Rechtsprechung
| BGH, 30.09.1952 - 2 StR 47/51 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 3, 163
- NJW 1952, 1266
- MDR 1952, 759
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.10.1951 - 1 StR 139/51
Rechtsmittel
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- BGH, 11.05.2016 - 1 StR 118/16
Einziehung (Voraussetzungen: Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Einziehung von …
- BGH, 23.08.2016 - 1 StR 204/16
Verfall des Wertersatzes (erlangtes etwas der Steuerhinterziehung; Behandlung …
Für die Einziehung des Wertersatzes gemäß § 74c StGB - ebenfalls eine Nebenstrafe (vgl. BGH, Urteil vom 30. September 1952 - 2 StR 47/51, BGHSt 3, 163, 164 zu § 401 Abs. 2 RAO;… Fischer, StGB, 63. Aufl., § 74c Rn. 1) - gilt nichts anderes (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2016 - 1 StR 118/16, StraFo 2016, 349 mwN). - BGH, 27.08.1953 - 1 StR 781/52
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Andernfalls würde ihm ein durch nichts gerechtfertigter Vorteil erwachsen, Dessen Ausgleich wäre zwar auch durch eine entsprechende Bemessung der Geldstrafe möglich; die Einziehung oder die Zahlung des Wertersatzes, sollen jedoch nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzes neben die Hauptstrafen treten (vgl. auch BGHSt 3, 163, 164).
- BGH, 20.12.1960 - 1 StR 531/60
Unterbrechung der Verjährung einer Strafverfolgung durch eine richterliche …
Die Revision ist insoweit sowohl zum Schuld- wie zum Strafausspruch einschließlich des Ausspruchs über die Wertersatzstrafe (BGHSt 3, 163) offensichtlich unbegründet. - BGH, 20.02.1953 - 2 StR 655/52 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 21.06.1956 - 4 StR 142/56
Rechtsmittel
In einem solchen Falle ist daher auf Wertersatz zu erkennen (BGHSt 3, 163). - BGH, 05.06.1953 - 2 StR 534/52
Rechtsmittel
Denn auch in einem solchen Fall muss der Dieb zu Wertersatz verurteilt werden (BGHSt 3, 163). - BGH, 03.06.1953 - 4 StR 148/53
Rechtsmittel
Entsprechend diesem Grundsatze hat der Bundesgerichtshof denn auch bereits anerkannt, dass eine Einziehung zollpflichtiger Waren, die bei unbeteiligten Dritten gestohlen worden sind, nicht ausgesprochen werden darf (BGHSt 3, 164 [BGH 30.09.1952 - 2 StR 47/51]). - BGH, 05.11.1957 - 1 StR 422/57
Rechtsmittel
Bezieht sich daher - wie hier - die Steuerhinterziehung auf gestohlene Gegenstände, so ist, da diese nach den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen (BGHSt 1, 351, 354) [BGH 09.10.1951 - 1 StR 139/51] dem Eigentümer gegenüber regelmäßig nicht eingezogen werden können, auf Erlegung ihres Wertes zu erkennen (BGHSt 3, 163).
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