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Rechtsprechung
   BGH, 17.08.1978 - 4 ARs 8/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,1142
BGH, 17.08.1978 - 4 ARs 8/78 (https://dejure.org/1978,1142)
BGH, Entscheidung vom 17.08.1978 - 4 ARs 8/78 (https://dejure.org/1978,1142)
BGH, Entscheidung vom 17. August 1978 - 4 ARs 8/78 (https://dejure.org/1978,1142)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung einer bloßen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung - Organisation und Einschleusung von Personen und Material - Anordnung einer vorläufigen Auslieferungshaft

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Bloße Mitgliedschaft in einer Vereinigung nach § 129 a StGB gilt nicht als Teilnahme an einem vorsätzlichen Verbrechen gegen das Leben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 17 (Kurzinformation)

Papierfundstellen

  • BGHSt 28, 110
  • NJW 1978, 2458
  • MDR 1978, 946
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 20.10.1977 - 2 BvR 631/77

    Fortsetzung der Strafvollstreckung gegen freigepressten Straftäter

    Auszug aus BGH, 17.08.1978 - 4 ARs 8/78
    Wenn die Zwecke und die Tätigkeit einer Vereinigung hauptsächlich auf die Begehung von Mord, Sprengstoffanschlägen und anderen schwersten Verbrechen gerichtet sind, so kann diese im allgemeinen auch dann nicht als politische Vereinigung angesehen werden, wenn bei ihrer Tätigkeit politische Motivationen eine Rolle spielen (vgl. BVerfG NJW 1977, 2355).
  • BGH, 29.02.1952 - 1 StR 767/51
    Auszug aus BGH, 17.08.1978 - 4 ARs 8/78
    Nach der Begriffsbestimmung (vgl. BGHSt 2, 160, 162) des § 3 Abs. 2 DAG sind als politische Taten aber nur strafbare Angriffe anzusehen, die sich unmittelbar gegen den Bestand oder die Sicherheit des Staates, gegen das Oberhaupt oder ein Mitglied der Regierung als solches, gegen eine verfassungsmäßige Körperschaft, gegen die staatsbürgerlichen Rechte bei Wahlen oder Abstimmungen oder gegen die guten Beziehungen zum Ausland richten, soweit sie nicht im offenen Kampf begangen worden sind.
  • BGH, 21.12.1977 - 3 StR 427/77

    Gründung einer kriminellen Vereinigung auf der Grundlage …

    Auszug aus BGH, 17.08.1978 - 4 ARs 8/78
    Sie entspricht insoweit dem § 129 StGB, der ebenfalls eine generelle Vorverlegung des Strafschutzes in das Vorbereitungsstadium bezweckt (vgl. BGHSt 27, 325, 328;… Rudolphi in SK § 129 a Rdn. 1 ff und § 129 Rdn. 2 ff).
  • BGH, 31.03.1977 - 4 ARs 8/77

    Zulässigkeit der Auslieferung zur Vollstreckung einer Haftstrafe - Auslieferung …

    Auszug aus BGH, 17.08.1978 - 4 ARs 8/78
    Denn die Ansicht des Oberlandesgerichts ist nicht schlechthin unvertretbar, der Senat hat sie deshalb hinzunehmen und sich auf die Beantwortung der vorgelegten Rechtsfrage zu beschränken (BGHSt 27, 168, 171 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 03.11.1954 - 6 StR 236/54
    Auszug aus BGH, 17.08.1978 - 4 ARs 8/78
    § 129 a StGB bildet somit - wie § 129 StGB - einen eigenständigen, von den in ihm genannten schweren Straftaten losgelösten Tatbestand, der diesen Straftaten zeitlich und logisch vorgeordnet ist (vgl. BGHSt 7, 6, 8).
  • BGH, 29.01.1965 - 4 ARs 31/64

    Anrufung des Bundesgerichtshofs (BGH) in einer Auslieferungssache zur Klärung …

    Auszug aus BGH, 17.08.1978 - 4 ARs 8/78
    Auch die weitere Voraussetzung für die Zulässigkeit der Vorlegung, daß diese Rechtsfrage im anhängigen Auslieferungsverfahren Bedeutung gewinnen kann (vgl. BGHSt 20, 152, 154), ist hier gegeben.
  • BGH, 14.11.2024 - 3 StR 189/24

    Der BGH ändert seine Rechtsprechung zu den Konkurrenzen bei mitgliedschaftlicher …

    Ratio legis ist - neben der in das Stadium der Vorbereitung konkreter Straftaten hineinreichenden Vorverlagerung des Strafrechtsschutzes (s. BGH, Beschlüsse vom 17. August 1978 - 4 ARs 8/78, BGHSt 28, 110, 116;… vom 31. Mai 2016 - 3 StR 86/16, StV 2018, 95 Rn. 6) - gerade die Erweiterung der Strafbarkeit zum Schutz der Allgemeinheit vor der spezifisch vereinigungsbezogenen Gefährlichkeit (vgl. BGH, Urteile vom 13. Januar 1983 - 4 StR 578/82, BGHSt 31, 202, 207; vom 25. Juli 1984 - 3 StR 62/84, BGHSt 33, 16, 17;… LK/Krauß, StGB, 13. Aufl., § 129 Rn. 2;… MüKoStGB/Schäfer/Anstötz, 4. Aufl., § 129 Rn. 1 f.).
  • BGH, 22.02.1995 - 3 StR 583/94

    Bildung einer kriminellen Vereinigung; Notwendigkeit der Begehung von Straftaten …

    Mit dieser Strafvorschrift soll im Sinne einer Vorverlagerung des Rechtsgüterschutzes (vgl. BGHSt 28, 110, 116 und BGHSt 28, 147, 148) erhöhten Gefahren begegnet werden, die im Falle der Planung und Begehung von Straftaten von festgefügten Organisationen aufgrund der ihnen innewohnenden Eigendynamik für die öffentliche Sicherheit ausgehen können (vgl. BGHSt 31, 202, 207; 30, 328, 331; BGH NJW 1975, 985/986;… v. Bubnoff in LK StGB 10. Aufl. § 129 Rdn. 1;… Lenckner in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 129 Rdn. 1).
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2003 - 4 Ausl (A) 308/02

    Metin Kaplan

    Nach der wohl herrschenden - und vom Gesetzgeber selbst mehrfach in Bezug genommenen (vgl. BT-Drucksache 9/1338 S. 39; BT-Drucksache 8/1204 S. 4) - Ansicht in Rechtsprechung und Literatur ist für die Unterscheidung zwischen politischen Straftaten und "allgemeiner" Kriminalität darauf abzustellen, ob bei einer Abwägung aller für und gegen den Täter sprechenden Umstände und unter Berücksichtigung insbesondere der Zweck-Mittel-Relation im Einzelfall der politische oder der kriminelle Gehalt des Delikts überwiegt (vgl. BGHSt 28, 110, 113f.; BGHSt 30, 199, 206; OLG Schleswig, OLGSt IRG § 6 Nr. 1;… Vogler, aaO, § 6 Rn. 45f., 49;… Schomburg, in Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 3. Auflage, § 6 IRG Rn. 20, 21, 23).

    Zwar trägt die politisch motivierte Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB) auch ohne eigene Beteiligung an einer konkreten Gewalttat überwiegend kriminellen Charakter, wenn die Zwecke und die Tätigkeit der Vereinigung hauptsächlich auf die Begehung von Mord, Sprengstoffanschlägen und anderen schwersten Verbrechen gerichtet sind (BGHSt 28, 110, 113).

    Das damit verbundene abstrakte Gefährdungspotential für Leib und Leben anderer Personen verleiht der in den Ermittlungsberichten der Staatsanwaltschaften Istanbul und Erzurum beschriebenen Verhaltensweise des Verfolgten ihre besondere Verwerflichkeit, die den kriminellen Charakter der Taten überwiegen und eine Einordnung in den bevorrechtigten Kreis der nicht auslieferungsfähigen politischen Delikte nicht gerechtfertigt erscheinen lässt (vgl. hierzu BGHSt 28, 110, 114).

  • BGH, 11.03.1981 - 4 ARs 18/80

    Ersuchen der italienischen Botschaft um Auslieferung eines österreichischen …

    Diese Frage kann deshalb nur aufgrund der Tatumstände des dem jeweiligen Auslieferungsersuchen zugrunde liegenden Einzelfalles beurteilt werden (vgl. auch BGHSt 28, 110, 113) [BGH 17.08.1978 - 4 ARs 8/78], ist also - jedenfalls in erster Linie - nicht eine Rechts- sondern eine Tatfrage.
  • BGH, 10.09.1981 - 4 ARs 15/81

    Zulässigkeit der Auslieferung - Begriff der politischen Tat - Beurteilung - …

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  • OLG München, 08.05.2007 - 6 St 1/07

    Verfassungsmäßiger Straftatbestand der Unterstützung ausländischer …

    Die generelle Vorverlagerung des Strafrechtsschutzes in das Vorbereitungsstadium bei §§ 129, 129a und 129b StGB ist vom Gesetzgeber bezweckt (so ausdrücklich für § 129 StGB: BGHSt 28, 110, 116).
  • OLG Hamm, 12.11.2019 - 2 Ws 146/19

    Voraussetzungen der Geltung deutschen Strafrechts für eine Auslandstat

    Rn. 25 tionale Rechtshilfe in Strafsachen, 3. Aufl., § 6 Rz 41ff; BGHSt 30, 199; 28, 110; 2, 160).
  • BGH, 07.02.1980 - 4 ARs 14/79

    Anwendbarkeit des Europäischen Übereinkommens zur Bekämpfung des Terrorismus …

    Für die vom Oberlandesgericht nunmehr zu entscheidende Frage, ob die dem Verfolgten vorgeworfenen Straftaten als politische Taten im Sinne des § 3 DAG anzusehen sind, weist der Senat auf seine Entscheidung BGHSt 28, 110, 113 [BGH 17.08.1978 - 4 ARs 8/78] hin.
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