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Rechtsprechung
   BGH, 03.11.1953 - 5 StR 333/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,424
BGH, 03.11.1953 - 5 StR 333/53 (https://dejure.org/1953,424)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1953 - 5 StR 333/53 (https://dejure.org/1953,424)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1953 - 5 StR 333/53 (https://dejure.org/1953,424)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 5, 73
  • NJW 1954, 82
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (1)

  • RG, 05.11.1929 - I 1019/29

    Unter welchen Voraussetzungen darf bei der Zuziehung von Hilfsschöffen von der …

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  • BGH, 06.10.1977 - 4 StR 369/77

    Revision auf Grund von Mitwirkung eines Hilfsschöffen - Abwesenheit wegen Urlaubs …

    Insoweit kann offen bleiben, ob der Entscheidung BGHSt 5, 73 noch in vollem Umfang beizutreten ist.

    Er ist vielmehr in gehöriger Form zur Sitzung einzuberufen (BGHSt 5, 73, 74; 10, 384, 385).

    Eine entsprechende Anwendung dieser Bestimmung kommt nicht in Betracht (BGHSt 5, 73, 74).

  • BGH, 12.01.1956 - 3 StR 626/54
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BVerwG, 07.09.1981 - 9 C 737.81

    Bedeutung des Gebots der Öffentlichkeit der Verhandlung - Erforderlichkeit einer …

    Sine an jedermann gerichtete Kundmachung, wann und wo eine Gerichtsverhandlung stattfindet, mag je nach Art und Gegenstand der Verhandlung in dieser oder jener Form zweckmäßig sein; eine solche Kundmachung wird aber durch die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Verhandlung nicht gefordert und ist auch bisher in der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht als geboten bezeichnet worden (vgl. u.a. RGZ 157, 341 ff.; BGHSt 5, 73 ff.; BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1964 - BVerwG 1 C 80.62 - [Buchholz 406.11, § 35 BBauG Nr. 11]; Beschluß vom 20. Juli 1972 - BVerwG 4 CB 13.72 - [DVBl. 73, 369]).
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