Rechtsprechung
| BGH, 17.02.1982 - 2 StR 762/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen versuchten Mordes - Anforderungen an die Rüge der Verletzung förmlichen und sachlichen Rechts - Voraussetzungen für die Zuständigkeit der Deutschen Gerichtsbarkeit
Kurzfassungen/Presse (2)
- hjil.de
, S. 62 (Kurzinformation)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 30, 377
- NJW 1982, 1239
- MDR 1982, 513
- NStZ 1982, 249 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.05.1954 - GSZ 6/53
Bindung an Urteile des Bundesverfassungsgerichts
Auszug aus BGH, 17.02.1982 - 2 StR 762/81
Zutreffend hat die Strafkammer darauf hingewiesen, daß nach deutschem Verfahrensrecht die Gründe eines freisprechenden Urteils nicht in Rechtskraft erwachsen; das gilt, von Ausnahmen abgesehen, selbst für die Gründe eines verurteilenden Erkenntnisses (vgl. BVerfGE 36, 174, 184, 185, 190; BGHZ 13, 265, 279, 280;… Sax in KMR StPO 7. Aufl. Einl. XIII Rdn. 15 mit weiteren Nachweisen). - BVerfG, 27.11.1973 - 2 BvL 12/72
Bundeszentralregistergesetz
Auszug aus BGH, 17.02.1982 - 2 StR 762/81
Zutreffend hat die Strafkammer darauf hingewiesen, daß nach deutschem Verfahrensrecht die Gründe eines freisprechenden Urteils nicht in Rechtskraft erwachsen; das gilt, von Ausnahmen abgesehen, selbst für die Gründe eines verurteilenden Erkenntnisses (vgl. BVerfGE 36, 174, 184, 185, 190; BGHZ 13, 265, 279, 280;… Sax in KMR StPO 7. Aufl. Einl. XIII Rdn. 15 mit weiteren Nachweisen). - BGH, 26.07.1966 - 1 StR 215/66
Verurteilung wegen versuchter Notzucht in Tateinheit mit vorsätzlicher …
Auszug aus BGH, 17.02.1982 - 2 StR 762/81
Diese sichere Mitteilung war um so mehr ausreichend, als selbst eine "vorläufige" Rücknahmeerklärung zur Fristwahrung genügen würde (BGH NJW 1966, 2280).
- BGH, 30.04.1997 - 5 StR 554/96
Beginn der Frist nach Artikel 19 Abs. 2 NATO-Truppenstatut mit Zusatzabkommen bei …
Im übrigen neigt der Senat zu der Ansicht, daß im Falle einer konkurrierenden Zuständigkeit - die hier gegeben ist - die Bundesrepublik Deutschland bei einer Fristüberschreitung lediglich das Vor recht auf Ausübung der Gerichtsbarkeit verliert, diese aber subsidiär - Subsidiarität ist hier gegeben - weiter ausüben kann, wie auch Art. VII Abs. 8 NTS zeigt (ebenso OLG Stuttgart NJW 1977, 1019 [OLG Stuttgart 19.07.1976 - 3 Ws 9/76], anders - möglicherweise nicht tragend - BGHSt 30, 377, 380).
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