Rechtsprechung
| BGH, 03.11.1953 - 5 StR 333/53 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 5, 73
- NJW 1954, 82
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (1)
- RG, 05.11.1929 - I 1019/29
Unter welchen Voraussetzungen darf bei der Zuziehung von Hilfsschöffen von der …
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- BGH, 06.10.1977 - 4 StR 369/77
Revision auf Grund von Mitwirkung eines Hilfsschöffen - Abwesenheit wegen Urlaubs …
Insoweit kann offen bleiben, ob der Entscheidung BGHSt 5, 73 noch in vollem Umfang beizutreten ist.Er ist vielmehr in gehöriger Form zur Sitzung einzuberufen (BGHSt 5, 73, 74; 10, 384, 385).
Eine entsprechende Anwendung dieser Bestimmung kommt nicht in Betracht (BGHSt 5, 73, 74).
- BGH, 12.01.1956 - 3 StR 626/54 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerwG, 07.09.1981 - 9 C 737.81
Bedeutung des Gebots der Öffentlichkeit der Verhandlung - Erforderlichkeit einer …
Sine an jedermann gerichtete Kundmachung, wann und wo eine Gerichtsverhandlung stattfindet, mag je nach Art und Gegenstand der Verhandlung in dieser oder jener Form zweckmäßig sein; eine solche Kundmachung wird aber durch die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Verhandlung nicht gefordert und ist auch bisher in der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht als geboten bezeichnet worden (vgl. u.a. RGZ 157, 341 ff.; BGHSt 5, 73 ff.; BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1964 - BVerwG 1 C 80.62 - [Buchholz 406.11, § 35 BBauG Nr. 11]; Beschluß vom 20. Juli 1972 - BVerwG 4 CB 13.72 - [DVBl. 73, 369]).
- BGH, 20.03.1963 - 2 StR 577/62 Gerade die Möglichkeit einer solchen Auswahl will aber das Gesetz verhindern, um willkürlichen Einfluß auf die Besetzung des erkennenden Gerichts auszuschalten (RGSt 63, 309; BGHSt 5, 73).
- BGH, 21.10.1958 - 5 StR 412/58 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 17.11.1967 - 4 StR 452/67
Zuständigkeit des Urkundsbeamten für die Befreiung eines durch Krankheit …
- BGH, 09.11.1979 - 2 StR 265/79
Fehlerhafte Schöffenbesetzung des Gerichts
Der Fall liegt anders als der von Holtz in NDR 1977, 639 (Nr. 11 1) mitgeteilte; denn die Hilfsschöffin Z. hatte ihr - von der Vorsitzenden nicht als entschuldigt erachtetes - Fernbleiben schon vor den Terminstag angekündigt und zudem fand die nächste Verhandlung in der Sache bereits am 16. Juni 1978 statt, als die Hilfsschöffin wieder zur Verfügung stand, unter diesen Umständen hätte sich die Vorsitzende nicht mit dem Fernbleiben der Hilfsschöffin abfinden dürfen, vielmehr, um die Teilnahme dieser Schöffin zu erreichen, den Beginn der Hauptverhandlung notfalls vertagen müssen (vgl. BGHSt 5, 73). - BGH, 22.10.1957 - 1 StR 116/57
Rechtsmittel
zu laden oder gegebenenfalls klarzustellen, daß er nicht erscheinen können (vgl. RGSt 63, 309; BGHSt 5, 73). - BGH, 24.09.1957 - 1 StR 532/56 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 02.08.1961 - 2 StR 302/61
Ersatz eines wegfallenden Hauptschöffens duch einen an der Spitze der …
Diese dürfen daher auch dann nicht übergangen werden, wenn ihre Berufung eine erhebliche Verzögerung des Verhandlungsbeginns notwendig machen würde (RGSt 63, 309; BGHSt 5, 73). - BGH, 23.01.1959 - 4 StR 483/58
Rechtsmittel
- BGH, 25.02.1958 - 5 StR 631/57
Rechtsmittel
- BGH, 27.02.1979 - 5 StR 24/79
Übergehung eines Hilfsschöffen nach krankheitsbedingtem Ausscheiden eines …
- BGH, 29.06.1978 - 4 StR 224/78
Verurteilung wegen fortgesetzten Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung - …
- BGH, 26.05.1977 - 4 StR 21/77
Einhaltung der Reihenfolge der Schöffenliste bei der Heranziehung der …
- BGH, 28.11.1972 - 4 StR 541/72
Rüge betreffend die nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Verhinderung …
- BGH, 18.06.1958 - 2 StR 212/58
Rechtsmittel
- BGH, 15.06.1956 - 2 StR 232/56
Rechtsmittel
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