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Rechtsprechung
   BGH, 25.06.1953 - 3 StR 608/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,455
BGH, 25.06.1953 - 3 StR 608/51 (https://dejure.org/1953,455)
BGH, Entscheidung vom 25.06.1953 - 3 StR 608/51 (https://dejure.org/1953,455)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 1953 - 3 StR 608/51 (https://dejure.org/1953,455)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung oder Einstellung des Verfahrens trotz vollständig durchgeführter Hauptverhandlung und gewährter Straffreiheit - Vollstreckung einer Strafe nach der Durchführung von weiteren Strafverfahren - Erfordernis der Verbindung von verschiedenen Verfahren - Bindung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 4, 287
  • NJW 1953, 1522
 
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Wird zitiert von ... (30)Zitiert selbst (16)

  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 25.06.1953 - 3 StR 608/51
    In seiner Ergänzungsschrift vom 25. August 1952 beruft sich der Beschwerdeführer auf unverschuldeten Verbotsirrtum und vermisst eine Prüfung dieser Frage nach Massgabe der inzwischen ergangenen Entscheidung des Grossen Senats für Strafsachen in BGHSt 2, 194.

    Seine Verantwortlichkeit für die vorsätzliche Verwirklichung der Straftat des § 331 StGB wäre also nicht ohne weiteres, sondern nur bei Entschuldbarkeit des Irrtums nach Massgabe der in BGHSt 2, 194 dargelegten Grundsätze ausgeschlossen (vgl. noch BGHSt 3, 105; 3, 271; 3, 358 [364]).

  • BGH, 06.06.1952 - 1 StR 708/51

    Züchtigung - §§ 223, 16, 17 StGB, 'Doppelirrtum'

    Auszug aus BGH, 25.06.1953 - 3 StR 608/51
    Seine Verantwortlichkeit für die vorsätzliche Verwirklichung der Straftat des § 331 StGB wäre also nicht ohne weiteres, sondern nur bei Entschuldbarkeit des Irrtums nach Massgabe der in BGHSt 2, 194 dargelegten Grundsätze ausgeschlossen (vgl. noch BGHSt 3, 105; 3, 271; 3, 358 [364]).
  • BGH, 14.10.1952 - 1 StR 791/51

    Notstandshandlung - Rettungshandlung - Abwehr einer drohenden Gefahr - Strafbare …

    Auszug aus BGH, 25.06.1953 - 3 StR 608/51
    Seine Verantwortlichkeit für die vorsätzliche Verwirklichung der Straftat des § 331 StGB wäre also nicht ohne weiteres, sondern nur bei Entschuldbarkeit des Irrtums nach Massgabe der in BGHSt 2, 194 dargelegten Grundsätze ausgeschlossen (vgl. noch BGHSt 3, 105; 3, 271; 3, 358 [364]).
  • BGH, 20.03.1951 - 1 StR 41/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.06.1953 - 3 StR 608/51
    Bei geringfügigen Zuwendungen an einen Beamten oder Behördenangestellten ist allerdings anzuerkennen, dass die stillschweigende Duldung der vorgesetzten Dienstbehörde zum Ausschluss der Rechtswidrigkeit führen kann (vgl. RGSt 63, 367; BGH 1 StR 41/51 vom 20. März 1951).
  • RG, 16.12.1929 - II 1339/29

    1. Uber das Erfordernis einer Erlaubnis zur Annahme von Geschenken für …

    Auszug aus BGH, 25.06.1953 - 3 StR 608/51
    Bei geringfügigen Zuwendungen an einen Beamten oder Behördenangestellten ist allerdings anzuerkennen, dass die stillschweigende Duldung der vorgesetzten Dienstbehörde zum Ausschluss der Rechtswidrigkeit führen kann (vgl. RGSt 63, 367; BGH 1 StR 41/51 vom 20. März 1951).
  • RG, 31.05.1943 - 2 D 40/43

    Zusammenfassende Erörterung der wesentlichen Tatbestandsmerkmale der §§ 331 bis …

    Auszug aus BGH, 25.06.1953 - 3 StR 608/51
    Dass er von den Nähmaschinen nur auf dienstlichem Wege Kenntnis erlangt haben konnte, ist unerheblich (vgl. RGSt 77, 75).
  • BGH, 07.06.1951 - 3 StR 299/51

    Möglichkeit des Absehens von der Vereidigung nach § 60 Nr. 3 Strafprozessordnung …

    Auszug aus BGH, 25.06.1953 - 3 StR 608/51
    Eine einengende Auslegung nach Massgabe sachlichrechtlicher Begriffe wird dieser Erwägung nicht gerecht (vgl. BGHSt 1, 360).
  • BGH, 14.02.1952 - 3 StR 965/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.06.1953 - 3 StR 608/51
    Nach der Entscheidung des Senats in BGHSt 2, 216 ist dies zulässig.
  • RG, 25.02.1935 - 5 D 519/34

    Kann die Revision gegen ein Urteil, das das Verfahren auf Grund des …

    Auszug aus BGH, 25.06.1953 - 3 StR 608/51
    Auf dem Gebiet des sachlichen Rechts bringt die Niederschlagung den staatlichen Strafanspruch selbst zum Erlöschen; denn durch den Erlass des Straffreiheitsgesetzes verzichtet der Staat für die in Betracht kommenden Fälle auf den Strafanspruch, gleichviel ob die Beschuldigung mit Recht oder Unrecht erhoben wird (vgl. RGSt 69, 124).
  • RG, 23.02.1942 - 2 D 545/41

    Ein Ortsbauernführer und Bürgermeister ist zuständig, in einer öffentlichen …

    Auszug aus BGH, 25.06.1953 - 3 StR 608/51
    Es fehlt dann gerade an dem notwendigen Zusammenhang zwischen den Bewirtungen und der dienstlichen Tätigkeit des Angeklagten, weil sie nicht für eine in das Amt einschlagende Handlung gewährt worden sind (vgl. RGSt 76, 75 mit Nachweisen).
  • RG, 06.10.1930 - II 910/29

    1. Zum Begriff der öffentlichen Bücher und sonstigen öffentlichen Urkunden, …

  • RG, 12.09.1930 - I 950/30

    1. Wann beginnt die Verjährung der sog. passiven Bestechung, wenn sie durch …

  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht - …

  • RG, 27.02.1942 - 6 D 13/42

    Kommt in einer Strafsache nach dem Gnadenerlasse v. 9. September 1939 die …

  • RG, 17.12.1881 - 2945/81

    1. Haben die Prozeßbeteiligten ein Recht, die Protokollierung einer Zeugenaussage …

  • RG, 02.06.1896 - 1113/96

    1. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Betrug darin gefunden werden, daß der …

  • BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60

    Berücksichtigung des inneren Vorbehalts eines Beamten bei Pflichtverletzung - …

    Um eine sichere Unterscheidung zwischen den Tatbeständen der einfachen und schweren Bestechlichkeit zu gewährleisten, muß im Einzelfall genau festgestellt werden, weiche Vorstellung über die angebotene oder begehrte Amtshandlung bestand, ob diese nämlich ihrer Art nach die Verletzung einer Dienstpflicht enthielt oder an sich nicht pflichtwidrig war (RGSt 11, 219; 19, 19; 31, 389; 64, 328, 336; BGH 3 StR 608/51 Urteil vom 25. Juni 1953).
  • BGH, 27.11.1959 - 4 StR 394/59

    Aufrechterhaltung der Feststellungen bei Teilaufhebung

    Man denke ferner an den Fall der Gesetzesverletzung ausschließlich bei der Anwendung des sachlichen Rechts auf den festgestellten Sachverhalt, in dem das Revisionsgericht nicht selbst durch Änderung des Schuldspruchs entscheiden kann, weil der Angeklagte, wie nicht selten, noch auf die dadurch eintretende Veränderung des rechtlichen Gesichtspunkts (§ 265 StPO) hingewiesen werden muß, eine Wiederholung der einwandfreien und erschöpfenden Beweisaufnahme aber ebenso wie bei der Anwendung eines Straffreiheitsgesetzes (vgl. BGHSt 4, 287 [290]; 9, 104 [105]) sinnlos wäre.
  • BGH, 18.11.1971 - 1 StR 302/71

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Nötigung - Strafbarkeit wegen einer …

    Eine Amnestie ist Strafaufhebungsgrund und Verfahrenshindernis zugleich (BGHSt 34, 136 [BGH 17.07.1986 - 4 StR 543/85]; 4, 287, 289 [BGH 25.06.1953 - 3 StR 608/51]; BVerfGE 2, 213, 221) [BVerfG 22.04.1953 - 1 BvL 18/52].
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