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Rechtsprechung
   BGH, 06.05.2009 - 2 ARs 98/09, 2 AR 70/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3236
BGH, 06.05.2009 - 2 ARs 98/09, 2 AR 70/09 (https://dejure.org/2009,3236)
BGH, Entscheidung vom 06.05.2009 - 2 ARs 98/09, 2 AR 70/09 (https://dejure.org/2009,3236)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 2009 - 2 ARs 98/09, 2 AR 70/09 (https://dejure.org/2009,3236)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 462a Abs. 1 und 2 StPO; § 453 StPO; § 454 StPO; § 454a StPO; § 462 StPO; § 14 StPO
    Zuständigkeit für die Bewährungsüberwachung bei Einbeziehung einer durch Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckten Geldstrafe in eine zur Bewährung ausgesetzten Gesamtfreiheitsstrafe (Ende der Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer)

  • lexetius.com

    StPO § 462 a Abs. 1 und 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 54, 13
  • NJW 2009, 3313
  • NStZ 2010, 105
  • Rpfleger 2009, 527
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG Koblenz, 13.04.2023 - 2 Qs 23/23

    Strafaussetzung zur Bewährung, Widerruf, Zuständigkeit, Vollstreckung von …

    Nach § 462a Abs. 1 S. 2 StPO wirkt die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer nämlich über den Zeitpunkt der (vorzeitigen) Entlassung des Verurteilten hinaus und endet erst mit vollständiger Erledigung der Strafvollstreckung (BGH, Beschluss vom 6. Mai 2009 - 2 ARs 98/09, NJW 2009, 3313; OLG Hamburg, Beschluss vom 27. April 2010 - 2 Ws 59/10, BeckRS 2010, 14204).
  • OLG Hamm, 04.10.2018 - 1 Ws 218/18

    Sachliche Zuständigkeit nach rechtskräftiger Gesamtstrafenentscheidung bei …

    Der Senat schließt sich damit der in der obergerichtlichen Rechtsprechung überwiegend vertretenen Meinung an, nach der die aus der vorausgegangenen (Teil-)Vollstreckung der einbezogenen Freiheitsstrafe gemäß § 462a Abs. 1 Satz 2 StPO folgende Fortwirkungszuständigkeit der Strafvollstreckungskammer mit Rechtskraft der Gesamtstrafenentscheidung endet (vgl. BGH NStZ 1997, 100; BGH NJW 2009, 3313; KG Berlin, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 2 Ws 223/15 -, juris; OLG Hamburg, StraFo 2010, 348-350; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2007, 30-32; OLG Zweibrücken, NStZ 1985, 525; OLG Schleswig, …
  • OLG Hamburg, 27.04.2010 - 2 Ws 59/10

    Bewährungsaufsicht: Sachlich zuständiges Gericht bei Einbeziehung einer teilweise …

    Ist die Vollstreckung der (neuen) Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt, endet nach allgemeiner Ansicht die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer mit Rechtskraft der Gesamtstrafenentscheidung (vgl. OLG Jena in NStZ-RR 2003, 316 -Leitsatz-;… Appl in KK-StPO, 6. Aufl., § 460 Rdn. 32 a, § 462 a Rdn. 13, jeweils m.w.N.; siehe auch BGHSt 54, 13 und BGH in NStZ 1997, 100).
  • OLG Naumburg, 24.10.2025 - 1 Ws 333/25

    Beendigung der nach §§ 462a Abs. 1 Satz 1, 453 Abs. 1 StPO begründeten sachlichen …

    Rn. 10 Soweit der Beschwerdeführer unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 06.05.2009 (2 ARs 98/09) meint, dass die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer mit der Vollstreckung der Freiheitsstrafe endgültig erledigt gewesen sei, kann dem nicht gefolgt werden.
  • KG, 14.10.2015 - 2 Ws 223/15

    Fortwirkungszuständigkeit der Strafvollstreckungskammer bei Einbeziehung einer …

    Der Senat schließt sich daher der in der obergerichtlichen Rechtsprechung überwiegend vertretenen Meinung an, wonach die aus der vorausgegangenen (Teil-) Vollstreckung der einbezogenen Freiheitsstrafe gemäß § 462a Abs. 1 Satz 2 StPO folgende Fortwirkungszuständigkeit der Strafvollstreckungskammer mit Rechtskraft der Gesamtstrafenentscheidung endet (vgl. BGH NStZ 1997, 100-101; BGH NJW 2009, 3313-3314; Hans. OLG Hamburg StraFo 2010, 348-350; OLG Frankfurt NStZ-RR 2007, 30-32; OLG Zweibrücken NStZ 1985, 525; OLG Schleswig …
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