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| BGH, 15.02.1972 - 5 AR (VS) 1/72 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Richterliche Nachprüfbarkeit eines Bescheides des Generalbundesanwalts hinsichtlich der Versagung der Billigkeitsentschädigung für unschuldig erlittene Untersuchungshaft - Überprüfung von Ermessensentscheidungen - Rechtmäßigkeit des angefochtenen Justizverwaltungsaktes ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 24, 290
- NJW 1972, 780
- MDR 1972, 532
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65
Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug
Auszug aus BGH, 15.02.1972 - 5 AR (VS) 1/72
Dies ist vom Bundesverfassungsgericht auch ausdrücklich entschieden worden (BVerfGE 21, 191, 194 [BVerfG 15.02.1967 - 2 BvR 658/65] mit weiteren Nachweisen). - BGH, 10.10.1967 - 5 AR (VS) 38/67
Zurückweisung eines Antrags auf Entschädigung für unschuldig erlittene …
Auszug aus BGH, 15.02.1972 - 5 AR (VS) 1/72
Die Entscheidung des Generalbundesanwalts nach Abschnitt A Nr. IX der AV ist ein Justizverwaltungsakt, gegen den der Rechtsweg zum Oberlandesgericht gegeben ist (BGHSt 21, 316 ff).
- BGH, 17.12.2025 - 5 ARs 13/24
Bischöfliches Ordinariat keine Justizbehörde (kirchengerichtliche Ermittlungen; …
Rn. 30 aa) Allerdings hat es übersehen, dass das zur Entscheidung berufene Gericht im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG die Rechtmäßigkeit des angegriffenen Justizverwaltungsaktes im Ganzen zu prüfen hat (BGH, Beschluss vom 15. Februar 1972 - 5 AR (VS) 1/72, BGHSt 24, 290, 292). - OLG Saarbrücken, 22.04.2016 - VAs 5/16
Gerichtliche Überprüfung der Versagung der Zurückstellung der Strafvollstreckung …
Gemäß § 28 Abs. 3 EGGVG hat das Gericht in Fällen wie dem vorliegenden, in denen die Vollstreckungsbehörde eine Ermessensentscheidung zu treffen hat, ohne Bindung an die tatsächlichen Feststellungen der angefochtenen Entscheidung (vgl. BGHSt 24, 290;… Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 28 EGGVG Rn. 3 m.w.N.) nur zu prüfen, ob die Behörde und die Generalstaatsanwaltschaft bei ihren Entscheidungen von einem zutreffenden, insbesondere einem ausreichend ermittelten Sachverhalt ausgegangen sind, die gesetzlichen Begriffe richtig angewendet, die Grenzen des Ermessens eingehalten und von dem eingeräumten Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung zur Ermessensausübung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht haben (…st. Rspr. des Senats vgl. z.B. Beschlüsse vom 2. November 2010 - VAs 6/10 -, 1. Februar 2011 - VAs 1/11 -, 25. Februar 2013 - VAs 3/13 - und 10. Juni 2014 - VAs 6/14 - Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 28 EGGVG Rn. 3, 10;… Patzak in: Körner/Patzak/Volkmer, BtMG , 7. Aufl., § 35 Rn. 398 m.w.N.). - KG, 29.06.1994 - 4 VAs 10/94 Zwar prüft das im Verfahren nach den §§ 23 ff EGGVG angerufene Gericht den Sachverhalt auch in tatsächlicher Hinsicht (vgl. BGHSt 24, 290;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 41. Aufl., Rdn. 1 zu § 28 EGGVG ), wobei ihm, namentlich in Vollzugssachen, die Art und Weise der Beweiserhebung freisteht (vgl. KG NJW 1968, 608;… Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO).
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