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   BGH, 06.06.1952 - 1 StR 113/52   

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https://dejure.org/1952,655
BGH, 06.06.1952 - 1 StR 113/52 (https://dejure.org/1952,655)
BGH, Entscheidung vom 06.06.1952 - 1 StR 113/52 (https://dejure.org/1952,655)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 1952 - 1 StR 113/52 (https://dejure.org/1952,655)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Obhutspflicht - Vorwurf der böswilligen Fürsorgepflichtverletzung - Nichtbehandlung von Beingeschwüren einer Schwachsinnigen unter dürftigen ländlichen Verhältnissen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 3, 20
  • NJW 1952, 943
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 28.02.1938 - 2 D 866/37

    1. Zum Begriffe der böswilligen Vernachlässigung (§ 223 b StGB.). 2. Zum inneren

    Auszug aus BGH, 06.06.1952 - 1 StR 113/52
    Sie gehört zu den schwersten Schuldvorwürfen bei der Körperverletzung und wird gekennzeichnet durch ein Verhalten aus Bosheit, aus Lust an fremdem Leid, freilich auch aus Hass und andern besonders verwerflichen Gründen, zu denen, wie das Landgericht richtig erwägt, Geiz und Eigensucht gehören (vgl RGSt 72, 118 und den ähnlichen Fall 73, 389).
  • BGH, 07.09.1983 - 2 StR 239/83

    Garantenstellung durch Übernahme einer Schutzpflicht - Erkennbarkeit der

    Vielmehr wurde als maßgebender Umstand entweder ein Verwandtschaftsverhältnis oder Verlöbnis (RG DStR 1936, 178; BGHSt 2, 150; 19, 167; BGH JR 1955, 104; BGH NJW 1960, 1821) oder die Übernahme einer Schutzfunktion - in den entschiedenen Fällen als Haushaltsvorstand oder Wohnungsinhaber - gegenüber einem Hilfsbedürftigen (RGSt 69, 321; 73, 389, 391; 74, 309; BGHSt 3, 20; 27, 10; vgl. zur letzten Entscheidung BGHSt 30, 391 [BGH 24.02.1982 - 3 StR 34/82] mit Rechtsprechungs- und Schrifttumsnachweisen) angesehen.
  • BGH, 07.12.1954 - 3 StR 488/54

    Rechtsmittel

    Von ihnen aus, nicht in allgemeiner Weise, war zu prüfen, ob und welche wirksamen Hilfsmöglichkeiten der Angeklagten zur Verfügung standen, und ob sie sich deren bewußt war oder bei gehöriger Sorgfalt hätte bewußt werden müssen (BGH NJW 1952, 943 Nr. 24, insoweit in BGHSt 3, 20 nicht abgedruckt).

    Bei der Prüfung dieser Fragen waren die besonderen Umweltbedingungen, unter denen die Angeklagte lebte, ihr etwaiges Mißtrauen gegenüber ärztlichem Können nach dem von der Revision behaupteten ärztlichen Versagen bei ihrem eigenen Unfall, sowie ihre Vorstellungen über die Notwendigkeit einer Rücklage für äußerste Notfälle im Alter zu berücksichtigen (vgl BGHSt 3, 21 [BGH 06.06.1952 - 1 StR 113/52]).

    Falls der Tatrichter die durch die Unterernährung herbeigeführte Entkräftung der Margot als mitursächlich für deren Tod ansah, wäre unter Beachtung der vom Bundesgerichtshof in NJW 1952, 943 Nr. 24 aufgestellten Grundsätze weiter zu prüfen gewesen, ob die Angeklagte bei ihrer eigenen Armut die Tochter, für die sie anscheinend keinerlei Unterstützung bezog, besser hätte ernähren können, gegebenenfalls, ob der Verzicht auf Ersparnisse auf Dauer eine bessere Ernährung ermöglicht hätte und ob die Angeklagte erkennen konnte, daß sie zu diesem Zweck ihre Altersrücklage angreifen und verwenden mußte.

  • LG Mönchengladbach, 13.08.2020 - 27 Ks 13/19
    Böswilligkeit setzt ein feindseliges Verhalten aus Bosheit, Lust an fremdem Leid, Hass oder anderen verwerflichen Gründen voraus (BGHSt 3, 20, 22; Fischer , StGB, § 225 Rn. 11 m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2014 - L 12 VE 22/11
    Böswillig ist die Vernachlässigung, wenn sie aus verwerflichen, insbesondere eigensüchtigen Beweggründen (Hass, Sadismus, Geiz, Bosheit, Lust am fremden Leid und Eigensucht (vgl. BGHSt 3, 20 und Urteil vom 17.1.1991 - 4 StR 560/90, NStZ 1991, 234)) geschieht.
  • BGH, 12.06.1979 - 5 StR 178/79

    Anforderungen an die Annahme der Begehungsform des Quälens - Quälen eines Kindes

    Zwar kann Eigensucht ein verwerflicher Beweggrund sein, der ein Verhalten als böswillig erscheinen läßt (BGHSt 3, 20, 22).
  • BGH, 16.08.1978 - 3 StR 290/78

    Voraussetzungen der Körperverletzung im Rahmen der Misshandlung von

    Wie der Bundesgerichtshof bereits in BGHSt 3, 20, 22 ausführt, steht eine solche Pflichtverletzung im § 223 b StGB auf einer Stufe mit dem Quälen und mit rohem Mißhandeln abhängiger und wehrloser Personen und gehört deshalb zu den schwersten Schuldvorwürfen bei der Körperverletzung.
  • BGH, 30.07.1969 - 4 StR 307/69

    Voraussetzung einer sorgsamen Prüfung der Persönlichkeit und der Lebensumstände

    Er setzt eine sorgsame Prüfung der Persönlichkeit und der Lebensumstände des Täters voraus (BGHSt 3, 22 [BGH 06.06.1952 - 1 StR 113/52]).
  • BGH, 22.09.1959 - 1 StR 102/59

    Rechtsmittel

    Die Zustimmung der übrigen Gesellschafter würde eine Untreue gegenüber der mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Gesellschaft nicht ausschließen (RGSt 42, 278; 71, 353; BGHSt 3, 22, 25) [BGH 06.06.1952 - 1 StR 113/52].
  • BGH, 16.04.1958 - 2 StR 94/58

    Rechtsmittel

    Zu dem Revisionsangriff gegen die Annahme von Tatmehrheit zwischen unordentlicher Buchführung und übermäßigem Aufwand ist nur zu bemerken, daß der Bundesgerichtshof die gegenteilige Rechtsprechung des Reichsgerichts aufgegeben hat (BGHSt 1, 186 [BGH 08.05.1951 - 1 StR 171/51]; 3, 23) [BGH 06.06.1952 - 1 StR 113/52].
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