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Rechtsprechung
   BGH, 20.02.1953 - 2 StR 655/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,641
BGH, 20.02.1953 - 2 StR 655/52 (https://dejure.org/1953,641)
BGH, Entscheidung vom 20.02.1953 - 2 StR 655/52 (https://dejure.org/1953,641)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 1953 - 2 StR 655/52 (https://dejure.org/1953,641)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 4, 62
  • NJW 1953, 554
  • NJW 1953, 754
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.11.1957 - 1 StR 422/57

    Rechtsmittel

    Insoweit ist ihre Beschränkung zulässig (BGHSt 4, 62, 63) [BGH 20.02.1953 - 2 StR 655/52].

    Die Wertersatzstrafe tritt an die Stelle der Einziehung auch dann, wenn diese zwar tatsächlich möglich wäre, aber aus rechtlichen Gründen nicht vollzogen werden kann (BGHSt 4, 62, 64 [BGH 20.02.1953 - 2 StR 655/52]; 8, 98, 99) [BGH 19.07.1955 - 5 StR 462/54].

    Mißverstanden hat die Strafkammer jedoch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach im Falle der Beschlagnahme von Sachen, hinsichtlich deren Zoll hinterzogen ist, die Gefahr auf den Staat mit der Wirkung übergeht, daß keine Wertersatzstrafe ausgesprochen werden darf, wenn später eintretende Umstände den Vollzug der Einziehung unmöglich machen (BGHSt 4, 62, 65) [BGH 20.02.1953 - 2 StR 655/52].

    Bis zu einer solchen Besitzergreifung trägt aber der Täter die Gefahr der Nichtvollziehbarkeit der Einziehung (BGHSt 4, 62, 64 f) [BGH 20.02.1953 - 2 StR 655/52].

  • BGH, 17.10.1961 - 1 StR 130/61

    Verfassungsgemäßheit von § 401 Abgabenordnung (AbgO) a.F. - Möglichkeit …

    Bei dieser Sachlage wäre eine Wertersatzstrafe gegen den Angeklagten nach § 401 Abs. 2 AbgO ohne weiteres gerechtfertigt gewesen; denn diese trat stets ein, wenn die Einziehung, sei es aus tatsächlichen, sei es aus rechtlichen Gründen unausführbar war (BGHSt 4, 62, 64 [BGH 20.02.1953 - 2 StR 655/52]; 5, 352, 354, 8, 98, 99) [BGH 26.02.1954 - 5 StR 720/53].

    Nach der Rechtsprechung zu dem früheren § 401 Abs. 2 AbgO löste zwar auch unverschuldeter Sachverlust die Wertersatzstrafe aus, so z.B. wenn die Sache dem Täter gestohlen wurde, ihm sonst abhanden kam oder durch Zufall unterging (BGHSt 4, 62, 64 [BGH 20.02.1953 - 2 StR 655/52]; vgl. RGSt 65, 175, 177).

  • BGH, 11.12.1956 - 1 StR 182/56

    Rechtsmittel

    Das hat die Strafkammer richtig erkannt (vgl BGHSt 4, 62, 65 f) [BGH 20.02.1953 - 2 StR 655/52].
  • BGH, 17.09.1953 - 4 StR 326/53

    Rechtsmittel

    Andrerseits ist die Einziehung einer beschlagnahmten Sache auch dann noch erlaubt und geboten, wenn die Sache im Zeitpunkt der Hauptverhandlung wegen zwischenzeitlicher Veräusserung nicht mehr vorhanden ist (vgl. BGH 3 StR 14/50 vom 3. April 1952, 2 StR 655/52 vom 20. Februar 1953 - NJW 1953, 754).
  • BGH, 19.07.1955 - 5 StR 462/54
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  • BGH, 09.12.1954 - 4 StR 304/54

    Rechtsmittel

    Die Beschränkung des Rechtsmittels auf die Verurteilung zur Leistung von Wertersatz und Geldsummen ist zulässig (BGHSt 4, 62, 63 [BGH 20.02.1953 - 2 StR 655/52]; RGSt 67, 30).
  • BGH, 05.05.1953 - 2 StR 893/52

    Rechtsmittel

    Denn die Strafkammer hätte auf Einziehung des Kaffees erkennen messen (vgl. Urteil des BGH vom 20.2.1953 - 2 StR 655/52 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 17.09.1953 - 3 StR 248/53

    Rechtsmittel

    Dazu wird auf die zu § 164 oben II a und die zur mittelbaren Täterschaft bei Freiheitsberaubung und zu deren Rechtswidrigkeit vom Bundesgerichtshof (BGHSt 3, 4, 110, 357; 4, 66) [BGH 20.02.1953 - 2 StR 655/52]dargelegten rechtlichen Gesichtspunkte hingewiesen.
  • BGH, 03.09.1953 - 5 StR 223/53

    Denunziation eines Ehemannes, der seine Geliebte in die eheliche Wohnung …

    Im übrigen wird das Schwurgericht auf die grundsätzlichen Entscheidungen BGHSt 2, 20; 3, 110 [BGH 06.06.1952 - 1 StR 708/51]; 4, 66 [BGH 20.02.1953 - 2 StR 655/52]und auf die Ausführungen des Senats in seinen Urteilenvom 25. Juni 1953 - 5 StR 219/53 und 5 StR 220/53 - und vom 3. Sept. 1953 - 5 StR 221/53 - in den Akten 14 Ks 11/50, 14 Ks 51/49 und 14 Ks 9/49 der Staatsanwaltschaft Hamburg hingewiesen.
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