Rechtsprechung
| BGH, 01.04.1952 - 2 StR 13/52 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer nachträglichen sachlichen Berichtigung urteilsbegründender Tatsachen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 2, 248
- NJW 1952, 675
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (1)
- RG, 23.12.1895 - 4864/95
Sind Berichtigungen der Entscheidungsgründe nach Verkündung des Urteiles …
Auszug aus BGH, 01.04.1952 - 2 StR 13/52
Nachträgliche sachliche Berichtigungen an den so gewonnenen Feststellungen sind nicht zulässig; das Revisionsgericht darf sie daher gar nicht beachten, RGSt 28, 81, 247. Nur Schreibfehler und ähnliche Versehen können wirksam berichtigt werden.
- BGH, 14.11.1990 - 3 StR 310/90
Zulässigkeit einer Urteilsberichtigung; Rechtsfolgen einer unzulässigen …
Unzulässige Änderungen sind für das Revisionsgericht unbeachtlich (BGHSt 2, 248, 249; 3, 245, 247 f.); sie führen nicht dazu, daß dem Revisionsführer durch Zustellung des Berichtigungsbeschlusses nach Ablauf der Begründungsfrist eine längere Frist zur Erhebung von Verfahrensrügen eröffnet wird.Dies ist dann der Fall, wenn sich reine Schreibfehler oder sonstige äußere Unstimmigkeiten aus der Urteilsurkunde selbst ergeben (vgl. BGHSt 2, 248; 3, 245; 7, 75; BGH NJW 1952, 797; BGH StV 1985, 401; BGH, Urteil vom 29. Mai 1952 - 5 StR 101/52 und Urteil vom 25. September 1952 5 StR 513/52).
- BGH, 12.02.1963 - 1 StR 561/62
Form eines Rechtsmittelverzichts - Wörtliches Festhalten eines …
Aus den Urteilsgründen, die allein Grundlage der Sachrüge sein können (BGHSt 2, 248, 249) [BGH 01.04.1952 - 2 StR 13/52], ergibt sich darüber nichts. - BGH, 16.06.1953 - 1 StR 508/52
Rechtsmittel
Der 2. Strafsenat lehnt in der Entscheidung BGHSt 2, 248 die Berücksichtigung einer Änderung des im angefochtenen Urteil dargestellten Sachverhalts ab, weil nur Schreibfehler und ähnliche Versehen berichtigt werden dürften.
- OLG Stuttgart, 01.04.2014 - 4 Ws 79/14
Strafurteil: Anspruch auf Berichtigung der schriftlichen Urteilsgründe bei …
Die nachträgliche sachliche Berichtigung von Tatsachen, die der Tatrichter in den Urteilsgründen als erwiesen feststellt, wird grundsätzlich für unzulässig erachtet (BGHSt 2, 248 ff.). - BGH, 23.10.1952 - 5 StR 480/52 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 07.07.1955 - 4 StR 121/55
'Verschärfte Vernehmung' deutscher Zivilisten und sowjetischer Fremdarbeiter zur …
Allerdings können nach ständiger Rechtsprechung nur offensichtliche Fassungsversehen eines Urteils nachträglich berichtigt werden (OGHSt 3, 94; BGHSt 2, 248; 3, 245 [BGH 16.10.1952 - 5 StR 330/52]; 7, 75) [BGH 23.11.1954 - 5 StR 301/54]. - OLG Düsseldorf, 23.10.1996 - 5 Ss 279/96 Der "Berichtigungs"-Beschluß, der die Aufrechterhaltung der Sperrfrist anordnet, ist - wie ausgeführt - unzulässig und damit unbeachtlich (vgl. BGHSt 2, 248; StV 1985, 401).
- OLG Köln, 12.05.1982 - 3 Ss 209/82
- BGH, 30.11.1954 - 5 StR 280/54 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 20.02.1985 - 2 StR 746/84
Berücksichtigung einer in der Hauptsache nicht verlesenen Aussage - …
Denn insoweit hat das Landgericht nicht, was allein nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zulässig wäre (BGHSt 2, 248, 249; BGHSt 3, 245, 246, 247; BGHSt 12, 374, 376, 377), ein offensichtliches Schreibversehen berichtigt, sondern das Urteil inhaltlich abgeändert. - BGH, 14.01.1954 - 3 StR 752/53
- BGH, 06.03.1956 - 1 StR 36/56
Rechtsmittel
- BGH, 21.10.1952 - 2 StR 599/52
Rechtsmittel
- KG, 15.08.1988 - 5 Ws 292/88
- BGH, 28.08.1962 - 5 StR 218/62
Rechtsmittel
- BGH, 29.05.1962 - 1 StR 114/62
Rechtsmittel
- BGH, 07.12.1954 - 2 StR 34/54
Rechtsmittel
- BGH, 25.09.1952 - 5 StR 513/52
Rechtsmittel
- BGH, 11.06.1953 - 4 StR 777/52
Rechtsmittel
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