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Rechtsprechung
   BGH, 21.12.1951 - 1 StR 675/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,32
BGH, 21.12.1951 - 1 StR 675/51 (https://dejure.org/1951,32)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1951 - 1 StR 675/51 (https://dejure.org/1951,32)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1951 - 1 StR 675/51 (https://dejure.org/1951,32)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Mordmerkmale Gruppe 1 - Verärgerung über verweigerten Sex

Papierfundstellen

  • BGHSt 2, 60
  • NJW 1952, 392
 
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Wird zitiert von ... (86)Zitiert selbst (3)

  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 31.01.1950 - StS 478/49
    Auszug aus BGH, 21.12.1951 - 1 StR 675/51
    Es genügt, wenn der Täter die Umstände kennt, die die Tat zur heimtückischen machen, und zwr auch dann, wenn er einer raschen Eingebung zur Tat folgt, OGHSt 2, 344; 1, 143, 145. Kennzeichnend für die heimtückische Tötung ist nach außen hin regelmäßig die hilflose Lage des von der Tat überraschten, arglosen und daher auch wehrlosen Opfers.

    Niedrig ist ein besonders gemeiner und daher verächtlicher Beweggrund (OGHSt 1, 327; 2, 344).

  • BGH, 22.05.1951 - 1 StR 191/51
    Auszug aus BGH, 21.12.1951 - 1 StR 675/51
    (Im Anschluß an OGHSt 3, 75 und 1 StR 191/51 vom 22. Mai 1951.).

    An diesem Grundsatz, dem der Bundesgerichtshof schon in 1 StR 191/51 vom 22. Mai 1951 beigetreten ist, ist festzuhalten.

  • BGH, 05.04.1951 - 4 StR 129/51

    Betäubungsmittel

    Auszug aus BGH, 21.12.1951 - 1 StR 675/51
    Zusammen mit diesen kennzeichnet sie aber das Tatbild, den erhöhten Unwert der Tötung, die besondere Verwerflichkeit einer solchen Tat und ist für die rechtliche Würdigung ebenso bedeutsam wie etwa für die Auslegung des Gewaltbegriffs beim Raube, die sich danach richten kann, wie der Täterangriff auf den Angegriffenen wirkt, BGHSt 1, 145, 147. Dem Schwurgericht ist daher beizutreten.
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Rn. 233 RGSt 77, 41 (44); BGHSt 2, 60 (61); 3, 183 (185); 6, 120 (121); (GrS) 9, 385 (389); (GrS) 11, 139 (143); 23, 119 (120); siehe auch Dreher, StGB, 36. Aufl 1976, § 211 StGB, Rdn 6; Lackner, StGB 10. Aufl 1976, § 211, Anm 7a; ebenso Lange, in: Leipziger Kommentar, 9. Aufl 1974, § 211 StGB, Rdn 10, der daneben allerdings die Heimtücke auch als ein "bewußt den offenen Kampf scheuendes, ... auf Täuschung berechnetes Verhalten" definiert, durch das "die Verteidigung des Angegriffenen vereitelt oder erschwert wird"; abweichend Eser, in: Schönke-Schröder, StGB, 18. Aufl 1976, § 211, Rdn 14, der das Merkmal Heimtücke nur dann als gegeben ansieht, wenn "durch die Ausnutzung der Arglosigkeit ein Zustand erhöhter Wehrlosigkeit geschaffen worden ist".
  • BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81

    Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege …

    Fälle wie BGHSt 3, 183 (oder BGHSt 9, 385; BGH NJW 1966, 1823; 1978, 709; BGH…, Urt. vom 21. Juni 1978 - 3 StR 56/78 - bei Holtz MDR 1978, 805; der Vorlegungsfall) einerseits und BGHSt 2, 60 (oder BGHSt 2, 251; 23, 119; 28, 210; BVerfGE 50, 5 ) andererseits lassen auf der Ebene des Tatbestands keine Differenzierung zu, weil das Unrecht des Tötens unter bewußter Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ihnen allen anhaftet.
  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84

    Zeitpunkt der Arglosigkeit

    Nach ständiger Rechtsprechung handelt heimtückisch, wer in feindlicher Willensrichtung (BGHSt 30, 105, 119) die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewußt zur Tötung ausnutzt (BGHSt 2, 60, 61; 3, 183, 185, 186; 3, 330, 332; 6, 120, 121; 7, 218, 221; 9, 385, 389 f.; 11, 139, 143, 144; 19, 321, 322; 20, 301 f.; 23, 119, 120; 30, 105, 117 f.).
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