Rechtsprechung
| BGH, 25.04.1952 - 2 StR 4/52 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 2, 311
- NJW 1952, 947
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.10.1951 - 1 StR 139/51
Rechtsmittel
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 22.04.1952 - 2 StR 463/51
Einziehung zollpflichtiger Ware eines an der Zollhinterziehung unbeteiligten und …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 09.04.1929 - VII 536/28
Ist das im Wege des Besitzkonstituts erworbene Sicherungseigentum ein die …
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- BGH, 16.06.1953 - 1 StR 67/53
Rechtsmittel
Das Landgericht musste daher dazu Stellung nehmen, ob die eingezogenen Waren im Eigentum der Angeklagten standen und ob, falls das nicht zutrifft, die Voraussetzungen vorlagen, unter denen nach der Rechtsprechung auch in fremden Eigentum stehende Sachen gemäss §§ 401, 414 RAbgO eingezogen werden dürfen (BGHSt 1, 351; 2, 311, 320, 328). - BGH, 28.09.1971 - 1 StR 261/71
Sicherungsübereignung - Übereignung zur Sicherung - Einziehung
Das Bayerische Oberste Landesgericht hält es für zweifelhaft, ob es mit dieser Auffassung von den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in BGHSt 2, 311; 4, 344 [BGH 22.09.1953 - 5 StR 331/53] ; 8, 70 [BGH 13.07.1955 - StE 68/52] ; 19, 123 [BGH 29.10.1963 - 1 StR 353/63] - die vor der Neufassung der Einziehungsvorschriften ergangen sind - abweichen würde; es hat deshalb die Sache gemäß § 121 Abs. 2 GVG dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung darüber vorgelegt,.Der Bundesgerichtshof hat daher bereits unter der Geltung der früheren Fassung der Einziehungsvorschriften ausgesprochen, daß im Einziehungsverfahren ebenfalls nur der Eigentumsbegriff des bürgerlichen Rechts maßgebend sein kann und daß daher der Sicherungseigentümer volles, gegenüber jedermann wirksames Eigentum hat (BGHSt 2, 311, 312) [BGH 25.04.1952 - 2 StR 4/52] .
In der Zeit, als die Gesetzeslage in weitem Umfang die unterschiedslose Einziehung auch gegenüber dem tatunbeteiligten Dritten zuließ, hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Einschränkungen in der Richtung entwickelt, daß sich ein besonderer rechtfertigender Grund für die Einziehung mit Wirkung gegen den Dritteigentümer ergeben mußte, sei es, daß dieser keinen Schaden durch die Einziehung erlitt (BGHSt 2, 311; 4, 345 [BGH 22.09.1953 - 2 StR 834/52] ; 8, 70), [BGH 13.07.1955 - StE 68/52] sei es, daß ihn ein Verschulden an der Verwendung der Sache als Tatwerkzeug traf (BGHSt 19, 123;… vgl. hierzu Schäfer a.a.O. § 40 Rdn. 30).
- BGH, 21.06.1955 - 2 StR 271/54 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 14.04.1958 - III ZR 189/56
Einziehung im Steuerstrafverfahren
Das gilt nicht nur dann, wenn der Dritte Eigentümer (Vorbehalts- oder Sicherungseigentümer) ist, sondern auch dann, wenn ihm an Einziehungsgegenstand nur ein beschränkt dingliches Recht (Spediteurpfandrecht) zusteht, (Fortentwicklung der Rechtsprechung in BGHSt 1, 351 ; 2, 311 ; 8, 70 ).Im Anschluß an die erwähnte Entscheidung des Ersten Strafsenates hat der Zweite Strafsenat die Einziehung eines Kraftwagens, der einem an einer Steuerstraftat Unbeteiligten Sicherungsnehmer oder Vorbehaltsverkäufer gehört, dann für gerechtfertigt erklärt, wenn sich der Staat verpflichtet, die Forderung des Eigentümers gegen den Täter zu befriedigen ( BGHSt 2, 311 ), und zwar voll zu befriedigen ( BGHSt 8, 70 ).
- BGH, 28.10.1952 - 2 StR 703/52
Rechtsmittel
Erhebt er jedoch auf sein Eigentum keinen Anspruch, so ist die Einziehung geboten (Urt des Bayer. ObLG vom 11. April 1951 in JZ 1951, 566, das der 1. Strafsenat des BGH in BGHSt 1, 351, 356, 357 und der erkennende Senat in BGHSt 2, 311, 314 gebilligt haben).Die Einziehung kann, worauf die Revision mit Recht hinweist, noch aus einem weiteren Grunde geboten sein: Der Senat hat bereits im Urteil vom 25. April 1952 (BGHSt 2, 311) entschieden, dass ein zureichender Grund für die Einziehung eines Beförderungsmittels, das im Eigentum eines schuldlosen Dritten steht, auch darin liegen könne, dass der Staat den Eigentümer wegen seiner Ansprüche sicher stellt.
- BGH, 29.10.1953 - 4 StR 408/53
Rechtsmittel
Die Frage des Eigentums ist indessen für den Ausspruch der Einziehung erheblich; denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Einziehung von Beförderungsmitteln, die dem Täter oder Teilnehmer nicht gehören, in der Regel nur anzuordnen, wenn ein besonderer Rechtfertigungsgrund dazu vorliegt, vor allein dann, wenn der Eigentümer bei Anwendung der von ihm zu erwartenden Sorgfalt hätte erkennen können, dass sein Eigentum als Beförderungsmittel zur Begehung der Tat benutzt werde, oder wenn er einen Vorteil gehabt hat, dessen Zusammenhang mit der Tat für ihn erkennbar war (BGHSt 1, 351; 2, 312 [BGH 25.04.1952 - 2 StR 4/52]; 3, 3) [BGH 23.05.1952 - 4 StR 6/51].Die Einziehung eines Kraftfahrzeuges, das einem schuldlosen Vorbehaltsverkäufer gehört, kann nach § 414 RAbgO auch dann gerechtfertigt und daher geboten sein, wenn sich der Staat verpflichtet, die Restkaufpreisforderung des Eigentümers zu befriedigen (BGHSt 2, 311).
- BGH, 03.12.1954 - 2 StR 287/53
Rechtsmittel
Ihr Umfang bemisst sich daher, soweit das Steuergesetz nicht wie bei der Biersteuer eine besondere Regelung trifft, nach bürgerlichrechtlichen Begriffen (siehe auch BGHSt 2, 311). - BGH, 17.07.1974 - 2 StR 92/74
Anforderungen an die Gründe eines freisprechenden Urteils - Vorliegen eines …
Das ist ständige Rechtsprechung (vgl. RGSt 77, 157, 161; BGHSt 3, 213; 2, 311; 14, 162; 20, 315, 331; 18, 204, 206; BGH NJW 1953, 1440 am Ende, 1962, 549). - BGH, 29.10.1963 - 1 StR 387/63
Mittäterschaft bei der Unterschlagung - Umwandlung einer Gefängnisstrafe in eine …
Bei der neuen Entscheidung wird das Landgericht die Grundsätze entsprechend zu berücksichtigen haben, die der Bundesgerichtshof zu § 414 a.F. AO entwickelt hat und die in der jetzt geltenden Fassung dieser Vorschrift mitberücksichtigt worden sind (vgl. BGHSt 1, 351; 2, 311, 320, 328; 3, 227 [BGH 09.10.1952 - 4 StR 192/52]; 4, 344 [BGH 22.09.1953 - 5 StR 331/53]; 6, 11 [BGH 26.03.1954 - 1 StR 23/54]; 8, 70) [BGH 13.07.1955 - StE 68/52]. - BGH, 20.02.1963 - 4 StR 411/62
Verletzung der Pflicht zur Anmeldung von den in der sowjetischen Besatzungszone …
Der Bundesgerichtshof ist in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, daß die in § 401 AbgO a.F. neben der Strafe zwingend vorgeschriebene Einziehung der steuerpflichtigen Erzeugnisse und zollpflichtigen Waren, hinsichtlich derer die Steuerhinterziehung nach § 396 AbgO begangen worden ist, bzw. des Wertersatzes, falls die Einziehung nicht vollzogen werden kann, sowie der Beförderungsmittel, die der Täter zur Begehung der Tat benutzt hat, den Verfassungsgrundsätzen nicht widerspricht (vgl. BGHSt 1, 351, 353, 356 [BGH 09.10.1951 - 1 StR 139/51]; 2, 311 [BGH 20.03.1952 - 3 StR 1141/51]und 328, 332; 3, 1 ff und 227; 4, 344; 6, 4 und 11; 8, 70; 13, 399; 1 StR 4/58 vom 9. Juni 1959 S. 37, insoweit in BGHSt 13, 190 nicht abgedruckt; 4 StR 439/60 vom 16. August 1961; 4 StR 523/60 vom 16. August 1961.; BGHZ 27, 69 und 382). - BGH, 23.11.1954 - 2 StR 292/54
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- BGH, 08.11.1960 - 1 StR 297/60
Erschleichung einer devisenrechtlichen Genehmigung - Wirkung der Rechtskraft …
- BGH, 05.03.1954 - 2 StR 463/52
Rechtsmittel
- BGH, 02.07.1953 - 3 StR 255/53
- BGH, 14.04.1953 - 2 StR 356/52
Rechtsmittel
- BGH, 06.02.1953 - 2 StR 608/51
Rechtsmittel
- BGH, 12.09.1952 - 2 StR 383/51
Rechtsmittel
- BGH, 02.11.1961 - 5 StR 174/61
Rechtsmittel
- BGH, 25.01.1955 - 5 StR 573/54
Rechtsmittel
- BGH, 18.06.1954 - 2 StR 41/54
Rechtsmittel
- BGH, 09.06.1953 - 5 StR 19/52
Rechtsmittel
- BGH, 26.06.1952 - 5 StR 367/52
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