Rechtsprechung
| BGH, 13.09.1978 - StB 187/78 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- DFR
Mündliche Anhörung durch Strafvollstreckungskammer
- Wolters Kluwer
Mündliche Anhörung zur Frage der bedingten Entlassung durch einen beauftragten oder einen ersuchten Richter - Anhörung durch einen beauftragten Richter bei dessen Mitwirkung als Mitglied des Gerichts für den zu fassenden Beschluss über die Aussetzung der Strafe oder ...
- opinioiuris.de
Mündliche Anhörung durch Strafvollstreckungskammer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 28, 138
- NJW 1979, 116
- MDR 1978, 1038
Wird zitiert von ... (53) Zitiert selbst (14)
- OLG Schleswig, 21.02.1975 - 1 Ws 48/75
Auszug aus BGH, 13.09.1978 - StB 187/78
Einige Oberlandesgerichte sind der Meinung, das zur Entscheidung berufene Gericht müsse den Verurteilten selbst anhören, und zwar in voller Besetzung (so OLG Schleswig - 1. Strafsenat - NJW 1975, 1131; OLG Nürnberg MDR 1975, 684; OLG Köln NJW 1975, 1527; OLG Celle NJW 1975, 2254; OLG Stuttgart NJW 1976, 2274; OLG Koblenz NJW 1977, 1071; OLG Hamm NJW 1978, 284).Rn. 8 b) Sinn und Zweck der neugeschaffenen Vorschriften über das Verfahren bei der bedingten Entlassung sprechen allerdings dafür, daß der Verurteilte nicht nur Gelegenheit haben soll, sich vor der Entscheidung mündlich zu äußern, sondern daß sich das zuständige Gericht auch einen unmittelbaren persönlichen Eindruck von ihm verschaffen soll (vgl. OLG Schleswig NJW 1975, 1131; Rieß JR 1976, 118).
- OLG Koblenz, 13.01.1977 - 1 Ws 9/77
Auszug aus BGH, 13.09.1978 - StB 187/78
Einige Oberlandesgerichte sind der Meinung, das zur Entscheidung berufene Gericht müsse den Verurteilten selbst anhören, und zwar in voller Besetzung (so OLG Schleswig - 1. Strafsenat - NJW 1975, 1131; OLG Nürnberg MDR 1975, 684; OLG Köln NJW 1975, 1527; OLG Celle NJW 1975, 2254; OLG Stuttgart NJW 1976, 2274; OLG Koblenz NJW 1977, 1071; OLG Hamm NJW 1978, 284).Andere lassen die Anhörung durch einen beauftragten Richter jedenfalls dann genügen, wenn er als Mitglied des Gerichts auch an der Entscheidung mitwirkt (so OLG München NJW 1976, 254, 256; OLG Karlsruhe MDR 1976, 512; OLG Düsseldorf NJW 1976, 158; OLG Hamburg NJW 1977, 1071; OLG Koblenz MDR 1977, 160; ebenso OLG Schleswig - 2. Strafsenat - SchlHA 1975, 115).
- BGH, 27.08.1975 - 2 ARs 203/75
Voraussetzungen für die Ermittlung der Zuständigkeit eines Gerichts - …
Auszug aus BGH, 13.09.1978 - StB 187/78
Selbst wo das der Fall ist, kann der Verurteilte zur Zeit der mündlichen Anhörung in eine - möglicherweise weit entfernte - Anstalt desselben oder eines anderen Landgerichtsbezirks verlegt worden sein, ohne daß die vorher begründete Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer dadurch entfiele (vgl. BGHSt 26, 165 f; 26, 187 [189 f]; 26, 278 f.).
- BGH, 08.07.1975 - 2 ARs 181/75
Anforderungen an die Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung des …
Auszug aus BGH, 13.09.1978 - StB 187/78
Selbst wo das der Fall ist, kann der Verurteilte zur Zeit der mündlichen Anhörung in eine - möglicherweise weit entfernte - Anstalt desselben oder eines anderen Landgerichtsbezirks verlegt worden sein, ohne daß die vorher begründete Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer dadurch entfiele (vgl. BGHSt 26, 165 f; 26, 187 [189 f]; 26, 278 f.). - BGH, 13.02.1976 - 2 ARs 395/75
Voraussetzungen für die Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer - …
Auszug aus BGH, 13.09.1978 - StB 187/78
Selbst wo das der Fall ist, kann der Verurteilte zur Zeit der mündlichen Anhörung in eine - möglicherweise weit entfernte - Anstalt desselben oder eines anderen Landgerichtsbezirks verlegt worden sein, ohne daß die vorher begründete Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer dadurch entfiele (vgl. BGHSt 26, 165 f; 26, 187 [189 f]; 26, 278 f.). - OLG Hamm, 22.08.1977 - 4 Ws 337/77
Auszug aus BGH, 13.09.1978 - StB 187/78
Einige Oberlandesgerichte sind der Meinung, das zur Entscheidung berufene Gericht müsse den Verurteilten selbst anhören, und zwar in voller Besetzung (so OLG Schleswig - 1. Strafsenat - NJW 1975, 1131; OLG Nürnberg MDR 1975, 684; OLG Köln NJW 1975, 1527; OLG Celle NJW 1975, 2254; OLG Stuttgart NJW 1976, 2274; OLG Koblenz NJW 1977, 1071; OLG Hamm NJW 1978, 284). - OLG Düsseldorf, 06.10.1975 - 2 Ws 458/75
Auszug aus BGH, 13.09.1978 - StB 187/78
Eine dritte Auffassung geht darüber zum Teil noch hinaus; sie läßt die mündliche Anhörung aus Gründen, die im wesentlichen auf die Erfordernisse der Praxis abstellen, auch durch einen ersuchten Richter zu (so OLG Düsseldorf NJW 1976, 256;… Schäfer a.a.O. § 454 Rn. 23; a.A. OLG Koblenz JR 1976, 117 mit zust. Anm. Rieß S. 118;… Kleinknecht, StPO 33. Aufl. § 454 Rn. 11). - OLG Köln, 18.04.1975 - 2 Ws 223/75
Auszug aus BGH, 13.09.1978 - StB 187/78
Einige Oberlandesgerichte sind der Meinung, das zur Entscheidung berufene Gericht müsse den Verurteilten selbst anhören, und zwar in voller Besetzung (so OLG Schleswig - 1. Strafsenat - NJW 1975, 1131; OLG Nürnberg MDR 1975, 684; OLG Köln NJW 1975, 1527; OLG Celle NJW 1975, 2254; OLG Stuttgart NJW 1976, 2274; OLG Koblenz NJW 1977, 1071; OLG Hamm NJW 1978, 284). - OLG Stuttgart, 12.07.1976 - 3 Ws 226/76
Auszug aus BGH, 13.09.1978 - StB 187/78
Einige Oberlandesgerichte sind der Meinung, das zur Entscheidung berufene Gericht müsse den Verurteilten selbst anhören, und zwar in voller Besetzung (so OLG Schleswig - 1. Strafsenat - NJW 1975, 1131; OLG Nürnberg MDR 1975, 684; OLG Köln NJW 1975, 1527; OLG Celle NJW 1975, 2254; OLG Stuttgart NJW 1976, 2274; OLG Koblenz NJW 1977, 1071; OLG Hamm NJW 1978, 284). - OLG Düsseldorf, 19.06.1975 - 2 Ws 204/75
Auszug aus BGH, 13.09.1978 - StB 187/78
Andere lassen die Anhörung durch einen beauftragten Richter jedenfalls dann genügen, wenn er als Mitglied des Gerichts auch an der Entscheidung mitwirkt (so OLG München NJW 1976, 254, 256; OLG Karlsruhe MDR 1976, 512; OLG Düsseldorf NJW 1976, 158; OLG Hamburg NJW 1977, 1071; OLG Koblenz MDR 1977, 160; ebenso OLG Schleswig - 2. Strafsenat - SchlHA 1975, 115). - OLG München, 31.07.1975 - 1 Ws 396/75
- OLG Celle, 23.06.1975 - 1 Ws 121/75
- OLG Nürnberg, 21.03.1975 - Ws 74/75
- OLG Karlsruhe, 18.11.1975 - 1 ARs 45/75
- BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88
Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe
Rn. 49 c) Zur Ausgestaltung des Verfahrens geht die überwiegende Meinung dahin, daß die vom Bundesgerichtshof (BGHSt 28, 138) entwickelten Grundsätze den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügten, indem sie auf die Umstände des konkreten Einzelfalls abstellten, die eine Anhörung des Gefangenen durch die Kammer in voller Besetzung gebieten oder umgekehrt entbehrlich sein lassen könnten (Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, BMJ, die Strafsenate, GBA).Rn. 163 Der Bundesgerichtshof hat zur Frage der Anhörung durch den vollbesetzten Spruchkörper oder einen beauftragten oder ersuchten Richter entschieden, daß die mündliche Anhörung des Verurteilten vor der Entscheidung über die Aussetzung des Strafrestes je nach Sach- und Verfahrensstand auch vor einem beauftragten oder ersuchten Richter stattfinden kann (BGHSt 28, 138).
- BGH, 28.01.2000 - 2 StE 9/91
Aussetzung des Strafrestes; Mündliche Anhörung vor Entscheidung über Aussetzung; …
Rn. 3 1. Erfolglos beanstandet der Beschwerdeführer, daß das Oberlandesgericht Stuttgart ohne die nach § 454 Abs. 1 Satz 3 StPO vorgeschriebene mündliche Anhörung, durch die mit der Vermittlung eines aktuellen persönlichen Eindrucks vom Verurteilten eine zuverlässigere Entscheidungsgrundlage für das Gericht gewährleistet werden soll (vgl. BGHSt 28, 138, 141), entschieden hat. - OLG Frankfurt, 19.03.2009 - 3 Ws 185/09
Strafvollstreckungsverfahren: Erforderlichkeit der Anhörung des Untergebrachten …
Für die nach § 463 Abs. 3 Satz 1 StPO i.V.m. § 454 Abs. 1 Satz 3 StPO vorgeschriebene mündliche Anhörung bedeutet dies indessen nicht, dass diese stets vor dem gesamten Spruchkörper durchzuführen ist (vgl. BGHSt 28, 138, 140 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 1997, 29).Es gibt Sachverhalte, bei denen dem persönlichen Eindruck sämtlicher an der Entscheidung beteiligten Richter geringere Bedeutung zukommt, etwa dann, wenn bereits schon einmal eine Anhörung in voller Besetzung stattgefunden hat (BGHSt 28, 138, 141; OLG Nürnberg NStZ-RR 2004, 318).
Maßgebend hierfür sind die Umstände des Einzelfalles (…OLG Frankfurt aaO), wobei es auch auf die Bedeutung der Sache und die Schwierigkeit der Entscheidung ankommt (BGHSt 28, 138, 143; BVerfG NJW 1992, 2947, 2954).
- OLG Düsseldorf, 15.03.2001 - 2 Ws 66/01
Unterbringung in der Psychiatrie; Aussetzung zur Bewährung; Vorbereitung; …
Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 13. September 1978 die Anhörung durch einen beauftragten oder ersuchten Richter "in besonderen Fällen" für zulässig erachtet, hierbei jedoch angesichts des ihm zur Entscheidung unterbreiteten Sachverhalts (Anhörung durch einen ersuchten Richter) ausdrücklich offen gelassen, "ob - unabhängig von den Besonderheiten des Einzelfalls - die Anhörung durch den beauftragten Richter immer schon dann ausreicht, wenn er als Mitglied des Gerichts an dem Beschluß über die Aussetzung der Strafe oder Unterbringung mitwirkt" (BGHSt 28, 138, 140).Weder dem Wortlaut noch der Entstehungsgeschichte der einschlägigen Gesetzesregelungen ist eindeutig zu entnehmen; daß die mündliche Anhörung gemäß § 454 Abs. 1 S. 3 StPO zwingend in der für die Entscheidung vorgeschriebenen Besetzung erfolgen muß (ebenso BGHSt 28, 138, 140f.; OLG München NJW 76, 254f., 256; OLG Karlsruhe MDR 76, 512;… LR-Wenisch, aaO, Rn. 32).
Nach Ansicht des Senats ist in den Fällen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus die mündliche Anhörung durch einen an der späteren Entscheidung mitwirkenden beauftragten Richter auch regelmäßig dazu geeignet, der mit § 454 Abs. 1 S. 3 StPO gesetzgeberisch intendierten Zielsetzung einer "unmittelbaren Kontaktaufnahme" der Strafvollstreckungskammer mit dem Untergebrachten (vgl. hierzu BGHSt 28, 138, 141 und LR-Wendisch, aaO, Rn. 31) in ausreichender Weise Rechnung zu tragen.
- OLG Jena, 17.10.2016 - 1 Ws 424/16
Entscheidung über die Fortdauer einer bereits mehr als 10 Jahre dauernden …
Einen solchen hat er angenommen, wenn dem gesetzgeberischen Zweck der mündlichen Anhörung nach § 454 Abs. 1 Satz 3 StPO, durch die einerseits dem Verurteilten rechtliches Gehör und andererseits dem Gericht ein persönlicher Eindruck von dem Verurteilten verschafft werden soll, auch durch den beauftragten Richter Rechnung getragen werden kann - insbesondere, wenn dem persönlichen Eindruck von dem Verurteilten im Einzelfall geringere Bedeutung zukommt und von dem anhörenden Berichterstatter dem voll besetzten Spruchkörper ohne weiteres vermittelt werden kann (vgl. BGHSt 28, 138).Rn. 28 'Weder dem Wortlaut noch der Entstehungsgeschichte der einschlägigen Gesetzesregelungen ist eindeutig zu entnehmen, daß die mündliche Anhörung gemäß § 454 Abs. 1 S. 3 StPO zwingend in der für die Entscheidung vorgeschriebenen Besetzung erfolgen muss (ebenso BGHSt 28, 138, 140f.…).
Rn. 29 Nach Ansicht des Senats ist in den Fällen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus die mündliche Anhörung durch einen an der späteren Entscheidung mitwirkenden beauftragten Richter auch regelmäßig dazu geeignet, der mit § 454 Abs. 1 S. 3 StPO gesetzgeberisch intendierten Zielsetzung einer "unmittelbaren Kontaktaufnahme" der Strafvollstreckungskammer mit dem Untergebrachten (vgl. hierzu BGHSt 28, 138, 141 …) in ausreichender Weise Rechnung zu tragen..
- OLG Jena, 26.02.2015 - 1 Ws 530/14
Maßregelvollstreckung: Übertragung der mündlichen Anhörung des Untergebrachten …
Einen solchen hat er angenommen, wenn dem gesetzgeberischen Zweck der mündlichen Anhörung nach § 454 Abs. 1 Satz 3 StPO, durch die einerseits dem Verurteilten rechtliches Gehör und andererseits dem Gericht ein persönlicher Eindruck von dem Verurteilten verschafft werden soll, auch durch den beauftragten Richter Rechnung getragen werden kann - insbesondere, wenn dem persönlichen Eindruck von dem Verurteilten im Einzelfall geringere Bedeutung zukommt und von dem anhörenden Berichterstatter dem voll besetzten Spruchkörper ohne weiteres vermittelt werden kann (vgl. BGHSt 28, 138).Rn. 24 "Weder dem Wortlaut noch der Entstehungsgeschichte der einschlägigen Gesetzesregelungen ist eindeutig zu entnehmen, daß die mündliche Anhörung gemäß § 454 Abs. 1 S. 3 StPO zwingend in der für die Entscheidung vorgeschriebenen Besetzung erfolgen muss (ebenso BGHSt 28, 138, 140f.…).
Rn. 25 Nach Ansicht des Senats ist in den Fällen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus die mündliche Anhörung durch einen an der späteren Entscheidung mitwirkenden beauftragten Richter auch regelmäßig dazu geeignet, der mit § 454 Abs. 1 S. 3 StPO gesetzgeberisch intendierten Zielsetzung einer "unmittelbaren Kontaktaufnahme" der Strafvollstreckungskammer mit dem Untergebrachten (vgl. hierzu BGHSt 28, 138, 141 …) in ausreichender Weise Rechnung zu tragen..
- OLG Nürnberg, 31.01.2013 - 2 Ws 17/13
Entscheidung über die bedingte Entlassung aus der Unterbringung in einem …
Dabei kommt es auch auf die Bedeutung der Sache und die Schwierigkeit der zu treffenden Entscheidung an (Anschluss BGHSt 28, 138; OLG des Landes Sachsen-Anhalt 15.1.2010, 1 Ws 9/10, RuP 2010, 96; OLG Frankfurt 3.11.2009, 3 Ws 868/09, NStZ-RR 2010, 188; OLG Rostock 25.8.2004, 1 Ws 278/04).20 Ausnahmsweise kann je nach Sach- und Verfahrenslage im Einzelfall auch eine Anhörung des Verurteilten durch den beauftragten Richter dem Gesetz genügen, weil das Vollstreckungsverfahren nicht von der Formstrenge des Erkenntnisverfahrens beherrscht wird (OLG Nürnberg NStZ-RR 2004, 318; OLG Nürnberg Ws 1030/03 Beschluss vom 1.12.2003 - zitiert nach Juris; OLG Rostock I Ws 278/04 Beschluss vom 25.08.2004 - zitiert nach Juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 2010, 188; BGHSt 28, 138).
- BGH, 12.08.2015 - StB 6/15
Entscheidung über die Reststrafenaussetzung ohne Anhörung des Verurteilten …
Zwar ist dies nur ausnahmsweise gerechtfertigt, da einer Aushöhlung der Regelung über die mündliche Anhörung des Verurteilten vorgebeugt werden muss; denn sie soll nicht nur dem Verurteilten die Möglichkeit zur Äußerung geben, sondern auch dem Gericht einen aktuellen unmittelbaren persönlichen Eindruck von dem Verurteilten vermitteln (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 1978 - StB 187/78, BGHSt 28, 138, 141). - OLG Bremen, 26.04.2022 - 1 Ws 32/22
Grundsätzlich keine mündliche Anhörung per Video bei Unterbringung in …
Vor diesem Hintergrund bedarf es keiner weiteren Entscheidung, ob auch deswegen dem Anhörungserfordernis im Hinblick auf den Beschluss vom 15.02.2022 nicht mit der Anhörung vom 26.10.2021 Genüge getan werden konnte, weil sich zwischenzeitlich ein Wechsel in der Zusammensetzung der Kammer ergeben hat und im Hinblick auf die Erkenntnisse aus der ergänzenden schriftlichen Stellungnahme des Sachverständigen vom 14.01.2022 zweifelhaft sein könnte, ob die Anhörung durch nur zwei der an der späteren Entscheidung beteiligten Richter nach den Grundsätzen einer in Ausnahmefällen auch bei Entscheidungen über die Fortdauer einer Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik zulässigen Anhörung durch den beauftragten Richter angesehen werden kann (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 13.09.1978 - StB 187/78, juris Rn. 6, BGHSt 28, 138; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 03.11.2009 - 3 Ws 868/09, juris Rn. 3, NStZ-RR 2010, 188; OLG Jena…, Beschluss vom 17.10.2016 - 1 Ws 424/16, juris Rn. 36 ff., StV 2018, 376 (Ls.); OLG Nürnberg…, Beschluss vom 31.01.2013 - 2 Ws 17/13, juris Rn. 20, OLGSt StPO § 463 Nr. 3; siehe auch die Rechtsprechung des Senats, Hanseatisches OLG in Bremen…, Beschluss vom 12.05.2014 - 1 Ws 50/14, juris Rn. 19, StV 2015, 231;… aus der Literatur siehe Graalmann-Scheerer, in: Löwe-Rosenberg, 27. Aufl., § 454 StPO Rn. 24 ff.), was dann in Betracht kommen soll, wenn auch im Hinblick auf die Bedeutung der Sache und die Schwierigkeit der zu treffenden Entscheidung dem persönlichen Eindruck des Gerichts eine eher untergeordnete Rolle zukommt, namentlich wenn die Kammer den Untergebrachten in voller und unveränderter Besetzung schon einmal gehört hat, ohne dass sich in der Zwischenzeit die Sachlage wesentlich verändert hätte. - OLG Brandenburg, 23.09.2020 - 1 Ws 87/20
Auch in Corona-Zeiten ist mündliche - nicht nur fernmündliche - Anhörung vor der …
Neben der Gewährung rechtlichen Gehörs soll sich das Gericht durch die Anhörung zur Gewinnung einer tragfähigen Entscheidungsgrundlage einen unmittelbaren persönlichen Eindruck vom Verurteilten verschaffen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. Februar 1993 - 2 BvR 710/92 - BGH, Beschluss vom 13. September 1978 - StB 187/78 - KG Berlin, Beschluss vom 19. September 2012 - 2 Ws 269-270/12 - OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. Mai 2012 - 4 Ws 66/12 -), was auch durch die Verpflichtung zur umfassenden Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts geboten ist (vgl. OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 28. Juli 2005 - 3 Ws 218/05 - Graalmann-Scheerer in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auflage, § 454 Rn. 36). - OLG Frankfurt, 03.11.2009 - 3 Ws 868/09
Überprüfungsverfahren für die Vollstreckung einer Unterbringung in einem …
- OLG Naumburg, 15.01.2010 - 1 Ws 9/10
Aussetzung einer Unterbringung: Gerichtsbesetzung bei der Anhörung des …
- OLG Naumburg, 15.01.2010 - 1 Ws 812/09
Verfahren über die Aussetzung der Vollstreckung der Unterbringung in einem …
- KG, 24.08.2015 - 2 Ws 172/15
Anhörung durch beauftragten Richter im Vollstreckungsverfahren
- OLG Hamm, 09.12.2008 - 5 Ws 423/08
Verfahrensrechtliche Voraussetzungen für den Widerruf der Strafaussetzung zur …
- OLG Hamm, 10.07.2018 - 3 Ws 272/18
Erledigung; Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; …
- OLG München, 19.07.2011 - 1 Ws 592/11
Strafvollstreckungsverfahren: Übertragung der Anhörung des Verurteilen vor der …
- OLG Dresden, 06.04.2022 - 2 Ws 93/22
Gebot bestmöglicher Sachaufklärung bei Einholung …
- KG, 20.05.2015 - 2 Ws 73/15
Erhebliche Verzögerung der Entscheidung gem. § 67c StGB als …
- OLG Naumburg, 04.02.2010 - 1 Ws 61/10
- KG, 04.06.2013 - 2 Ws 224/13
Vollstreckung einer Jugendstrafe gegen einen betäubungsmittelabhängigen …
- OLG Hamburg, 28.05.2015 - 2 Ws 64/15
Fortdauer der Vollstreckung der Sicherheitsverwahrung: Anhörung des …
- OLG München, 19.07.2011 - 1 Ws 593/11
Strafvollstreckungsverfahren: Übertragung der Anhörung des Verurteilen vor der …
- BGH, 05.05.1995 - StB 15/95
Anhörung - Notwendigkeit - Inhaltslose Formalität - Zeitige Freiheitsstrafe - …
- OLG Saarbrücken, 06.07.2015 - 1 Ws 92/15
Maßregelvollstreckung: Mündliche Anhörung des Verurteilten vor der Entscheidung …
- OLG Stuttgart, 13.02.2015 - 2 Ws 230/14
Fortdauerentscheidung bei Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: …
- OLG Braunschweig, 08.07.2014 - 1 Ws 170/14
Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Anhörung durch …
- OLG Zweibrücken, 05.10.2005 - 1 Ws 383/05
Reststrafenaussetzung: Ordnungsgemäße Besetzung der Strafvollstreckungskammer bei …
- OLG Stuttgart, 15.12.2020 - 4 Ws 267/20
Verpflichtung zu einer mündlichen Anhörung des Verurteilten angesichts der …
- KG, 09.06.2015 - 2 Ws 105/15
Sicherungsverwahrung: Form und Frist für die Fortdauerentscheidung nach neuem …
- KG, 19.09.2012 - 2 Ws 269/12
Verfahren über Strafrestaussetzung zur Bewährung: Rechtliches Gehör vor …
- OLG Hamm, 05.05.2017 - 3 Ws 205/17
Fortdauer; Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; Anhörung; Untergebrachter; …
- OLG Zweibrücken, 18.02.2022 - 1 Ws 19/22
Voraussetzungen der Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung
- OLG Karlsruhe, 16.02.2021 - 2 Ws 321/20
Zulässigkeit der Anhörung eines Untergebrachten durch Berichterstatterin als …
- OLG Koblenz, 16.10.2003 - 1 Ws 735/03
Unterbringung, Anhörung, beauftragter Richter, Sachverständiger, Verzicht, …
- OLG Düsseldorf, 25.07.2001 - 4 Ws 322/01
Verfahrensfehlerhafte Entscheidung über die Fortdauer einer Unterbringung; …
- OLG Braunschweig, 11.08.2014 - 1 Ws 205/14
Anhörung im Überprüfungsverfahren der Unterbringung durch den beauftragten oder …
- OLG Hamm, 04.09.2025 - 3 Ws 267/25
Ausreichende Betreuung in der Sicherungsverwahrung; umfassende …
- OLG Karlsruhe, 05.05.2020 - 2 Ws 84/20
Telefonische Anhörung des Verurteilten zur Reststrafenaussetzung während der …
- OLG Hamm, 09.12.2008 - 5 Ws 425/08
Verfahrensrechtliche Voraussetzungen für den Widerruf der Strafaussetzung zur …
- OLG Brandenburg, 17.04.1996 - 2 Ws 50/96
Aussetzung der Vollstreckung des Restes der lebenslangen Freiheitsstrafe zur …
- OLG Koblenz, 03.08.2011 - 1 Ws 385/11
Sicherungsverwahrung: Voraussetzungen der Erledigungserklärung einer …
- KG, 18.08.2014 - 5 Ws 2/14
Anhörung eines ausgewiesenen Verurteilten
- OLG Karlsruhe, 12.02.1998 - 1 Ws 27/98
Erfolgsaussichten der sofortigen Beschwerde gegen den Widerruf der …
- OLG Zweibrücken, 05.10.2005 - 1 Ws 384/05
Personelle Voraussetzungen an die mündliche Anhörung im Prozess; Prüfung der …
- OLG Hamm, 20.11.2018 - 1 Ws 556/18
Reststrafenaussetzung; Erforderlichkeit einer zeitnahen mündlichen Anhörung des …
- OLG Stuttgart, 23.09.1986 - 3 ARs 119/86
- OLG Koblenz, 28.12.2009 - 1 Ws 607/09
Verzicht auf eine neuerliche Anhörung des Verurteilten vor Entscheidung über …
- OLG Frankfurt, 06.09.1996 - 3 Ws 717/96
- VG Berlin, 03.03.1995 - 3 A 2094.93
Einigung im Zuordnungsverfahren
- OLG Stuttgart, 27.09.1982 - 3 Ws 245/82
- OLG Stuttgart, 23.01.1980 - 8 W 476/79
Persönliche Anhörung des von einer Unterbringung Betroffenen durch die …
- OLG Dresden, 07.04.2022 - 2 Ws 99/22
Verfahrensfehlerhafte Fortdauerentscheidung über Unterbringung in psychiatrischem …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".