Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 13.11.1985 - 3 StR 273/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,477
BGH, 13.11.1985 - 3 StR 273/85 (https://dejure.org/1985,477)
BGH, Entscheidung vom 13.11.1985 - 3 StR 273/85 (https://dejure.org/1985,477)
BGH, Entscheidung vom 13. November 1985 - 3 StR 273/85 (https://dejure.org/1985,477)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,477) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an Mordmerkmal der Heimtücke - Voraussetzungen zum Ausschluss der Arglosigkeit - Anforderungen an Bestimmung der Arglosigkeit eines Menschen - Bewusstes Ausnutzen der Arglosigkeit des Opfers beim Mord

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Arglosigkeit beim Heimtückemord

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 33, 363
  • NJW 1986, 1502
  • MDR 1986, 249
  • NStZ 1986, 504
  • StV 1987, 291
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (32)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81

    Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege …

    Auszug aus BGH, 13.11.1985 - 3 StR 273/85
    Verliert das Opfer trotz eines (lediglich) verbalen Angriffs seine gänzliche Arglosigkeit gegenüber der Möglichkeit eines körperlichen Angriffs nicht, erkennt der Täter das und nutzt er diese für das Opfer gefährliche Lage bewußt zur Tat aus, dann fehlt es weder an der den Heimtückemord kennzeichnenden besonderen Gefährlichkeit des Angriffs auf das Leben des Opfers, noch an der Erhöhung von Unrecht und Schuld, die der Mordtatbestand voraussetzt (vgl. auch BGHSt 28, 210, 211 [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78]; 30, 105, 113/114).
  • BGH, 22.09.1956 - GSSt 1/56

    Begriff der Heimtücke

    Auszug aus BGH, 13.11.1985 - 3 StR 273/85
    War das Tatopfer in dem umschriebenen Sinne arglos, so hängt die Annahme heimtückischen Mordes von der Feststellung ab, ob der Angeklagte die Arg- und Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für dessen hilflose Lage und für die Ausführung der Tat erfaßt und bewußt ausgenutzt hat (vgl. BGHSt 6, 120; 9, 385, 390; 11, 139, 144; BGH, Urteil vom 23. April 1980 - 3 StR 81/80 mit weiteren Nachweisen; BGH StrVert. 1981, 523).
  • BGH, 02.12.1957 - GSSt 3/57

    Hoher Grad innerlicher Erregung als verschuldeter Täterbeitrag - Besondere …

    Auszug aus BGH, 13.11.1985 - 3 StR 273/85
    War das Tatopfer in dem umschriebenen Sinne arglos, so hängt die Annahme heimtückischen Mordes von der Feststellung ab, ob der Angeklagte die Arg- und Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für dessen hilflose Lage und für die Ausführung der Tat erfaßt und bewußt ausgenutzt hat (vgl. BGHSt 6, 120; 9, 385, 390; 11, 139, 144; BGH, Urteil vom 23. April 1980 - 3 StR 81/80 mit weiteren Nachweisen; BGH StrVert. 1981, 523).
  • BGH, 29.11.1978 - 2 StR 504/78

    Zum Begriff des heimtückischen Tötens

    Auszug aus BGH, 13.11.1985 - 3 StR 273/85
    Verliert das Opfer trotz eines (lediglich) verbalen Angriffs seine gänzliche Arglosigkeit gegenüber der Möglichkeit eines körperlichen Angriffs nicht, erkennt der Täter das und nutzt er diese für das Opfer gefährliche Lage bewußt zur Tat aus, dann fehlt es weder an der den Heimtückemord kennzeichnenden besonderen Gefährlichkeit des Angriffs auf das Leben des Opfers, noch an der Erhöhung von Unrecht und Schuld, die der Mordtatbestand voraussetzt (vgl. auch BGHSt 28, 210, 211 [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78]; 30, 105, 113/114).
  • BGH, 21.12.1977 - 2 StR 452/77

    Voraussetzungen der Heimtücke im Hinblick auf die Arglosigkeit des Opfers - …

    Auszug aus BGH, 13.11.1985 - 3 StR 273/85
    Soweit Entscheidungen des 2. Strafsenats, insbesondere der Entscheidung BGHSt 27, 322 [BGH 21.12.1977 - 2 StR 452/77], eine andere Rechtsauffassung zu entnehmen sei, werde daran nicht festgehalten.
  • BGH, 05.05.1954 - 1 StR 626/53

    Erschiessung eines abgesprungenen, von Luftwaffen-Angehörigen bereits …

    Auszug aus BGH, 13.11.1985 - 3 StR 273/85
    War das Tatopfer in dem umschriebenen Sinne arglos, so hängt die Annahme heimtückischen Mordes von der Feststellung ab, ob der Angeklagte die Arg- und Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für dessen hilflose Lage und für die Ausführung der Tat erfaßt und bewußt ausgenutzt hat (vgl. BGHSt 6, 120; 9, 385, 390; 11, 139, 144; BGH, Urteil vom 23. April 1980 - 3 StR 81/80 mit weiteren Nachweisen; BGH StrVert. 1981, 523).
  • BGH, 27.05.1982 - 4 StR 128/82

    Art und Weise, in denen ein Angeklagter auf die Veränderung des rechtlichen …

    Auszug aus BGH, 13.11.1985 - 3 StR 273/85
    Der Sachverhalt unterscheide sich insoweit von dem Fall, der seinem Urteil vom 27. Mai 1982 (NStZ 1983, 34) zugrundelag; der Sachverhalt, über den der 4. Strafsenat dort entschieden habe, sei in den Gründen des bezeichneten Urteils insoweit nicht näher ausgeführt worden.
  • BGH, 19.12.1979 - 3 StR 427/79

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Mordes - Abgrenzung des versuchten …

    Auszug aus BGH, 13.11.1985 - 3 StR 273/85
    Er ist - in Weiterführung der im Urteil vom 19. Dezember 1979 - 3 StR 427/79 (MDR 1980, 329 = NJW 1980, 792) vertretenen Rechtsauffassung - der Meinung, daß es bei einer vorangegangenen Feindseligkeit des Täters auf die Arglosigkeit des Opfers gegenüber einem Angriff auf Leben oder körperliche Unversehrtheit auch in den Fällen ankommt, in denen die Tötungshandlung der Feindseligkeit unmittelbar nachfolgt.
  • BGH, 23.04.1980 - 3 StR 81/80

    Begriff der Arglosigkeit - Arglosigkeit des Opfers allgemein mit einem Angriff …

    Auszug aus BGH, 13.11.1985 - 3 StR 273/85
    War das Tatopfer in dem umschriebenen Sinne arglos, so hängt die Annahme heimtückischen Mordes von der Feststellung ab, ob der Angeklagte die Arg- und Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für dessen hilflose Lage und für die Ausführung der Tat erfaßt und bewußt ausgenutzt hat (vgl. BGHSt 6, 120; 9, 385, 390; 11, 139, 144; BGH, Urteil vom 23. April 1980 - 3 StR 81/80 mit weiteren Nachweisen; BGH StrVert. 1981, 523).
  • BGH, 18.12.1975 - 4 StR 596/75

    Wirkungen eines vorangegangenen Streits zwischen Opfer und Täter auf das …

    Auszug aus BGH, 13.11.1985 - 3 StR 273/85
    Arglosigkeit könnte nicht deshalb verneint werden, weil Heinz-Günter L. möglicherweise bewußt sorglos war oder durch den Alkoholeinfluß (UA S. 14: BAK zwischen 2, 4 und 2, 6 Promille) einer Fehleinschätzung der Situation erlag (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 1975 - 4 StR 596/75).
  • BGH, 12.02.2003 - 1 StR 403/02

    Urteil wegen Heimtückemordes an Erpresser aufgehoben

    Daß er einen tätlichen Angriff (hier: Gegenangriff) in Rechnung gestellt hat, kann sich allein schon aus seinem eigenen vorausgegangenen Verhalten ergeben (…BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 13; vgl. weiter BGHSt 20, 301, 302; 33, 363, 365; BGH NJW 1980, 792; StV 1985, 235).
  • BGH, 10.05.2007 - 4 StR 11/07

    Heimtückemord (Arglosigkeit: Schlaf, normative Einschränkungen

    Der Senat hat bereits Zweifel, ob er mit Blick auf möglicherweise entgegenstehende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 30, 105, 114 (GS) (Kritik an einer "normativen Restriktion" des Begriffs der Arglosigkeit); 33, 363, 364 f. (3. Strafsenat) (Arglosigkeit wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass das Opfer mit einem Angriff hätte rechnen müssen);… BGH GA 1967, 244, 245 (4. Strafsenat) (Arglosigkeit auch, wenn das Opfer mit einem Angriff hätte rechnen müssen)) der in BGHSt 48, 207, 209, 211 vom 1. Strafsenat geäußerten Rechtsauffassung folgen könnte, das Mordmerkmal der Heimtücke sei einer "normativ orientierten einschränkenden Auslegung zugänglich" mit der Folge, dass - für den dort entschiedenen Fall - der Annahme heimtückischen Handelns entgegensteht, dass der später Getötete mit Gegenwehr hätte rechnen müssen (kritisch auch BGH NStZ 2005, 688, 689 (2. Strafsenat)).
  • BGH, 16.02.2005 - 5 StR 14/04

    Freispruch durch den BGH im Fall der Tötung Michael Gartenschlägers an der …

    Jedoch entfällt die Arglosigkeit des Opfers dann, wenn es im Tatzeitpunkt mit einem schweren oder doch erheblichen Angriff gegen seine körperliche Unversehrtheit rechnet (BGHSt 33, 363, 365;… BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 13, 27, 29; BGH NStZ-RR 2004, 14, 15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht