Rechtsprechung
| BGH, Ermittlungsrichter, 23.05.1989 - 1 BGs 151/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Beschränkung des Verteidigerverkehrs nach § 148 Abs. 2 StPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verteidigung - Beschränkung des Verkehrs mit dem Verteidiger - Ermittlungsverfahren - Richterliche Anordnung - Dringender Tatverdacht - Verdacht einer Straftat
- zeit.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 14.04.1989)
Zusammenlegung in Gruppen oder Tod // Der RAF-Hungerstreik stürzt die Justizminister der Bundesländer in einen schweren Konflikt
Sonstiges
- spiegel.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 21.05.1990)
Strafrecht: Erst mal wegschließen
Papierfundstellen
- BGHSt 36, 205
- NJW 1989, 2827
- NStZ 1989, 440
- StV 1989, 285
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.12.1983 - 2 ARs 374/83
Generalbundesanwalt - Vergehen - Ermittlungsverfahren - U-Haft - Überprüfung der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 17.02.1981 - 5 AR (Vs) 43/80
Anwendung des § 29 Absatz 1 Satz 2 und 3 Strafvollzugsgesetz (StVollzG) auf …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Celle, 02.02.1982 - 3 Ws 404/81 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Hamm, 02.02.1984 - 1 Vollz (Ws) 3/84 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerfG, 07.03.2012 - 2 BvR 988/10
Untersuchungshaft; Rechtsschutzbedürfnis bei der Verfassungsbeschwerde; faires …
- BVerfG, 16.10.2023 - 2 BvR 1330/23
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen haftgrundbezogene Beschränkungen während …
Soweit unter pauschalem Verweis auf die Gesetzeshistorie und entsprechende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vorgebracht wird, die Regelung des § 148 Abs. 2 StPO sei auf eine "Zeit besonderer terroristischer Aktivitäten ausgerichtet" gewesen und eine Anwendung sei deshalb auch heute nur in einer ähnlich bedrohlichen Situation möglich, setzen sich die Beschwerdeführer nicht mit der Möglichkeit oder dem Erfordernis einer entsprechend engen Auslegung der Vorschrift und der dazu ergangenen Rechtsprechung auseinander (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. März 2012 - 2 BvR 988/10 -, Rn. 32, im Anschluss an BGHSt 36, 205 m.w.N.).Vor diesem Hintergrund ist eine enge Auslegung der Vorschrift verfassungsrechtlich geboten (vgl. dazu bereits BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. März 2012 - 2 BvR 988/10 -, Rn. 32, im Anschluss an BGHSt 36, 205 m.w.N.).
- BGH, Ermittlungsrichter, 13.11.1989 - 1 BGs 351/89
Beschlagnahmung - Beschaffung eines Beweismittels - Anhängiges …
Diese Entscheidung steht, was den Tatverdacht angeht, nicht im Widerspruch zu den Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 29. März 1989 (…BGHR StPO § 148 Überwachung 1) und vom 23. Mai 1989 (BGHSt 36, 205).
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