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Rechtsprechung
   BGH, 22.10.1963 - 1 StR 374/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,1164
BGH, 22.10.1963 - 1 StR 374/63 (https://dejure.org/1963,1164)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1963 - 1 StR 374/63 (https://dejure.org/1963,1164)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1963 - 1 StR 374/63 (https://dejure.org/1963,1164)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Einweisung in eine freie Direktorenstelle - Erfordernis eines Beschlusses des Direktoriums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 19, 116
  • NJW 1964, 167
  • MDR 1964, 166
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.11.1958 - 1 StR 398/58

    Ludwig Zind

    Auszug aus BGH, 22.10.1963 - 1 StR 374/63
    Vorher kann ein solcher Beschluß nicht gefaßt werden (vgl. BGHSt 12, 159).
  • BGH, 01.02.1979 - 4 StR 657/78

    Revision wegen Verletzung formellen und materiellen Rechts - Zulässigkeit und …

    Steht aber die Person eines Vorsitzenden nicht fest und liegt - wie hier - der Sonderfall, daß eine vorhandene oder neu bewilligte Planstelle noch nicht besetzt ist (BGHSt 14, 11 ff [BGH 06.11.1959 - 4 StR 376/59]; 19, 116), nicht vor, so kann auch nicht geprüft werden, welche Gründe vorübergehender oder dauernder Art für die Verhinderung des - nicht vorhandenen - Vorsitzenden maßgebend sind.
  • BGH, 03.12.1963 - 1 StR 424/63

    Voraussetzungen der strafrechtlichen Verfolgbarkeit einer üblen Nachrede - Sinn …

    Das hat der Senat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 22. Oktober 1963 - 1 StR 374/63 - entschieden und näher begründet.

    Bei der Entscheidung über die künftige Besetzung der Strafkammer wird das Präsidium des Landgerichts außer den Darlegungen des Senats in dem schon erwähnten Urteil vom 22. Oktober 1963 - 1 StR 374/63 - die von dem Bundesgerichtshof in BGHZ 20, 355 entwickelten Grundsätze und den in BGHSt 18, 386, 389 [BGH 21.05.1963 - 2 StR 84/63] oben gegebenen Hinweis zu beachten haben.

  • BGH, 01.09.1970 - 1 StR 162/70

    Strafbarkeit wegen eines fortgesetzten gemeinschaftlichen schweren Diebstahls im …

    Die für die Geschäftsverteilung zuständigen Gremien können zwar nicht vorweg über die Verwendung eines ihnen dem Namen nach unbekannten Richters beschließen, denn die Zuweisung bestimmter Aufgaben an eine Person durch ein Kollegium setzt voraus, daß seine Mitglieder diese Person kennen (BGHSt 19, 116).
  • BGH, 11.12.1964 - 2 StR 374/64

    Rechtsmittel

    Wie der Revision zuzugeben ist, kann allerdings ein erst zu ernennender, noch unbekannter Direktor nicht im voraus zum Vorsitzenden einer Kammer bestellt werden (vgl. BGHSt 19, 116).
  • BGH, 20.12.1963 - 5 StR 546/63

    Rechtsmittel

    Richtig ist allerdings, daß es unzulässig war, einen der Person nach noch nicht benannten Landgerichtsdirektor gemäß §§ 62, 63 Abs. 2 GVG ab 1. Juli 1963 zum Kammervorsitzenden zu bestellen (BGH 1 StR 374/63 vom 22. Oktober 1963, zur Veröffentlichung bestimmt).
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