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Rechtsprechung
   BGH, 19.03.1953 - 5 StR 855/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,408
BGH, 19.03.1953 - 5 StR 855/52 (https://dejure.org/1953,408)
BGH, Entscheidung vom 19.03.1953 - 5 StR 855/52 (https://dejure.org/1953,408)
BGH, Entscheidung vom 19. März 1953 - 5 StR 855/52 (https://dejure.org/1953,408)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 4, 248
  • NJW 1953, 1639 (Ls.)
  • NJW 1953, 953
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.07.1954 - 6 StR 180/54

    Ausnahme von der Verhandlung als ausschließliche Erkenntnisquelle für die …

    Es steht nichts im Wege, die Kenntnis dieser Urteile auch für den Erwerb der Gerichtskundigkeit grundsätzlich zuzulassen, Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof u.a. in dem Urteil 5 StR 855/52 vom 19. März 1953 Tatsachen, die er den Feststellungen verschiedener erstinstanzlicher Urteile entnommen hatte, als ihm amtlich bekanntgeworden (und damit als gerichtskundig) bezeichnet.
  • BGH, 22.04.1983 - 3 StR 420/82

    Notwendigkeit der Einrichtung von zwei Wirtschaftsstrafkammern - Zulässigkeit der …

    Auf Grund der dargelegten Erwägungen (aa bis ff), die auch dem Gedanken der völkerrechtskonformen Anwendung des Zollgesetzes Rechnung tragen (…vgl. Bail/Schädel/Hutter a.a.O. A Rdn. 69) ist der Senat im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung der Auffassung, daß die Textilien beim Verbringen in die Bundesrepublik noch Zollgut waren (vgl. BFH ZfZ 1957, 376, 1958, 113; BFH, Urteil vom 29. Juni 1982 - VII R 68/78 = BFHE 136, 334; BGHSt 4, 248, 253; BGH, Beschluß vom 3. Februar 1981 - 1 StR 358/80 und BVerfG, Beschluß vom 14. April 1981 - 2 BvR 297/81, beide zum Urteil des LG Hof vom 19. November 1979 - KLs 15 Js 2585/78; BGH, Beschluß vom 22. Februar 1983 - 5 StR 806/82 - zum Urteil des LG Hamburg vom 11. März 1982 - (92) 5/81 KLs 150 Js 229/79;… im Ergebnis auch Schwarz/Wockenfoth/Rahn, ZollG § 2 Rdn. 3 c;… Bail/Schädel/Hutter a.a.O. B/2 Rdn. 3).
  • BGH, 13.11.1953 - 5 StR 342/53

    Steuerhinterziehung - Vorsatz - Kenntnis des Steueranspruchs - Verkürzung

    Die insoweit unmittelbar tätig gewordenen, unbekannten Zwischenhändler hätten sich danach allenfalls der Steuerhinterziehung und nicht der Steuerhehlerei schuldig gemacht, weil sie als erste vorschriftswidrig über die in Westberlin abgabenpflichtige Ware verfügten (vgl zu alldem: BGHSt 4, 248).
  • BGH, 18.09.1990 - 5 StR 396/90

    Beanstandung der Vereidigung eines Zeugen - Enge Auslegung des Begriffs …

    Entgegen den Ausführungen des Generalbundesanwalts kann der Senat nicht ausschließen, daß das Schwurgericht der Aussage des Zeugen, auf die es die Verurteilung des Angeklagten gestützt hat (UA S. 7-11), um der Vereidigung willen größere Glaubwürdigkeit beigemessen hat (BGHSt 4, 248, 257).
  • BGH, 13.10.1981 - 5 StR 433/81

    Bewußtes Verschweigen von Wahrnehmungen, die den Angeklagten belasten - …

    Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß das Landgericht der Aussage der Zeugin, auf die es die Verurteilung des Angeklagten gestützt hat (UA S. 12-14), um der Vereidigung willen größere Glaubwürdigkeit beigemessen hat (BGHSt 4, 248, 257).
  • BGH, 22.06.1954 - 5 StR 233/52

    Rechtsmittel

    In diesem Fall hat er sich aber insoweit nicht der gewerbsmäßigen Steuerhehlerei, sondern der gewerbsmäßigen Zollhinterziehung in Tateinheit mit Steuerhinterziehung schuldig gemacht (vgl BGHSt 4, 248).
  • BGH, 14.05.1958 - 2 StR 100/58

    Rechtsmittel

    In diesem Falle waren die Zigaretten beim Verbringen in die Bundesrepublik zu verzollen (BGHSt 4, 248).
  • BGH, 08.03.1955 - 5 StR 30/55

    Rechtsmittel

    Die Darlegungen der Strafkammer über die Notwendigkeit einer Verzollung in Westberlin entsprechen den vom erkennenden Senat aufgestellten Rechtsgrundsätzen, von denen abzugehen die Revisionsbegründung keinen Anlaß bietet (vgl u.a. BGHSt 4, 248).
  • BGH, 06.04.1954 - 5 StR 698/53

    Rechtsmittel

    So hat der Senat jedoch schon in seinem Urteil vom 19.3.1953 (BGHSt 4, 248 = NJW 1953, 953) entschieden.
  • BGH, 24.11.1953 - 5 StR 626/52

    Rechtsmittel

    Soweit die Strafkammer angenommen hat, daß die von den Ostbehörden gewährte Steuerbefreiung hinsichtlich der für den Schmuggel in die Westsektoren Berlins bestimmten Zigaretten unbeachtlich sei, befindet sie sich in Widerspruch mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl.5 StR 855/52 vom 19.3.1953).
  • BGH, 16.12.1954 - 4 StR 475/54

    Rechtsmittel

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