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Rechtsprechung
   BGH, 23.02.1987 - AnwSt (R) 24/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1767
BGH, 23.02.1987 - AnwSt (R) 24/86 (https://dejure.org/1987,1767)
BGH, Entscheidung vom 23.02.1987 - AnwSt (R) 24/86 (https://dejure.org/1987,1767)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 1987 - AnwSt (R) 24/86 (https://dejure.org/1987,1767)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHSt 34, 295
  • NJW 1987, 2451
  • MDR 1987, 780
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.06.1985 - III ZR 73/84

    Abgrenzung von Anwalts- und Vermittlungsmaklervertrag bei Beauftragung eines …

    Auszug aus BGH, 23.02.1987 - AnwSt (R) 24/86
    Es ist deshalb, wovon der Ehrengerichtshof im Ergebnis zu Recht ausgegangen ist, unabhängig von den Vorstellungen, die sich die Parteien über dessen Rechtsnatur machten, auch in dem Teil als Anwaltsdienstvertrag anzusehen (vgl. BGH NJW 1980, 1855; 1985, 2642), den die Parteien den Regeln des Maklerrechts unterstellen wollten.
  • BGH, 15.12.1980 - AnwSt (R) 14/80

    Verteidigerhandeln und Standesrecht; Verlesen einer Erklärung im Rahmen eines …

    Auszug aus BGH, 23.02.1987 - AnwSt (R) 24/86
    Eine unbeschränkt eingelegte Revision berechtigt und verpflichtet den Senat deshalb, das gesamte Urteil im Rahmen der Revisionsbegründung zu überprüfen (BGH StV 1981, 133; vgl. auch BGHSt 30, 312).
  • BGH, 14.12.1981 - AnwSt (R) 20/81

    Aufhebung des ehrengerichtlichen Urteils in einzelnen Anschuldigungspunkten

    Auszug aus BGH, 23.02.1987 - AnwSt (R) 24/86
    Eine unbeschränkt eingelegte Revision berechtigt und verpflichtet den Senat deshalb, das gesamte Urteil im Rahmen der Revisionsbegründung zu überprüfen (BGH StV 1981, 133; vgl. auch BGHSt 30, 312).
  • BGH, 26.05.1986 - AnwSt (R) 1/86

    Führung einer Graduierung durch einen Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 23.02.1987 - AnwSt (R) 24/86
    Die von der Bundesrechtsanwaltskammer gemäß § 177 Abs. 2 Nr. 2 BRAO erlassenen Grundsätze des anwaltlichen Standesrechts - im folgenden Grundsätze (vgl. dazu BGHSt 34, 85, 88) - lassen Erfolgshonorare in § 52 Abs. 2 nur in Ausnahmefällen zu.
  • BGH, 15.12.1980 - AnwSt (R) 13/80

    Wirksamkeit von Erfolgshonoraren in numerus clausus-Fällen

    Auszug aus BGH, 23.02.1987 - AnwSt (R) 24/86
    Vereinbarungen über Erfolgshonorare sind aber grundsätzlich unzulässig (BGHSt 30, 22, 26).
  • BGH, 13.06.1996 - III ZR 113/95

    Zulässigkeit eines Erfolgshonorars für einen zum Abwickler einer …

    An die Herauslösung eines solchen Geschäfts aus der allgemeinen Anwaltstätigkeit sind jedoch strenge Anforderungen zu stellen; der bloße Hinweis darauf, daß der Rechtsanwalt nicht als solcher, sondern als Makler tätig werde, reicht nicht aus (Senatsurteil vom 5. April 1976 - III ZR 79/74 = WM 1976, 1135; vgl. auch BGHSt 34, 295, 298).
  • BGH, 22.03.1990 - IX ZR 117/88

    Tätigkeit des beurkundenden Notars als Makler

    Denn die Höhe der Vergütung war hier davon abhängig, wie hoch sich der Kaufpreis gestaltete (…vgl. BGH, Urt. v. 16. Februar 1977 aaO; BGHSt 34, 295, 298).
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