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Rechtsprechung
   BGH, 30.07.1965 - 4 StR 343/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,216
BGH, 30.07.1965 - 4 StR 343/65 (https://dejure.org/1965,216)
BGH, Entscheidung vom 30.07.1965 - 4 StR 343/65 (https://dejure.org/1965,216)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 1965 - 4 StR 343/65 (https://dejure.org/1965,216)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 20, 246
  • NJW 1965, 1924
  • MDR 1965, 841
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.07.1954 - 1 StR 174/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.07.1965 - 4 StR 343/65
    Diese Tür ist ein für den bestimmungsgemäßen Gebrauch wesentlicher Teil des Gebäudes (BGHSt 7, 37; 18, 363).
  • BGH, 22.05.1963 - 2 StR 133/63
    Auszug aus BGH, 30.07.1965 - 4 StR 343/65
    Diese Tür ist ein für den bestimmungsgemäßen Gebrauch wesentlicher Teil des Gebäudes (BGHSt 7, 37; 18, 363).
  • BGH, 08.12.1958 - GSSt 3/58

    Geistig unreife Beweispersonen

    Auszug aus BGH, 30.07.1965 - 4 StR 343/65
    Allerdings muß der Zeuge über sein Recht, auch die Untersuchung abzulehnen, besonders belehrt werden (BGHSt 12, 235, 242; 13, 394).
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 30.07.1965 - 4 StR 343/65
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehört zur ordnungsgemäßen Begründung der Rüge, ein Beweisantrag sei zu Unrecht abgelehnt, daß der Beschwerdeführer den Inhalt seines Antrages (Beweistatsache und Beweismittel) und des Ablehnungsbeschlusses mitteilt und die Tatsachen bezeichnet, die die Fehlerhaftigkeit dieses Beschlusses ergeben sollen (BGHSt 3, 213).
  • BGH, 14.10.1959 - 2 StR 249/59
    Auszug aus BGH, 30.07.1965 - 4 StR 343/65
    Allerdings muß der Zeuge über sein Recht, auch die Untersuchung abzulehnen, besonders belehrt werden (BGHSt 12, 235, 242; 13, 394).
  • BGH, 28.11.1957 - 4 StR 511/57
    Auszug aus BGH, 30.07.1965 - 4 StR 343/65
    Wie der Senat in BGHSt 11, 94, 100 entschieden hat, stehen Angaben, die ein Zeuge einem Sachverständigen bei der Untersuchung macht, in gewissem Sinne Aussagen vor dem Gericht gleich.
  • RG, 02.10.1918 - I 409/18

    1. Über die Bedeutung des Grundsatzes "in dubio pro reo". 2. Ist ein Gesuch um …

    Auszug aus BGH, 30.07.1965 - 4 StR 343/65
    Der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" wäre nur verletzt, wenn das Schwurgericht an der Schuld des Angeklagten gezweifelt, ihn aber trotzdem verurteilt hätte (RGSt 52, 319).
  • BGH, 15.03.2007 - 3 StR 454/06

    Schwere Brandstiftung; Ermöglichen einer anderen Straftat …

    Rn. 15 cc) Allerdings hat die Rechtsprechung zu § 307 Nr. 2 StGB aF angenommen, dass dieser Qualifikationstatbestand auch dann verwirklicht sei, wenn die schwere Brandstiftung unter den Voraussetzungen eines Mordmerkmals gleichzeitig der Tötung eines Menschen dienen, die Brandlegung also als unmittelbares Tatmittel zur Herbeiführung des Todes wirken sollte, ohne dass es aus Sicht des Täters eines weiteren Handlungsaktes bedurfte (BGHSt 20, 246, 247; 40, 106, 107; BGH NJW 1985, 1477, 1478).

    Rn. 16 Schon in der die zitierte Rechtsprechung begründenden Entscheidung BGHSt 20, 246 wurde anerkannt, dass dem Wortlaut des § 307 Nr. 2 StGB aF eher eine Auslegung entsprochen hätte, wonach die Tötung, die unmittelbar durch die schwere Brandstiftung verwirklicht werden soll, nicht als ein von dieser abgrenzbarer Mord anzusehen ist, den der Täter unter Ausnutzung der Brandlegung zu begehen beabsichtigt (die anderen in § 307 Nr. 2 StGB aF genannten Verbrechen konnten ohnehin nicht allein durch die reine Brandstiftung verwirklicht werden).

    Bei einer am Wortlaut haftenden Auslegung hätte dies zur Folge gehabt, dass nach früherem Recht bei einem Mordversuch in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung nur ein Strafrahmen von drei bis fünfzehn Jahren Zuchthaus zur Verfügung gestanden hätte, während die Brandstiftung in der Absicht, unter ihrer Begünstigung mit anderen Mitteln einen Mord zu begehen, mit Zuchthaus nicht unter zehn Jahren oder mit lebenslangem Zuchthaus (so die Strafandrohung des § 307 StGB aF vor dessen Änderung durch das 1. StrRG vom 25. Juni 1969, BGBl I 645 ff.) zu bestrafen gewesen wäre und dies selbst dann, wenn das Tötungsdelikt nicht einmal zum Versuch gediehen war (BGHSt 20, 246, 247).

  • BGH, 08.02.2011 - 5 StR 501/10

    Begründung der Verfahrensrüge; Protokollverlesung; Vernehmung eines Zeugen …

    Diese Vorgaben verbieten es indes nicht, die Zeugenvernehmung im Interesse des Zeugen, aber auch einer zügigen Verfahrensführung angemessen zu strukturieren, namentlich komplexen Verfahrensstoff in einzelne Abschnitte zu gliedern (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 1965 - 4 StR 343/65, bei Dallinger MDR 1966, 25;… E. Schmidt, Lehrkommentar zur Strafprozessordung und zum Gerichtsverfassungsgesetz Teil II, § 69 Rn. 4;… zur Strukturierung der Sachvernehmung des Angeklagten vgl. KK-Schneider, StPO, 6. Aufl., § 243 Rn. 39).
  • BGH, 14.03.1989 - 1 StR 810/88

    Erörterung des inneren und äußeren Tatbestands bei der Annahme eines "natürlichen …

    Zwar führt das Landgericht zutreffend aus, daß der Beschuldigte in objektiver Hinsicht den Tatbestand der schweren Brandstiftung verwirklicht habe (vgl. BGHSt 20, 246, 247; BGH NStZ 1981, 220).
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