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Rechtsprechung
   BGH, 07.02.1969 - 4 StR 478/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,1078
BGH, 07.02.1969 - 4 StR 478/68 (https://dejure.org/1969,1078)
BGH, Entscheidung vom 07.02.1969 - 4 StR 478/68 (https://dejure.org/1969,1078)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 1969 - 4 StR 478/68 (https://dejure.org/1969,1078)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begründung eines Betreuungsverhältnisses bei Innehaben der Stellung eines Vaters - Ausnutzen der mit der Betreuerstellung verbundenen Überlegenheit zur Beeinflussung des Willens des Mädchens als Voraussetzung des Tatbestands des Missbrauchs zur Unzucht - Treten eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 22, 314
  • NJW 1969, 851
  • MDR 1969, 404
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.05.1960 - 5 StR 81/60

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

    Auszug aus BGH, 07.02.1969 - 4 StR 478/68
    Hatte er die Stellung des "Vaters" in der Familie, so begründete bereits diese ein Betreuungsverhältnis, sofern er den Kindern kraft seiner Stellung so übergeordnet war, daß er sich nach Art eines Vaters für sie verantwortlich fühlte (BGH, Urteil vom 6. Mai 1960, 5 StR 81/60).

    Zwar dauert ein Betreuungsverhältnis der hier vorliegenden Art, wenn es einmal begründet worden ist, in der Regel fort und hört nicht schon deshalb auf, weil die Minderjährige mit zunehmendem Alter selbständiger wird und sich der Aufsicht und dem Einfluß Erwachsener mehr und mehr entzieht (BGH, Urteile vom 3. März 1959, 5 StR 500/58, und vom 6. Mai 1960, 5 StR 81/60).

  • BGH, 06.12.1956 - 4 StR 234/56

    Unrechtsbewußtsein und Schuld

    Auszug aus BGH, 07.02.1969 - 4 StR 478/68
    Es ist erforderlich, daß der Täter das Unrechtmäßige gerade derjenigen Tatbestandsverwirklichung erkannt hat oder hätte erkennen können, die ihm zur Last gelegt wird (BGHSt 10, 35, 41) [BGH 06.12.1956 - 4 StR 234/56].
  • BGH, 11.11.1955 - 1 StR 442/55
    Auszug aus BGH, 07.02.1969 - 4 StR 478/68
    Unbeachtlich ist es ferner, jedenfalls bei einem 16jährigen Mädchen, daß es sich freiwillig in geschlechtliche Beziehungen zu seinem "Stiefvater" eingelassen hat (BGHSt 8, 278; NJW 1951, 530).
  • BGH, 24.04.1951 - 1 StR 109/51
    Auszug aus BGH, 07.02.1969 - 4 StR 478/68
    Unbeachtlich ist es ferner, jedenfalls bei einem 16jährigen Mädchen, daß es sich freiwillig in geschlechtliche Beziehungen zu seinem "Stiefvater" eingelassen hat (BGHSt 8, 278; NJW 1951, 530).
  • BGH, 15.06.1962 - 4 StR 96/62

    Ausgestaltung der Strafbarkeit wegen Blutschande zwischen Verschwägerten

    Auszug aus BGH, 07.02.1969 - 4 StR 478/68
    Der Senat hat in dem Urteil vom 15. Juni 1962 (4 StR 96/62), dem ein dem vorliegenden ganz ähnlicher Sachverhalt zu Gründe lag, ausgeführt:.
  • BGH, 19.05.1961 - 5 StR 134/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.02.1969 - 4 StR 478/68
    Darauf, ob die 16jährige bereits die sittliche Reife und die Urteilskraft besaß, um die Bedeutung der geschlechtlichen Reinheit und ihrer Preisgabe voll zu erkennen, kommt es hier - anders als bei der Frage der Beachtlichkeit der Einwilligung in eine Beleidigung - nicht an (BGH, Urteil vom 19. Mai 1961, 5 StR 134/61).
  • BGH, 03.03.1959 - 5 StR 500/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.02.1969 - 4 StR 478/68
    Zwar dauert ein Betreuungsverhältnis der hier vorliegenden Art, wenn es einmal begründet worden ist, in der Regel fort und hört nicht schon deshalb auf, weil die Minderjährige mit zunehmendem Alter selbständiger wird und sich der Aufsicht und dem Einfluß Erwachsener mehr und mehr entzieht (BGH, Urteile vom 3. März 1959, 5 StR 500/58, und vom 6. Mai 1960, 5 StR 81/60).
  • BGH, 11.07.1995 - 1 StR 242/95

    Embargo - Embargovorschriften - Subsumtion - Subsumtionsirrtum - Verbotsirrtum - …

    Andererseits verkennt die Beschwerdeführerin, daß sich das vom Tatrichter festzustellende Unrechtsbewußtsein auf die spezifische Rechtsgutsverletzung des in Betracht kommenden Tatbestandes beziehen muß (BGHSt 10, 35, 39; 22, 314, 318;… Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 17 Rdn. 4;… Cramer in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 17 Rdn. 8).
  • BGH, 13.12.1995 - 3 StR 514/95

    Verbotsirrtum - Betäubungsmittel - Verbotenes Handeltreiben

    Der Täter braucht die Strafbarkeit seines Vorgehens nicht zu kennen; es genügt, daß er wußte oder hätte erkennen können, Unrecht zu tun (vgl. BGHSt 15, 377, 383; 11, 263, 266; 2, 194, 202;… Lackner StGB, 21. Aufl. § 17 Rdn. 2), wobei sich das Unrechtsbewußtsein auf die spezifische Rechtsgutverletzung des in Betracht kommenden Tatbestandes beziehen muß (BGHSt 10, 35, 39; 22, 314, 318).
  • BGH, 30.04.1986 - 2 StR 165/86

    Verbindung von an verschiedenen Tagen vorgenommenen sexuellen Handlungen zu einer …

    Sofern wiederum auch der Tatbestand des § 174 (Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 3) StGB als erfüllt angesehen wird, ist eine nähere Darlegung der das Erziehungsverhältnis begründenden Umstände geboten (vgl. hierzu BGHSt 1, 55; 19, 163; 21, 196; 22, 314, 315; BGH MDR 1986, 333; BGH, Beschluß vom 3. Oktober 1961 - 5 StR 271/61).
  • BGH, 22.02.1972 - 1 StR 21/72

    Strafbarkeit wegen Unzucht mit abhängigen Kindern durch Berührung des …

    Ebensowenig kam es darauf an, ob der Angeklagte die sich aus seiner Betreuerstellung ergebende Überlegenheit über die ihm anvertrauten Kinder zur Tatbegehung ausgenutzt hat oder nicht (BGHSt 22, 314, 315) [BGH 07.02.1969 - 4 StR 478/68].
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