61
    Der Bundesgerichtshof hat sich der vom Reichsgericht in den schon erwähnten Entscheidungen RGSt 26, 281 und JW 1934, 100 vertretenen Auffassung angeschlossen.
  • RG, 04.12.1894 - 3933/94

    In welchem Sinne spricht die Nr. 3 des § 176 St.G.B.'s von der Verleitung zur …

    Auszug aus BGH, 18.05.1962 - 2 StR 366/61
    Eine Verleitung zur Duldung scheide entgegen der Ansicht des Jugendschöffengerichts aus, weil das Dulden in der durch Beugung des kindlichen Willens erreichten Zulassung unzüchtiger Handlungen am Körper des Kindes bestehe, dieser aber durch bloßes Betrachten nicht in Mitleidenschaft gezogen werde (RGSt 26, 278, 281; RG JW 1934, 100).
  • LG Kiel, 06.09.2010 - 8 KLs 2/10

    Verurteilung wegen der Verabredung zur Begehung von sexuellen Handlungen an …

    Dabei muss der sexuelle Charakter für das Kind selbst zwar nicht erkennbar sein (vgl. BGHSt 29, 336), jedoch bedarf es eines objektiven sexuellen Bezugs, an dem es fehlt, wenn die sexuelle Bedeutungszuweisung lediglich der Vorstellung des Täters entspringt (vgl. BGHSt 17, 280).
  • BGH, 24.09.1980 - 3 StR 255/80

    Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem …

    Die Auslegung steht zudem in Einklang mit der Rechtsprechung zu § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB aF, nach der es - abgesehen von den (hier nicht einschlägigen) Fällen der Verleitung zu ambivalenten Handlungen (BGHSt 17, 280 ff;… BGH GA 1969, 378) - wegen des Schutzgedankens des Gesetzes nicht darauf ankam, ob das Kind den Vorgang in seiner geschlechtlichen und unzüchtigen Bedeutung erfaßte (BGHSt 17, 280, 286).
  • LG Kiel, 13.05.2011 - 10 KLs 11/11
    Dabei muss der sexuelle Charakter für das Kind selbst zwar nicht erkennbar sein (vgl. BGHSt 29, 336), jedoch bedarf es eines objektiven sexuellen Bezugs, an dem es fehlt, wenn die sexuelle Bedeutungszuweisung lediglich der Vorstellung des Täters entspringt (vgl. BGHSt 17, 280).
  • BGH, 22.04.1970 - 3 StR 44/70

    Verurteilung wegen Unzucht mit Kindern in revisionsrechtlicher Beurteilung - …

    Eine Verleitung zur Duldung einer unzüchtigen Handlung scheidet aus, weil diese Begehungsform des § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB das passive Erdulden der unzüchtigen Handlung eines Dritten am Körper des Kindes voraussetzt (BGHSt 17, 280, 283) [BGH 18.05.1962 - 2 StR 366/61].

    Eine Verleitung zur Verübung einer unzüchtigen Handlung kann also nur dann in Frage kommen, wenn das Kind die wollüstige Absicht des Auffordernden erkennt oder seine Handlung wenigstens den Vorstellungen seines Alters entsprechend zweckgerichtet ist (BGHSt 17, 280, 285 ff) [BGH 18.05.1962 - 2 StR 366/61].

    Es bleibt auch dann zu berücksichtigen, daß u.a. "Verhaltensweisen, die einer gewissen äußeren Erheblichkeit entbehren", aus dem Bereich des Unzüchtigen auszuscheiden sind, selbst wenn sie auf Sinneslust beruhen oder ihr dienen sollen (BGHSt 17, 280, 288 [BGH 18.05.1962 - 2 StR 366/61] und die dort angeführten Entscheidungen).

    Allerdings darf nicht nur auf die fehlende äußere Erheblichkeit abgestellt werden; alles, was das Kind seelisch gefährden kann, ist nicht geringfügig (BGHSt 17, 288, 289) [BGH 18.05.1962 - 2 StR 366/61].

    Hier wird ebenfalls zu prüfen sein, ob es nicht als ungehörige Zudringlichkeit "einer gewissen äußerlichen Erheblichkeit entbehrt" (BGHSt 17, 280, 288 [BGH 18.05.1962 - 2 StR 366/61] und die dort angeführten Entscheidungen, ferner RG 3 D 231/43 vom 28. Juni 1943 in DR 1943, 1035 Nr. 6).

  • BGH, 27.07.1965 - 1 StR 280/65

    Rechtsmittel

    Zu diesem Unrechtsgehalt steht auch die Schwere der Strafdrohung nicht in unangemessenem Verhältnis, was im Zweifel für die Anwendbarkeit des § 176 Abs. 1 Kro 3 StGB den Ausschlag zu geben hat (BGHSt 17, 280, 288 [BGH 18.05.1962 - 2 StR 366/61]; LM § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB Nr. 3 und Nr. 8).

    Der erkennende Senat sieht sich in seiner Entscheidung nicht gehindert durch den Beschluß des 2. Strafsenats BGHSt 17, 280, 283 [BGH 18.05.1962 - 2 StR 366/61].

  • BGH, 28.03.1973 - 3 StR 371/72

    Rüge der fehlerhaften Ablehnung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens bezüglich …

    Hierbei ist jedoch zu bedenken, daß das Unanständige, Unangebrachte, Anstößige, Geschmacklose, Unschamhafte oder Widerwärtige nicht ohne weiteres unzüchtig ist, und daß der Richter sich in Zweifelsfällen fragen soll, ob die Schwere der angedrohten Strafe im Verhältnis zum Unrechtsgehalt der Handlung steht (BGHSt 17, 280, 288).

    Zu beachten bleibt allerdings, daß dasjenige, was das Kind seelisch gefährden kann, nicht als geringfügig gewertet werden darf (BGHSt 1, 168, 174; 15, 118, 124; 17, 280, 288).

  • BGH, 28.07.1967 - 4 StR 307/67

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …

    Die Bewertung einer Handlung als unzüchtig darf zwar nicht nur vom äußeren Geschehen abhängen, sondern muß sie in ihrer ganzen Bedeutung, also auch nach Gesinnung und Willensrichtung des Täters ins Auge fassen (BGHSt 17, 280, 285) [BGH 18.05.1962 - 2 StR 366/61].

    Wie das Reichsgericht und der Bundesgerichtshof wiederholt dargelegt haben, gibt es auf Sinnenlust beruhende flüchtige Berührungen und sonstige handgreifliche Zudringlichkeiten, die schon mangels einer gewissen äußeren Erheblichkeit kein als Verbrechen strafbares Unrecht sind (RGSt 67, 170; BGHSt 2, 164, 167 [BGH 29.02.1952 - 1 StR 631/51]; NJW 1954, 120 = LM Nr. 8 zu § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB; BGHSt 17, 280, 288) [BGH 18.05.1962 - 2 StR 366/61].

  • BGH, 26.09.1974 - 4 StR 420/74

    Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Sexuelle Handlung von …

    Er hat damit die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RGSt 67, 170; HRR 1937 Nr. 1050) und des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHSt 2, 163, 167; NJW 1954, 120;… GA 1954, 243; BGHSt 17, 280, 288) bestätigt, wonach zum Begriff der unzüchtigen Handlung der §§ 174 ff StGB a.F. eine gewisse äußere Erheblichkeit gehört; kurze oder aus anderen Gründen unbedeutende Berührungen sind aus dem Bereich des Unzüchtigen auszunehmen, auch wenn sie auf Sinnenlust beruhen oder ihr dienen sollen.
  • BGH, 10.12.1965 - 4 StR 578/65
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  • BGH, 05.05.1970 - 1 StR 580/69

    Sexuelle Nötigung - Körperkontakt - Jugendstrafe - Persönlichkeitsmangel - …

    Nach Sachlage kann ferner davon ausgegangen werden, daß es sich nicht nur um ungehörige Zudringlichkeiten handelte (s. hierzu BGHSt 17, 280 [288]; 18, 169 [170]).
  • BGH, 31.01.1974 - 4 StR 9/74

    Auslegung des Begriffs der unzüchtigen Handlung - Verurteilung wegen Unzucht mit …

  • BGH, 18.05.1977 - 3 StR 156/77

    Sexueller Missbrauch einer Schutzbefohlenen durch flüchtige Berührung der Brust …

  • BGH, 03.07.1968 - 4 StR 242/68

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …

  • BGH, 30.05.1969 - 2 StR 166/69

    Verleitung eines Kindes zur Ausübung unzüchtiger Handlungen - Beurteilung des …

  • BGH, 22.01.1974 - 1 StR 606/73

    Versuchte Verleitung eines Kindes zur Verübung unzüchtiger Handlungen - Vorliegen …

  • BGH, 14.07.1964 - 5 StR 252/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.08.1973 - 1 StR 252/73

    Vorsätzliches Verleiten des Opfers zu sexualbezogenen Handlungen

  • BGH, 22.02.1972 - 1 StR 21/72

    Strafbarkeit wegen Unzucht mit abhängigen Kindern durch Berührung des …

  • BGH, 16.03.1979 - 2 StR 101/79

    Einordnung einer flüchtigen Berührung der Brust über der Kleidung als sexuelle …

  • BGH, 04.05.1972 - 4 StR 152/72

    Kriterien zur Abgrenzung von "Beischlaf" und "beischlafsähnlichen Handlungen" - …

  • BGH, 01.07.1969 - 1 StR 206/69

    Abänderung eines Schuldspruchs - Verurteilung wegen Unzucht mit einem Kind

  • BGH, 01.04.1969 - 1 StR 649/68

    Unterscheidung zwischen einer bloßen Zudringlichkeit und einer unzüchtigen …

  • BGH, 25.02.1966 - 4 StR 20/66

    Verurteilung wegen fortgesetzter Unzucht mit einem Kinde - Bewertung einer …

  • BGH, 24.11.1964 - 1 StR 449/64

    Beanstandung des vorinstanzlichen Verfahrens im Revisionsverfahren - Kriterien …

  • BGH, 22.12.1971 - 2 StR 503/71

    Fortgesetzte Unzucht mit Abhängigen - Vornahme unzüchtiger Handlungen mit einem …

  • BGH, 06.04.1971 - 1 StR 71/71

    Vorliegen einer "unzüchtigen Handlung" bei kurzen oder unbedeutenden Berührungen …

  • BGH, 20.10.1970 - 1 StR 276/70

    Verletzung der Aufklärungspflicht eines Hinweis wegen des versäumten Hinweises …

  • BGH, 05.10.1965 - 1 StR 365/65

    Unzucht mit Kindern durch verschiedene anstößige Handlungen - Beurteilung der …

  • BGH, 18.07.1962 - 2 StR 135/62

    Begriff der Verführung - Bereitschaft zur Unzucht bei wiederholter Vornahme der …

  • BGH, 30.06.1970 - 1 StR 163/70

    Auslegung des Begriffs der unzüchtigen Handlung

  • BGH, 17.04.1968 - 3 StR 76/68

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.11.1967 - 4 StR 466/67

    Abhängigkeit der Bewilligung einer Strafaussetzung zur Bewährung von der "Gewähr" …

  • BGH, 08.11.1966 - 5 StR 518/66

    Notwendigkeit eines Beschlusses bei der Ablehnung eines Antrages zur Durchführung …

  • BGH, 15.07.1966 - 4 StR 204/66

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …

  • BGH, 17.12.1965 - 4 StR 587/65

    Erhebliche äußere Erheblichkeit einer Handlung als Voraussetzung für eine …

  • BGH, 03.07.1964 - 4 StR 208/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.10.1963 - 2 StR 349/63

    Verurteilung wegen Unzucht - Besetzung einer Jugendkammer

  • BGH, 07.08.1963 - 2 StR 223/63

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

  • BGH, 09.01.1963 - 2 StR 589/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.01.1963 - 2 StR 422/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.10.1971 - 4 StR 392/71

    Verleiten zu einer sexuell motivierten Handlung - Objektive Anhaltspunkte für …

  • BGH, 28.09.1966 - 2 StR 300/66

    Ablehnung eines Beweisantrages (Augenscheinsbeweis) als Verfahrensmangel - …

  • BGH, 26.11.1963 - 1 StR 460/63

    Aufforderung zur Betrachtung eines entblößten Geschlechtsteiles als Versuch der …

  • BGH, 30.04.1963 - 5 StR 36/63

    Nichtangabe des Grundes für einen Ausschluss der Öffentlichkeit - Begehungsformen …

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